Zitat:
Zitat von hunmen
wenn es denn ein unfall war ,hast du alle rechte. auch rückgabe ohne
abzug der gefahrenen kilometer da du getäuscht wurdest. egal ob der händler davon wusste oder nicht. die rechtsprechung geht davon aus das
ein händler merken muss ob unfall oder nicht. du als privatmann aber nicht.
es geht immer zu lasten des händlers.
also wenn es ein unfall war gibts kohle
und ich sag es nicht einfach so sondern hab schon ahnung da ich selber autos verkaufe.
ich gebe sogar im vertrag an wenn wir wegen kratzern nachlackieren nur um auf der sicheren seite zu sein.
aus schaden wird man klug.
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dem kann ich mich nur anschließen
aber wie dämlich ist der Händler
eigentlich
macht ne Inzahlungnahme, ohne das Fahrzeug zu checken
Sofort Rechtsanwalt finde ich auch überzogen, das könnte man durchaus
wenn man's behalten will ( nur wenn's nen kleiner Schaden war) auch selbst
klären. Der Händler wird dir schon nen Angebot machen.
Gruss Lex