Hallo zusammen,
vielleicht habe ich einen "guten Tip" für den einen oder anderen:
Es gibt ein Gesetz das folgendes bestimmt (mit meinen Worten grob dargestellt):
Wenn ein Kunde aufgrund eines öffentlichen Werbeangebotes (Prospekt, Ausschreibung etc.) zu einem gewerblichen Anbieter fährt geschieht dieses auf eigene Kosten - OK.
Sollte sich jedoch herausstellen, daß das Angebot von Seiten des Unternehmers ein Irrtum war bzw. der Unternehmer das Angebot nicht aufrecht erhalten kann/will und somit der Kunde quasi umsonst zu dem Unternehmer gefahren ist, muß dieser im Allgemeinen die entstandenen Fahrtkosten des Kunden ersetzen (ca. 0,30 Euro/Km) - es gibt natürlich Härtefälle bei denen diese Regelung nur bedingt zählt - Bsp.: Jemand fährt 100Km nur wegen 1 Pfund Kaffee.
Je nachdem wie weit Du gefahren bist - denn Du bist ja aufgrund dieses Angebotes zum Unternehmer gefahren - können da schon ein paar Euros zusammen kommen.
Das passiert zwei/drei mal und schon wird der Unternehmer sich das Angebot sehr genau ansehen bevor er es veröffentlicht.
Gruß aus Werne
Guido
PS: Ein Rechtsanwalt kann sicherlich die Situation kompetenter darstellen.
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