Zitat:
Zitat von Gordon
Das was eingetragen ist muss auch verbaut sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
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Pauschal kann man das so nicht sagen.
Im vorliegenden Fall geht es genau genommen ja auch nicht um die physische Existenz des Reglers, sondern um die durch Ihn herbeigeführte und amtlich bescheinigte Schadstoffarmut (da das hier jetzt aneinander gekoppelt ist, weil keine amtlich anerkannte Alternative existiert mit der Euro 2 erreichbar wäre, stimmt die Aussage trotzdem.)
Wenn Du einen Sportauspuff eintragen lässt, und stellst nach 1 Woche fest das er doch zu laut ist, daraufhin wieder auf den originalen rückrüstest, bist Du auch ohne ihn wieder "austragen" zu lassen im grünen Bereich.
Ein weiteres Beispiel wäre der Umstand, das Du mit Sicherheit nicht alle in Deinem Fahrzeigbrief eingetragenen Reifen gleichzeitig fährst...
Zugegeben - ein wenig spitzfindig, aber die Anwesenheit der Rennleitung hat mich irgendwie inspiriert
Mick
P.S. Wenn ich sehe was für Konstruktionen in D teilweise über den Asphalt schleifen, kann selbst ich die Notwendigkeit einer Rennleitung nicht in Abrede stellen...nur das mir hier keiner was falsch versteht!