@Wolfgang: Genau diese 2100kg sind das Problem
Zur Strafbarkeit, zumindest in Österreich - hier gibt es eine Toleranz auf Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewicht (xxxxxx), das wird bei mir nie knapp (2.7to-Hänger, macht ca. 2050kg Zuladung mit Stützlast und Toleranz), aber
keine auf Anhängelast, da würden 194kg schon helfen - letztens ging es um einen Minibagger, der sich um 100kg nicht ausging.
KORREKTUR für Österreich: Ich finde nur KFG §.102(12)g, ab 2% über hzlgG oder ab 6% über Achslast, ist das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern (Gefährdung), sprich man muss aus/umladen zum weiterfahren. Alles weitere ist sehr vage, ich finde keinen exakten Strafenkatalog nur Gerüchte zu den 5%, bis zu denen EVENTUELL keine Strafe anfällt (aber um/abladen).