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Alt 29.10.2002, 13:19   #8
Bulldog
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Wenn du einen guten Anwalt und eine Rechtschutzversicherung hast, dann hast du gute Chancen gegen die Firma vorzugehen, B12 hat da mit der Vorgehensweise vollkommen recht.

Ich würde auch, natürlich in Rücksprache mit dem Anwalt, einen Sachverständigen bemühen, damit sich BMW mit dem "GEHT NICHT" vor Gericht nicht rausreden kann und ich würde mit dem Anwalt zusammen die Wandlung des Kaufvertrages androhen.

@Lexx

natürlich kommt man gegen solche Firmen an, ein guter Anwalt, eine gute Rechtschutz und dann vor Gericht. Ein wenig über den Anwalt mit der Öffendlichkeit drohen(negative Presse=negative Werbung=möglicher Kundenverlust). Du glaubst garnicht wie gut das geht. Zumal es in diesem Fall nicht nur um das BGB(nachgiebiges Recht), sondern wenn man es streng nimmt sogar gegen das StGB(unnachgiebiges Recht) geht.

Eine zugesicherte Leistung nicht erbracht aber bezahlt verstößt gegen § 263 StGB. Da durch den Verkauf des Wagen ein Vermögensvorteil entstanden ist, und die Sprachsteuerung durchaus als Kaufgrund angesehen werden kann.

Natürlich werden einige jetzt sagen das ein solches Vorgehen sehr hart und Erbsenzählerrisch sei, stimmt aber man will doch zu seinem Recht kommen. Wie heist es doch so schön" Im Krieg und in der Liebe ist ALLES erlaubt.

Viel Erfolg

Gruß
Bulldog

[Bearbeitet am 29.10.2002 von Bulldog]
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