Zitat:
Zitat von roland1
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Wann war der Verfasser das letzte Mal auf einer Autobahn??? Wir haben hier schon vor Jahren dieses Thema diskutiert und der Gesetzgeber hat längst reagiert, ich habe seit Jahren kein Schild mehr mit "2 m" gesehen, sondern immer nur welche mit "
2,1 m"!
Der E38 ist also selbst mit Spiegeln NICHT zu breit!
Insofern stimmt das hier aus dem Artikel schon mal nicht, keinesfalls für NRW: "Wer trotz eines zu breiten Autos auf der Autobahn in einer Baustelle eine
Fahrspur benutzt, die eindeutig nur für bis zu zwei Meter breite Fahrzeuge zugelassen ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro."
Nachtrag:
Du kommst 10 Jahre zu spät!
Hier der lange Thread von 2011 (!):
http://www.7-forum.com/forum/showthr...Fahrzeugbreite
Wie gesagt, 2011 waren die meisten linken Spuren in Baustellen noch mit dem Schild "2 m" versehen und es gab tatsächlich einmal einen einzigen Bericht im Fernsehen, wo die Polizei abkassierte! Daraus wurde dann eine Riesensache gemacht, während die meisten Kommunen das gar nicht verfolgten, denn Fakt ist, dass die Breite eines Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 OHNE Spiegel angegeben wird! Das wissen selbst die Leute in den Leserkommentaren bis heute nicht und poltern los, dass das alles rechtens ist!
Der Artikel ist wirklich drittklassig, denn inzwischen hat der Gesetzgeber längst reagiert und die Schilder weisen
mindestens 2,1 m Breite aus, ich habe seit Jahren kein Schild "2 m" mehr gesehen, es gibt sogar Schilder mit 2,2 m Breite und ganz selten sogar mehr, kommt auf den Platz an. Die rechte Spur muss wegen der LKWs deutlich breiter sein.