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Alt 19.04.2004, 08:33   #2
rene-103
Erfahrenes Mitglied
 
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ich denke schon das du da nochmal zum tuev musst,ich versteh nur nicht wieso der dir das nicht eingetragen bzw.kontrolliert hat,der kommt doch vom tuev oder nicht ?
also ich wuerde mal sagen wenn nichts schleift oder aehnliches,bekommst du die felgen auch mit den federn eingetragen.was du glaube ich brauchst ist ein protokoll das du bei der achsvermessung warst,sonst tragen die dir die federn nicht ein.so wars zumindest mal bei mir.

Zitat:
Original geschrieben von BRATMAXX
Hallo,

ich habe zwar schon einiges an Erfahrung gesammelt was Sondereintragungen etc. betrifft aber leider muss ich feststellen das ich immer noch nicht ausgelernt habe was das Thema betrifft:

am Samstag war ich beim ATU, wo ich vor ca. 1 Jahr einen Radsatz gekauft habe in 8,5 und 10 x 17, mit der Reifenkombi 225/50 und 255/40. Das ist wie bekannt eine absolut gängige Dimension für unseren 7er. Dazu habe ich von R&H einen Satz Federn verbaut der das Fahrzeug um ca. 35mm absenken soll. Hinten wurde gebordelt und zusätzlich ein paar Federwegsbegrenzer eingesetzt, so das da auch wirklich nichts mehr schleift bei voll eingefedertem Zustand. Vorne war eh kein Problem.

Im Gutachten für die Felgen steht nun aber die Auflage: NUR BEI VERWENDUNG DES SERIENFAHRWERKS

Das war Kasus Knacktus: der TÜVer vom ATU winkte ab und meinte das könne nur der TÜV selbst, ein TÜV Ing. abnehmen und eintragen. (§ 21 STVZO).

Bin ich nun gezwungen zum TÜV zu fahren?




Greetz BRAT
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