Zitat:
Zitat von K-H Grabowski
Es muss streng genommen eine §21 Eintragung (Einzelabnahme) gemacht werden. ...
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Jede Anbauabnahme egal auf welcher Grundlage ist immer eine "Einzelabnahme", weil sie immer nur für das jeweils geprüfte einzelne Auto gilt und nicht für alle anderen Modelle gleich mit.
Der Verschränkungstest ist bei den BMW Hinterachsen nutzlos. Anstoßen wird das uU nur, wenn das Rad uneingefedert schon unter dem oder gar über den Radlauf raus steht. Mit zivilen Bereifungen schleift das sonst nie beim Einfedern.