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Alt 09.01.2003, 03:04   #5
FrankGo
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Zu den Standlichtern fällt mir noch ein, dass grundsätzlich erlaubt ist, zusätzliche Standlichter in vorhandene Lampengehäuse zu verbauen.. so oder sehr ähnlich steht es in der STVZO. ... Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.STVZO.de

Aber da kommt wieder das Thema: Es darf am Auto nix verbaut sein, was nicht geprüft ist ... steht so auch da drin.


... zu meinem Yenon hat der TÜV nix gemeckert.
Lackierte Blinker hinten waren ein leichter Kritikpunkt... aber nachdem er gesehen hatte, wie hell die Blinken war er ruhig.
Die paar zusätzlichen Standlichter vorne (alles vorne mit Standlichtern bei mir) haben ihm auch nicht sooo gefallen, aber da sie niemanden blenden... ok...

Streng genommen hätte ich so argumentieren können:
Standlichter in Auf+Abblendlampen (keine Ringe) sind ein Licht, da in einem Gehäuse verbaut.
Standlichter in den Nebellampen sind zusätzliche Standlichter gemäß STVZO in vorhandenem Lampengehäuse.
Standlichter in den weißen Blinkern sind Positionsleuchten, die die Umrisse der Wagens erkennen lassen (steht auch so in der STVZO)...

Aber wozu leben wir in Deutschland..... hier ist halt alles verboten.... egal
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