Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 29.10.2002, 15:03   #10
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

@Bulldog

ich verstehe deine Erregung, aber du schiesst ein wenig über das Ziel hinaus.

Wandlung ? Ok, wäre möglich. Aber warum ?
Nachrüsten auf Kosten der Händlers erfüllt doch den Wunsch von Schulle.
Sonst fängt er wieder an ein Auto zu suchen ...
Man kann das natürlich androhen, aber nur optional!

Das mit dem Stgb ist nicht so einfach.
Dazu gehört Vorsatz - der ist kaum zu beweisen.
Solche Strafanzeigen werden von der Staatsanwaltschaft regelmässig
ohne weitere Ermittlung eingestellt. Durchaus zu recht, denn es handelt sich
hierbei um einfaches Kaufrecht und dessen Erfüllung (oder Nichtwerfüllung).

Vorsatz ist schon deshalb nicht anzunehmen, weil das Fahrzeug ohne Sprachsteuerung
den selben Verkaufswert hat. Der Händler hätte die Zusicherung halt einfach nur wegzulassen
brauchen und das Fahrzeug zum gleichen Preis verkaufen können.
Hierin liegt keine Bereicherungsabsicht -> kein Straftatbestand.

Und das mit der Presse ist in einem solchen Fall auch nicht ganz der richtige Weg.
Das zieht eher, wenn Firmen wie BMW Mist bauen. Aber nicht, wenn in einem Gebrauchtwagen
eine Glühbirne durchbrennt ...

Selbverständich muss der Händler aber seinen Vertrag erfüllen,
d.h. die Sprachsteuerung instandsetzten oder nachrüsten.
Notfalls mit Anwalt und Gericht.

Ich vermute aber, daß beim Einbau des Wechslers das Kabel vom Sprachmodul abgerutscht ist
oder der Wiedereinbau schlicht vergessen wurde. (Das Modul sitzt auf der Halterung des Wechslers)
Das ist nun wirklich eine Kleinigkeit.

Gruss
Daniel
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten