Mal zum technischen Verständnis für einen bekennenden Nicht-Schrauber:
Bei der Umrüstung auf die Protection-Bremsanlage ist die nötige Eintragung in die Papiere für mich verständlich, weil wegen der Größe der vorderen Bremsscheiben min. 17“-Räder gefahren werden müssen, wie ich das gelesen habe.
Bei der Umrüstung auf die Bremse des 750er ändert sich da aber doch nichts, 16“-Räder sind nach wie vor möglich.
Warum muß die Bremsanlage extra eingetragen werden?
Ist doch alles die gleiche Baureihe…