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Alt 19.04.2004, 08:17   #1
BRATMAXX
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Registriert seit: 24.02.2003
Ort:
Fahrzeug: 730i V8
Standard Schwierigkeiten beim Eintragen lassen Sonderräder / Federn

Hallo,

ich habe zwar schon einiges an Erfahrung gesammelt was Sondereintragungen etc. betrifft aber leider muss ich feststellen das ich immer noch nicht ausgelernt habe was das Thema betrifft:

am Samstag war ich beim ATU, wo ich vor ca. 1 Jahr einen Radsatz gekauft habe in 8,5 und 10 x 17, mit der Reifenkombi 225/50 und 255/40. Das ist wie bekannt eine absolut gängige Dimension für unseren 7er. Dazu habe ich von R&H einen Satz Federn verbaut der das Fahrzeug um ca. 35mm absenken soll. Hinten wurde gebordelt und zusätzlich ein paar Federwegsbegrenzer eingesetzt, so das da auch wirklich nichts mehr schleift bei voll eingefedertem Zustand. Vorne war eh kein Problem.

Im Gutachten für die Felgen steht nun aber die Auflage: NUR BEI VERWENDUNG DES SERIENFAHRWERKS

Das war Kasus Knacktus: der TÜVer vom ATU winkte ab und meinte das könne nur der TÜV selbst, ein TÜV Ing. abnehmen und eintragen. (§ 21 STVZO).

Bin ich nun gezwungen zum TÜV zu fahren?




Greetz BRAT
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