.... gilt für eine Fahrzeug-ABE : die verbauten Scheinwerfer
oder andere in gleicher Anbaulage.
Im Falle einer Xenon-Umrüstung sind natürlich die Auflagen für Xenon-Scheinwerfer zu beachten.
Aber eigentlich darfst Du alle Scheinwerfer verbauen die ein Prüfzeichen haben, solange die Art des Umbau's fachgerecht ist (keine scharfkantigen Teile etc.)
Gruß
Michael
- der schon einige male den TÜV mit anderen Scheinwerfern verblüfft hat -