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			13.03.2009, 12:32
			
			
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			#1
			
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			 Genießer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
 
				
				
				
				
				     
			 
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		Hallo, 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  fritz750
					 
				 
				Volle Zustimmung! Wer das einmal mitgemacht hat gibt kein angemeldetes Fahrzeug mehr heraus. 
			
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 ich fand das seinerzeit halb so schlimm. Nach zwei Monaten erhielt ich damals eine neue Steuerrechnung und rief gleich beim FinA an: Wagen war nicht umgemeldet, auch nicht bei der Versicherung. Zwei Faxe mit Kaufvertrag und Übernahmebestätigung des Käufers, eines ans FinA und eines an die Versicherung, und der Käse war gegessen. Hab auch gleich die Rückerstattung gekriegt und danach nie weider was davon gehört. Allerdings gab es wohl sonst auch keine Komplikationen wie Unfall oder so. Und selbst wenn: ich konnte ja problemlos nachweise, dass ich das Fahrzeug verkauft hatte -was hätte da außer ein paar Briefen schon passieren sollen?
 
überlegt 
Boris  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut, 
könnte eine Gans nach Hause bringen. 
(Georg Christoph Lichtenberg)
			 
		
		
		
		
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			13.03.2009, 12:41
			
			
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			#2
			
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			 Moderator 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 10.03.2006 
				
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien 
Fahrzeug: KVG Kassel
 
eBay-Name:  altbert
				
				
				
				
				     
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  BKirk
					 
				 
				Hallo, 
 
ich fand das seinerzeit halb so schlimm. Nach zwei Monaten erhielt ich damals eine neue Steuerrechnung und rief gleich beim FinA an: Wagen war nicht umgemeldet, auch nicht bei der Versicherung. Zwei Faxe mit Kaufvertrag und Übernahmebestätigung des Käufers, eines ans FinA und eines an die Versicherung, und der Käse war gegessen. Hab auch gleich die Rückerstattung gekriegt und danach nie weider was davon gehört. Allerdings gab es wohl sonst auch keine Komplikationen wie Unfall oder so. Und selbst wenn: ich konnte ja problemlos nachweise, dass ich das Fahrzeug verkauft hatte -was hätte da außer ein paar Briefen schon passieren sollen? 
 
überlegt 
Boris 
			
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 Ich habe bisher auch noch nie Probleme in der Richtung gehabt, obwohl ich bisher jedes meiner Autos angemeldet übergeben habe (wenn der Wagen ins Ausland ginge, würde ich ihn allerdings vorher abmelden). 
In jedem Standard-Kaufvertrag wird Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt, bei den ADAC-Verträgen z. B. sind Karten angehängt, in die man die gleichen Daten einträgt und an Zulassungsstelle und Versicherung schicken kann.
 
Vor knapp 20 Jahren ist es lediglich einmal passiert, daß die Versicherung ein gutes halbes Jahr mit einer Forderung auf mich zukam für einem Zeitraum, in dem ich den Wagen schon längst nicht mehr besaß.
 
Ein kurzes Schreiben nebst Kopie des Kaufvertrages genügte da...    
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
			 
		
		
		
		
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			13.03.2009, 12:50
			
			
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			#3
			
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	| 
			
			 BMW süchtig 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 18.01.2009 
				
Ort: Fellbach 
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
 
eBay-Name:  denisltv
				
				
				
				
				     
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  BKirk
					 
				 
				Hallo, 
 
ich fand das seinerzeit halb so schlimm. Nach zwei Monaten erhielt ich damals eine neue Steuerrechnung und rief gleich beim FinA an: Wagen war nicht umgemeldet, auch nicht bei der Versicherung. Zwei Faxe mit Kaufvertrag und Übernahmebestätigung des Käufers, eines ans FinA und eines an die Versicherung, und der Käse war gegessen. Hab auch gleich die Rückerstattung gekriegt und danach nie weider was davon gehört. Allerdings gab es wohl sonst auch keine Komplikationen wie Unfall oder so. Und selbst wenn: ich konnte ja problemlos nachweise, dass ich das Fahrzeug verkauft hatte -was hätte da außer ein paar Briefen schon passieren sollen? 
 
überlegt 
Boris 
			
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 Das ist auch völlig unproblematisch. Einfach eine Kopie des Kaufvertrages als Veräußerungsanzeige an die Versicherung und die Zulassungsstelle faxen, dann ist man auf der sicheren Seite. Meldet der Käufer das Auto nicht innerhalb der Frist um, schreibt ihn das zuständige Strassenverkehrsamt an. Bei mir hat das nun schon drei mal reibungslos geklappt, es gibt ja, Gott sei dank, nicht nur A...löcher auf dieser welt. 
Unbedingt abmelden sollte man vorher, wenn das Fahrzeug ins Ausland geht.
 
MfG Denis  
		
		
		
		
		
		
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