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Alt 23.02.2012, 14:06   #2
mmb2111
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Die Frage kannst Du dir doch wohl selbst beantworten, was mit dem Abrollumfang passiert, wenn du gleich um 10% den Querschnitt änderst....
Tante Edith sagt: -14cm Umfang = -6,8% - dürfte unzulässig sein...
und Tante Edith sagt weiterhin: Näherungsweise ist ein Größensprung immer 5% des Querschnitts je Zoll Felgendurchmesser bei gleicher Breite also 235/60/16 oder 235/55/17 oder 235/50/18, bei dem der Abrollumfang innerhalb der Toleranzen bleibt.
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Geändert von mmb2111 (23.02.2012 um 14:17 Uhr).
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