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Alt 11.07.2019, 08:50   #12
macchiato66
Drehmomentfetischist
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Wenn ich nicht daneben liege, ist das anliegende Gutachten von 2018 für diese Räder das richtige.

Darin steht aber jeweils für die ET30-Ausführungen immer eine Auflage EA1 bzw EB1 oder gar mehr (EA2/EB2) für eure Abmessungen der Felgen / Reifen.

Diese Auflagen bezeichnen eben genau das, was ich erwähnte:
Das Aufstellen der Kotflügel oder das Anbringen von zusätzlichen Abdeckungen.

Insbesondere die 11,5J22 mit ET30, die ja noch weiter auslädt als die 10J22 ET30, die aber beim Typ 701 gar nicht aufgeführt ist. Ebensowenig wie die 10J22 auf der Vorderachse.

Was natürlich nicht heißt, daß das nicht geht, das ist schon klar. Über eine Einzelabnahme ist sicher viel möglich. Aber auch da muß der Prüfer "eigentlich" und sogar insbesondere auf die Einhaltung der Auflagen (-> EA1,EB2 usw) achten.
Daher meine Frage nach dem "Cousin".

Ich will mit hier weder mit Dir Jürgen, noch mit Dir Benni "anlegen", oder "rumnerven". Es gab aber gerade in den letzten Jahren eine Verschärfung hinsichtlich dieser zusätzlichen bzw. alternativen Teile, deren benötigter Gutachten usw. Früher reichte gar ein Festigkeitsgutachten ... als ich mit so einem vor ein paar Tagen beim TÜV anfragte, hat der mich gleich abgeschmettert mit dem Hinweis "OHNE mind. Teilegutachten, besser ABE geht das absolut gar nicht mehr". Das heißt für mich, die sind da allgemein etwas wacher und vorsichtiger geworden.
Und wenn jemand (der Prüfer) vorsichtiger ist, dann guckt er sehr genau auf die Einhaltung ggf. notwendiger Auflagen.

Das ist natürlich jeder Prüfer ein anderer Mensch und genauer oder weniger genau und ggf. kennt man sich auch oder hat einen guten Draht.
An dem, was im Gutachten steht, ändert das aber nichts.
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Gruß
Thomas
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Geändert von macchiato66 (11.07.2019 um 08:57 Uhr).
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