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			03.10.2009, 17:44
			
			
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			#1
			
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	| 
			
			 Ehemaliges Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 17.06.2009 
				
Ort:  
Fahrzeug: .
 
				
				
				
				
				     
			 
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				Alpina B12 lang
			 
			 
			
		
		
		Hab gerade diesen E38 bei autoscout gefunden. 
Das ist ja mal ein klasse Teil:    AutoScout24: Detailseite
der müsste ja wirklich voll sein, oder? Sowas, wie die Beleuchtung in den Kopfstützen, habe ich noch die gesehen.
 
Das Ding ist absolut der Hammer  
Swener  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart. 
 
___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
			 
		
		
		
		
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			03.10.2009, 17:54
			
			
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			#2
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 V12-infiziert 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
 
eBay-Name:  Lexmaul
				
				
				
				
				     
			 
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		Nein, ist nicht voll (gibt es ja eh net)..beleuchtete Makeup-Spiegel hab ich auch - ist halt die fondorientiere Ausstattung. 
  
Aber ein langer Alpina bleibt natürlich selten... 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Viele Grüße 
 
Sebastian
			 
		
		
		
		
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			03.10.2009, 18:37
			
			
		 | 
		
			 
			#3
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Daddy is home 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 31.01.2009 
				
Ort: Landkreis Bayreuth 
Fahrzeug: E38-740i (07.98) E38 750il Individual (06.99) E39 Alpina D10 (10.01)
 
eBay-Name:  d10alex
				
				
				
				
				     
			 
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			04.10.2009, 13:01
			
			
		 | 
		
			 
			#4
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gesperrt 
			Premium Mitglied 
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 03.06.2003 
				
Ort:  
Fahrzeug: e38
 
				
				
				
				
				     
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  V8-Alex
					 
				 
				
			
		 | 
	 
	 
 Joo, da war wohl mal (ne kleine Beule...)   
 
btw.: bei dem Schaden hätt's dann schon noch für die FL-Schweller reichen sollen    
		
		
		
		
		
		
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			04.10.2009, 13:06
			
			
		 | 
		
			 
			#5
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde? 
 
Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?  
Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"? 
		
		
		
		
		
		
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			04.10.2009, 13:23
			
			
		 | 
		
			 
			#6
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 10.06.2002 
				
Ort:  
Fahrzeug: xxx
 
				
				
				
				
				     
			 
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		Leider wird man heute nur noch beschissen    
		
		
		
		
		
		
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			04.10.2009, 15:20
			
			
		 | 
		
			 
			#7
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 State of Independence 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
 
				
				
				
				
				     
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Volksmund.
					 
				 
				Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde? 
 
Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?  
Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"? 
			
		 | 
	 
	 
 Vertragspartner eines Käufers ist immer der (aktuelle) Verkäufer. Auch dessen Unkenntnis schützt ihn nicht vor einer Rücknahme oder Preisminderung. Dieser wiederum kann sich an seinen Verkäufer wenden und seinerseits Forderungen geltend machen.  
		
		
		
		
		
		
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			04.10.2009, 15:52
			
			
		 | 
		
			 
			#8
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Tanken is doch geil! 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 30.07.2006 
				
Ort: Rosenheim 
Fahrzeug: e46, Turbo
 
				
				
				
				
				     
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Er muss das ja nicht in der Anzeige erwähnen. Reicht doch auch im KV. 
		
		
		
		
		
		
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			04.10.2009, 16:26
			
			
		 | 
		
			 
			#9
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 10.06.2002 
				
Ort:  
Fahrzeug: xxx
 
				
				
				
				
				     
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Dr. Fön
					 
				 
				Er muss das ja nicht in der Anzeige erwähnen. Reicht doch auch im KV. 
			
		 | 
	 
	 
 Na prima, da fährt man da hin, nimmt Zeit und Kosten auf sich, um sich dann (vielleicht) erst sagen zu lassen das das Teil eigentlich Totalschaden ist/war      
		
		
		
		
		
		
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			04.10.2009, 18:17
			
			
		 | 
		
			 
			#10
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gesperrt 
			Premium Mitglied 
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 03.06.2003 
				
Ort:  
Fahrzeug: e38
 
				
				
				
				
				     
			 
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				Das...
			 
			 
			
		
		
		...liesse sich dann mit einem Satz im Vorfeld per Telefon aber auch erfragen  , (ob er "Kratzer" hat(te)  ). Hatta,Hatta   
		
		
		
		
		
		
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