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Alt 28.01.2004, 22:45   #7
Thomy7er
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Fahrzeug: E39 530i
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Zitat:
Original geschrieben von Chester
@ The Transporter

Ohh, na dann wünsch ich dir mal gute Besserung. Ende der Woche ist in Ordnung. Die 7 wird eh erst wenn der Frühling da ist wieder zugelassen. Will halt nur so zeitig wie möglich wissen was noch auf mich zukommt. Drei Punkte und Bußgeld wegen nicht eingetragener räder ist es mir nicht wert, die Eintragung weg zu lassen.

@ Thomy7er

Das der Umfang größer hab ich schon gemerkt. Bei einem Rechner der die Differenz ausrechnet komme ich mit der E65 Reifenkombination auf +3,3% mehr Umfang. D.h. wenn der Tacho 100 anzeigt fahre ich schon 103km/h (Tachoabweichung mal nicht berücksichtigt). Kann ich den Tacho nicht irgendwie angleichen dass ich die Reifen vom E65 drauf lasen kann? Die sind nagelneu. Na ich warte mal wie " The Transporter " das gemacht hat.

Gruß
Chester

Also rein rechtlich duerfen Rad-Reifen-Kombinationen gefahren werden die entweder maximal
2% im Umfang groesser oder 5% kleiner als die Serien Rad-Reifen Kombination sind.

Bei der Umfangsvergroesserung ist es deswegen so streng reglementiert weil du nicht
schneller fahren darfst als der Tacho anzeigt. (Geschwindigkeitsbegrenzung)
Bei der Umfangsverkleinerung wird es etwas lockerer gehandhabt weil du ja langsamer
faehrst als der Tacho anzeigt.
Deswegen die unterschiedlichen Prozentzahlen.

In allen Faellen muss natuerlich jede Aenderung eingetragen werden.

Eine Tachoangleichung ist natuerlich moeglich aber ob es sich lohnt ist natuerlich eine
andere Sache.
Abgesehen davon das es Geld kostet musst du bedenken das du fuer die Winterraeder auch groessere
Reifen brauchst. :(

Es besteht auch die Moeglichkeit das die Groesse rein mechanisch nicht passt besonders vorne
koennte der Reifen oben am Federteller oder beim Lenkradeinschlag an der Stossstange schleifen

Gruss
Thomy7er
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