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22.11.2004, 09:20
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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@speedygonzales: Was hattest Du erwartet? Das war klipp und klar Fahrerflucht! Und dafür Verständnis aufzubringen, fällt mir sehr schwer, seit vor 10 Jahren mein neu aufgebauter und frisch lackierter Mercedes auf einem Parkplatz torpediert wurde. Kosten für mich 1500 DM.
Ein Bekannter von mir hatte mehr Glück. Sein VW wurde von einem ausgelutschten Volvo gerammt, Zeugen sahen sogar, daß der Verursacher was an den Scheibenwischer steckten, merkten sich aber die Nummer. Am Scheibenwischer steckte Bonbonpapier! Vor Gericht behauptete der Verursacher, er hätte seine Telefonnummer raufgeschrieben. Hat sogar 1 Jahr Fahrverbot mit anschließender MPU gekriegt.
Was Fahrerflucht ist, ist genau definiert und wer Auto fährt weis das.
Was die Medien draus machen, ist eine ganz andere Geschichte. Und die Gerichte gehen nicht danach was jemand für ein Auto fährt, sondern nach dem Einkommen. Natürlich lassen sich Richter und Staatsanwälte auch von Äußerlichkeiten leiten, und ein bestimmtes Auftreten vor Gericht ruft dann u.U. bestimmte Reaktionen hervor. Und in dieses Bild (ok. man kan auch Klischee sagen) passt dann auch die S-Klasse oder der 7er.
Was mir hier fehlt, ist, daß mal jemand sagt, daß es Scheiße ist, jemanden verschuldet oder unverschuldet von der Bahn zu schieben (das Foto ist ja wohl erstmal Beweis genug, daß zumindest eine "Feindberührung" stattgefunden hat) und dann abhaut.
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22.11.2004, 13:40
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#2
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Fahrerflucht ist es ohne Zweifel - aber hast Du es je erlebt dass jemand Dir wegen einer Türschramme bei Tür öffnen einen Zettel an die Scheibe geheftet hat? Das ist der Verfall der Gesellschaft bzw die Rücksichtslosigkeit die überall zu sehen ist. Wozu braucht man den die Haftlich bitte?
Ob der Unfall korrekt oder nicht korrekt war kann man nicht so sagen - da man die Ursachen oder Geschehensabläufe nicht kennt. Es ist nicht gesagt dass der 7er den Kleinwagen weggestoßen hat - ich nehm hier von neimanden die Seite - jedoch kann man anhand eines Artikels keine Urteile fehlen bzw Vorurteile.
Was ist z.B. wenn der gutachter rausfindet dass der Kleinwagen falsch reagiert hat und dadurch sich ein Zusammenstoß mit dem 7er nicht vermeiden ließ - es gibt x-Möglichkeiten für ein solches Unglück - zum Glück ist keinem was passiert.
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22.11.2004, 23:36
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Tja selbst Schuld oder nicht. Die Wagen haben sich offensichtlich berührt, einer ist von der Bahn geflogen und der andere haut ab. Da ist es doch wohl scheißegal ob ich Schuld habe oder nicht!
Und nein, ich habe noch nicht erlebt, daß jemand nach Verursachung eines Schadens eine Nachricht hinterlassen hat. Das ist wie Du schreibst ein Auswuchs dieser Gesellschaft. Und das ist Grund genug, warum m.E. ein härteres Vorgehen gerechtfertigt ist. Die rechtliche Lage dazu ist relativ eindeutig. Ab 25 EUR Schaden gilt es als Fahrerflucht, wenn ich mich vom Unfallort entferne und nicht zur Polizei fahre. Und wer meint er wollte am nächsten Tag hinfahren (weil vielleicht die Fahne zu stark war)und hat es dann vergessen, selbst Schuld, Fahrerlaubnis weg. Völlig zu Recht.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt!
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