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Alt 30.06.2021, 16:46   #6
JottEss
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Fahrzeug: E32.730iA.03/1992, ich bin nur der Schrauber nicht der Besitzer
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Zitat:
Zitat von HeinrichG Beitrag anzeigen
Sind scheinbar zugelassen: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) klick mich
Der verlinkte Bericht bezieht sich auf die hier gegenständlichen Leitungen. Nur erwähnt auch der Bericht nicht die Notwendigkeit einer Einbauabnahme. Letztere ist im Rahmen einer TÜV Prüfung ja auch kein Problem. Nur wissen muss man das Einbauen und Mitführen der ABE nicht ausreicht und letztlich Fahren ohne Betriebserlaubnis darstellt. Im Übrigen muss die Übertragung der Abnahme in die Zulassung erst "bei Gelegenheit " und nicht unverzüglich erfolgen. Das erspart einen zusätzlichen Weg zur Zulassungsstelle.

Gruss Jürgen
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