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BMW 7er, Modell E32 |
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06.08.2008, 19:59
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E60 545i SMG
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Stiimt:
Hallo,
da wir auf Ihre Frage hin das ganze nochmals kontrolliert haben ist uns aufgefallen, dass in der Beschreibung ein Fehler war. Die Leuchten haben keine E-Nummer
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Wer´s glaubt. Die hatten schonmal in Ihren Auktionen stehen das die Leuchten ein e-Prüfzeichen haben, dann rausgenommen und jetzt steht es wieder drinn.
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07.08.2008, 15:25
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#2
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von Alfi155
Wer´s glaubt. Die hatten schonmal in Ihren Auktionen stehen das die Leuchten ein e-Prüfzeichen haben, dann rausgenommen und jetzt steht es wieder drinn.
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ja, stimmt, ich hab daraufhin auch schon mal zurückgeschickt.
trotzdem habe ich jetzt nochmal welche bestellt, mit dem hinweis vorab, dass
ich nicht wieder zurücksenden möchte; angeblich aber seien diesmal originale E9-zeichen darauf. Man wird sehen...
gruss
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10.08.2008, 17:52
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#3
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Erledigt
Hallo!
Wie mein Profilbild zeigt hat sich das Thema für mich erledigt!
(Blinkerglas:österreichische Kleinserie, Einbau: selbst ist der Mann!)
Vorgestern war ich bei der HU. Der Prüfer hat keinen Ton gesagt, hat sich nur davon überzeugt, das sie schön gelb blinken und gut wars.
Ohne Mängel durchgekommen. Mal sehn was ist wenn er 19 wird!
Gruß
Martin
__________________
735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
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10.08.2008, 18:35
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Pfullingen
Fahrzeug: 730 (E32)
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Nur mal zum E-Prüfzeichen...es ist wichtig das es drauf ist aber wenn es keine ABE dazu gibt in der die Auflagen stehen ist das E-Prüfzeichen nix wert.
Jeder renomierte Hersteller von Leuchten (z.B. Hella) gibt eine gültige ABE dazu. Die Leuchten die ihr da wild am Kaufen seid sind von der FA. Sonar TAIWAN oder CHINA. Da macht jeder irgendein Prüfzeichen rein was dem Tüv-Prüfer genügt.
Was passiert aber bei einem Unfall wenn ein Gutacher der Rennleitung kommt? Er will dann Papiere sehen...und dann? Da reicht halt kein Spruch da ist doch ein Prüfzeichen drauf...
Ein Sportauspuff hat auch ein E-Prüfzeichen und trotzdem braucht er eine ABE...
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10.08.2008, 18:41
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E60 545i SMG
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Zitat:
Zitat von Odin
Nur mal zum E-Prüfzeichen...es ist wichtig das es drauf ist aber wenn es keine ABE dazu gibt in der die Auflagen stehen ist das E-Prüfzeichen nix wert.
Jeder renomierte Hersteller von Leuchten (z.B. Hella) gibt eine gültige ABE dazu. Die Leuchten die ihr da wild am Kaufen seid sind von der FA. Sonar TAIWAN oder CHINA. Da macht jeder irgendein Prüfzeichen rein was dem Tüv-Prüfer genügt.
Was passiert aber bei einem Unfall wenn ein Gutacher der Rennleitung kommt? Er will dann Papiere sehen...und dann? Da reicht halt kein Spruch da ist doch ein Prüfzeichen drauf...
Ein Sportauspuff hat auch ein E-Prüfzeichen und trotzdem braucht er eine ABE...
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Das ist nicht ganz richtig. Es gibt viele Teile bei denen durch das E-Prüfzeichen keine ABE mehr notwendig ist. Sonst bräuchte man ja selbst für jedes Serienteil eine ABE. Das ist zumindest mein Wissensstand.
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10.08.2008, 18:43
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Pfullingen
Fahrzeug: 730 (E32)
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Bei Originalteilen stimmt das. Dies ist auch in der StVZO geändert worden. Dies gilt jedoch nicht für Teile aus dem Zubehör
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10.08.2008, 18:53
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E60 545i SMG
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Zitat:
Zitat von Odin
Bei Originalteilen stimmt das. Dies ist auch in der StVZO geändert worden. Dies gilt jedoch nicht für Teile aus dem Zubehör
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Und wenn ich jetzt normale Scheinwerfer aus dem Zubehör (Erstausrüsterqualität) hole, dafür gibt es sicher auch keine ABE, oder etwa doch 
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10.08.2008, 22:38
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#8
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Zitat:
Zitat von Odin
Was passiert aber bei einem Unfall wenn ein Gutacher der Rennleitung kommt? Er will dann Papiere sehen...und dann? Da reicht halt kein Spruch da ist doch ein Prüfzeichen drauf...
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Hallo!
Da ich des öfteren bei Unfällen anwesend sein muß, und deshalb viele Gelegenheiten habe Sachverständigen, Staatsanwälten und der Rennleitung
bei der Arbeit zuzusehen, darf ich anmerken das nur interresiert ob ein Blinklicht oder ein Bremslicht beim einschlag gebrannt hat oder nicht.
Wenn das Glas vor der Glühbirne nicht offensichtlich schwarz Lackiert oder zugeklebt ist interresiert das niemanden ob ein E drauf ist oder nicht. Der Sachverständige nimmt immer nur die Birne mit.
Anders mag es sein wenn das Rücklicht den Unfall verursacht  zB. das eingeklebte Blinkerglas fliegt weg und erschlägt einen Golf, dann wird's interresant.
Gruß
Martin
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11.08.2008, 13:44
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Pfullingen
Fahrzeug: 730 (E32)
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Zitat:
Zitat von VMartin
Hallo!
Da ich des öfteren bei Unfällen anwesend sein muß, und deshalb viele Gelegenheiten habe Sachverständigen, Staatsanwälten und der Rennleitung
bei der Arbeit zuzusehen, darf ich anmerken das nur interresiert ob ein Blinklicht oder ein Bremslicht beim einschlag gebrannt hat oder nicht.
Wenn das Glas vor der Glühbirne nicht offensichtlich schwarz Lackiert oder zugeklebt ist interresiert das niemanden ob ein E drauf ist oder nicht. Der Sachverständige nimmt immer nur die Birne mit.
Anders mag es sein wenn das Rücklicht den Unfall verursacht  zB. das eingeklebte Blinkerglas fliegt weg und erschlägt einen Golf, dann wird's interresant.
Gruß
Martin
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Ich bin da ebenfalls oft dabei...es geht dabei aber nicht um das wen du mit deiner Rückleuchte verletzt sondern um die Zulässigkeit. Wenn es nicht zugelassen ist dann muß deine Versicherung nicht zahlen bzw. kann dich in Regress nehmen. Dabei ist es völlig unerheblich wie der Unfall passiert ist.
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11.08.2008, 00:20
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#10
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von Odin
Nur mal zum E-Prüfzeichen...es ist wichtig das es drauf ist aber wenn es keine ABE dazu gibt in der die Auflagen stehen ist das E-Prüfzeichen nix wert.
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Hi,
Nööö...gemäss Wortlaut StVZO ist ein Prüfung mit erfolgter E-Zulassung
ZITAT: "gleichwertig" zu einer ABE.
gruss
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