Buenas,
ist es nicht vielmehr so, dass das nicht zulassen einer Zeugin und das aus lächerlichen Gründen, aber das zulassen von einigen Zeugen der Gegenseite nicht lächelnd ausreicht um dies als Berufungsgrund anzugeben. Das muss doch als Vefahrensfehler eingestuft werden. Oder geht hier nicht sogar die Befangenheit.
Grundlegend ist das in erster Instanz vollkommen wurscht was der Richter meint als Urteil sprechen zu müssen, denn es ist absolut richtig: mehr als die Hälfte der Erstinstanzurteile werden wieder aufgehoben bzw. anders geurteilt.
Dennoch: Die Wahl der Mittel anderer sollte N I E N I E N I E M A L S einen dazu bewegen, auf selbige zurück zugreifen. Wirklich nicht.
Wenn andere Ar schlö cher sind, dann ist das deren Style. Das ist doch gerade die Zwickmühle, da wird man richtig angeschi ssen und will es nur noch zurück zahlen, wo bleibt da denn der eigene korrekte Style ? Im Stress und Not zeigt sich die Qualität der Substanz.
glückwünschende Grüße
don franco
Eine Motherfu ckerliste sollten wir hier anlegen und all jene ebaynicks reinschreiben die nachweisbar abgerippt haben
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