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Alt 09.01.2003, 09:17   #8
Altautofahrer
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Ort: NRW
Fahrzeug: Taunus 2.8V6, Taunus Kombi, E23 732i, ..
Standard Grundsätzlich...

.... gilt für eine Fahrzeug-ABE : die verbauten Scheinwerfer oder andere in gleicher Anbaulage.
Im Falle einer Xenon-Umrüstung sind natürlich die Auflagen für Xenon-Scheinwerfer zu beachten.
Aber eigentlich darfst Du alle Scheinwerfer verbauen die ein Prüfzeichen haben, solange die Art des Umbau's fachgerecht ist (keine scharfkantigen Teile etc.)

Gruß
Michael

- der schon einige male den TÜV mit anderen Scheinwerfern verblüfft hat -
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