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		|  03.10.2009, 17:44 | #1 |  
	| Ehemaliges Mitglied 
				 
				Registriert seit: 17.06.2009 
				
Ort:  
Fahrzeug: .
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				 Alpina B12 lang 
 Hab gerade diesen E38 bei autoscout gefunden. 
Das ist ja mal ein klasse Teil:   AutoScout24: Detailseite 
der müsste ja wirklich voll sein, oder? Sowas, wie die Beleuchtung in den Kopfstützen, habe ich noch die gesehen.
 
Das Ding ist absolut der Hammer   
Swener
				__________________Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart.
 
 ___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
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		|  03.10.2009, 17:54 | #2 |  
	| V12-infiziert Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
 
eBay-Name: Lexmaul      | 
 Nein, ist nicht voll (gibt es ja eh net)..beleuchtete Makeup-Spiegel hab ich auch - ist halt die fondorientiere Ausstattung.
 Aber ein langer Alpina bleibt natürlich selten...
 
				__________________Viele Grüße
 
 Sebastian
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		|  03.10.2009, 18:37 | #3 |  
	| Daddy is home 
				 
				Registriert seit: 31.01.2009 
				
Ort: Landkreis Bayreuth 
Fahrzeug: E38-740i (07.98) E38 750il Individual (06.99) E39 Alpina D10 (10.01)
 
eBay-Name: d10alex      | 
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		|  04.10.2009, 13:01 | #4 |  
	| Gesperrt Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 03.06.2003 
				
Ort:  
Fahrzeug: e38
      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von V8-Alex   |  Joo, da war wohl mal (ne kleine Beule...)      
btw.: bei dem Schaden hätt's dann schon noch für die FL-Schweller reichen sollen   |  
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		|  04.10.2009, 13:06 | #5 |  
	| Gast | 
 Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde?
 Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?
 Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"?
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		|  04.10.2009, 13:23 | #6 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 10.06.2002 
				
Ort:  
Fahrzeug: xxx
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 Leider wird man heute nur noch beschissen   |  
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		|  04.10.2009, 15:20 | #7 |  
	| State of Independence 
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Volksmund.  Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde?
 Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?
 Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"?
 |  Vertragspartner eines Käufers ist immer der (aktuelle) Verkäufer. Auch dessen Unkenntnis schützt ihn nicht vor einer Rücknahme oder Preisminderung. Dieser wiederum kann sich an seinen Verkäufer wenden und seinerseits Forderungen geltend machen. |  
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		|  04.10.2009, 15:52 | #8 |  
	| Tanken is doch geil! Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.07.2006 
				
Ort: Rosenheim 
Fahrzeug: e46, Turbo
      | 
 Er muss das ja nicht in der Anzeige erwähnen. Reicht doch auch im KV. |  
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		|  04.10.2009, 16:26 | #9 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 10.06.2002 
				
Ort:  
Fahrzeug: xxx
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Dr. Fön  Er muss das ja nicht in der Anzeige erwähnen. Reicht doch auch im KV. |  Na prima, da fährt man da hin, nimmt Zeit und Kosten auf sich, um sich dann (vielleicht) erst sagen zu lassen das das Teil eigentlich Totalschaden ist/war     |  
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		|  04.10.2009, 18:17 | #10 |  
	| Gesperrt Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 03.06.2003 
				
Ort:  
Fahrzeug: e38
      | 
				 Das... 
 ...liesse sich dann mit einem Satz im Vorfeld per Telefon aber auch erfragen  , (ob er "Kratzer" hat(te)  ). Hatta,Hatta  |  
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