Nachtrag: Die hier erwähnte Vorschrift 74/483 EWG ist
uralt! Auch in dieser findet sich kein Hinweis darauf, dass ein vorderer Kennzeichenhalter nicht erlaubt ist:
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2971698.html
Also hört auf, hier einen Sturm im Wasserglas zu erzeugen! Es ist doch immer das Gleiche: Es werden Gerüchte und Mutmaßungen in die Welt gesetzt und dann von Social Media und Foren weiter verbreitet, ohne dass auch nur einer ansatzweise einen juristischen Hintergrund hat! Wenn also schon Polizei und Prüforganisationen nichts zu beanstanden haben, wer denn dann???
Ergänzung: Dieser Mist, der von übervorsichtigen BMW-Mitarbeitern wohl im vorauseilenden Gehorsam (auf was eigentlich?) verzapft wurde, wurde schon
2012, also vor 12 (!) Jahren verbreitet, hier z.B. 2015 wurde das schon diskutiert:
https://www.motor-talk.de/forum/verb...22.html?page=2
"aus versicherungstechnischen Gründen" steht da! Hat das was mit geltenden Vorschriften betreffend die Zulassung zu tun? NEIN! Also vergesst diesen Unsinn, im Übrigen haben Kennzeichenhalter dicke runde Kunststoffecken, welche die scharfkantigen Blechkanten von Kennzeichen umhüllen, sofern diese nicht in voller Größe platt auf dem Auto selbst anliegen (das ist nämlich nicht bei allen Fahrzeugen der Fall).
Ich werde demnächst mal beim hiesigen BMW-Händler auf dem Parkplatz nachschauen, ob Neuwagen oder neuere BMW tatsächlich grundsätzlich keine vorderen Kennzeichenhalter haben. Fakt ist aber auch, dass BMW im Allgemeinen Kennzeichenunterlagen ab Werk besitzen, die eine zusätzliche Kennzeichenhalterung eigentlich überflüssig machen. Ab wann das so ist, weiß ich jetzt Anhieb natürlich nicht.