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Alt 29.09.2004, 10:15   #9
Lex
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
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Zitat:
Zitat von hunmen
wenn es denn ein unfall war ,hast du alle rechte. auch rückgabe ohne
abzug der gefahrenen kilometer da du getäuscht wurdest. egal ob der händler davon wusste oder nicht. die rechtsprechung geht davon aus das
ein händler merken muss ob unfall oder nicht. du als privatmann aber nicht.
es geht immer zu lasten des händlers.
also wenn es ein unfall war gibts kohle
und ich sag es nicht einfach so sondern hab schon ahnung da ich selber autos verkaufe.
ich gebe sogar im vertrag an wenn wir wegen kratzern nachlackieren nur um auf der sicheren seite zu sein.
aus schaden wird man klug.

dem kann ich mich nur anschließen aber wie dämlich ist der Händler
eigentlich

macht ne Inzahlungnahme, ohne das Fahrzeug zu checken

Sofort Rechtsanwalt finde ich auch überzogen, das könnte man durchaus
wenn man's behalten will ( nur wenn's nen kleiner Schaden war) auch selbst
klären. Der Händler wird dir schon nen Angebot machen.


Gruss Lex
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"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg

Geändert von Lex (03.10.2004 um 13:06 Uhr).
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