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Alt 29.09.2015, 12:20   #81
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Alt 29.09.2015, 15:25   #82
JRAV
Auf Samtpfoten
 
Benutzerbild von JRAV
 
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2025 BMW i7, 2003 Porsche 986 S
Standard

Hier gibts AdBlue für 54 Cent pro Liter an der Tanke...ist also nicht soo der riesige Kostenfaktor
__________________
Liebe Grüße,

Johannes

Mein Autoblog mit Fahrberichten: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.geniale-fahrberichte.de

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Alt 29.09.2015, 17:06   #83
Rennsemmel
Naivigator
 
Benutzerbild von Rennsemmel
 
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
Standard

Bezgl. ( AdBlue) Harnstoff: Bei einem meiner Bekannten ist, vor zig Jahren, an seinem Ford Taunus, während einer Fahrt mit seinen Kumpels unterwegs mal der Kühlerschlauch geplatzt.
Der wurde dann aber kurzerhand mit Isoband wieder geflickt. Alles was jedoch jetzt noch an Kühlwasser vorhanden war, bestand aus fünf Flaschen Bier, die man aber unter keinen Umständen opfern wollte.
Also war Harnstoff angesagt.
Als die Blasen leer und der Kühler voll war, wurde die Fahrt fort gesetzt.
An einem kühlen Herbsttag hat er dann mal an seiner Heizung von kalt auf warm gedreht...
Die Mühle stand anschließend einige Wochen hinter seinem Haus und wurde dann verkauft, vermutlich an jemand, der nasenblind oder Kanalarbeiter war.
Das biologische Kühlmittel im Kühler hätte man aber auch AdeFord nennen können

Gruß Klaus
__________________
Die STVO behindert meinen Fahrstil !!!
Rennsemmel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2015, 18:19   #84
Stadtbewohner
Mitglied
 
Registriert seit: 18.06.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 5er E34, 7er E38
Standard

Lieber Claus,

hast Du ein Problem mit den Grünen?

Der Artikel war ja tatsächlich noch eine Schublade tiefer als das, was einige der Grünen manchmal so von sich geben...

MfG
Stadtbewohner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2015, 18:26   #85
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von Stadtbewohner Beitrag anzeigen
Lieber Claus, ... blablabla
Vergiss es, mit anonymen Fake-Accounts diskutiere ich nicht.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2015, 18:28   #86
Stadtbewohner
Mitglied
 
Registriert seit: 18.06.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 5er E34, 7er E38
Standard

Der ist echt, aus Fleisch und Blut.
Stadtbewohner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2015, 12:31   #87
Stadtbewohner
Mitglied
 
Registriert seit: 18.06.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 5er E34, 7er E38
Standard Zeitpunkt des Erlöschens einer ABE

So, moin in die Runde,

ich noch mal. Eigentlich hatte ich gestern eine ganz konkrete Frage an die ("echten") Juristen (keine "Hobbyjuristen") unter Euch, war dann aber doch nicht mehr dazu gekommen. Hoffe, die Frage ist nicht schon beantwortet worden (habe jetzt nicht geprüft, ob das zwischenzeitlich passiert ist). Nun also zum "Problem":

Wenn ich bei Ebay einen Scheinwerfer ohne entsprechendes Prüfzeichen kaufe und in mein Auto einbaue, dann erlischt meine ABE doch in dem Moment, in dem ich das Teil eingebaut habe, oder? D.h. doch automatisch unmittelbar, ohne Dekret oder Anweisung vom KBA o.ä.?
Wenn dann aber die ABE erloschen ist, dann habe ich doch auch keinen Versicherungsschutz mehr. Kracht's dann, hafte ich privat. Richtig?


Thema VW: Wenn in "meinem" (in diesem Falle fiktiven) VW ein Teil verbaut ist, das nicht den Vorschriften des KBA oder irgendwelcher EU Richtlinien o.ä. entspricht, erlischt dann die ABE nicht auch? Von selbst? Nicht auch sofort? Es wird in der Presse zu dieser Abschaltvorrichtung irgendwie immer so getan, als ob die ABE in Gefahr ist oder erlöschen k ö n n t e oder was auch immer. Aber ist sie es nicht einfach b e r e i t s durch den banalen Umstand, dass ein nicht "adäquates" Teil in dem Fahrzeug verbaut ist? Ist dann nicht auch automatisch der Versicherungsschutz weg?

Mal angenommen, es kracht mit einem derartigen Fahrzeug so lala (Schaden < EUR 100.000). Bei banalen Fällen werden die Versicherungen wohl wie üblich regulieren - so im allgemeinen Rechtsempfinden wird ja auch so getan, als ob die ABE gilt. Man will ja als Versicherer nicht als Spielverderber in der Öffentlichkeit dastehen.
Aber: Es trage sich der Fall zu, dass es mal ordentlich kracht. Junger Familienvater im besten Alter (Investmentbanker, Staranwalt, McKinsey-Berater, Politiker (nein, nicht grün ;-)) ) wird zum Pflegefall mit der Folge einer lebenslangen Rente. Da liegt der Schaden natürlich bei >> 1.000.000. Wie mag das dann mit der ABE vom Fahrzeug gewertet werden, wie die Sache mit dem Versicherungsschutz? Da könnte es sich ja für die Versicherungsgesellschaft schon mal lohnen, die Leistung unter Hinweis auf die fehlende ABE zu verweigern, zumal man dem Fahrzeugeigentümer ja zusätzlich unterstellen kann, dass er von der Sache mit der Abschalteinrichtung wusste und somit ja sozusagen vorsätzlich ohne ABE gefahren ist. Ist ja ein bisschen so, als ob jemand versucht mit Falschgeld zu bezahlen, obwohl er belegbar davon Kenntnis erlangt hat, dass es welches ist.

Kann man es dann eigentlich noch wagen, sich mit einem der betroffenen VAG-Fahrzeuge auf die Straße zu begeben?

Krude Szenarien, ich weiß. Aber Juristen nehmen es ja gerne mal genau, und die von Versicherungen bekanntermaßen ja ganz besonders, wenn sehr große Schäden zu regulieren bzw. abzuwehren sind.

Ich hoffe, man konnte meinen Ausführungen irgendwie folgen und verbleibe
mit freundlichem Gruß

Stadtbewohner

PS: Antworten von Nichtjuristen sind natürlich auch willkommen, solange es nicht nur wilde Vermutungen sind (gerne auch Quellenangaben)
PPS: @Claus: Der Wortlaut des Zitats ist formal nicht ganz sauber abgeändert worden... ;-)

Geändert von Stadtbewohner (30.09.2015 um 12:49 Uhr).
Stadtbewohner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2015, 13:48   #88
Claus
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Die Betriebserlaubnis erlischt nicht:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) VW und das #Dieselgate: Elf Millionen Umweltsünder

Zitat: "Erlischt die Betriebserlaubnis eines Wagens? Nein. "Die einzelne Betriebserlaubnis eines Autos erlischt nicht und es ist nicht zu befürchten, dass sich die steuerliche Einstufung ändert", heißt es beim Automobilclub von Deutschland (AvD)."

Im Übrigen leisten Versicherer auch bei einem Fahrzeug mit tatsächlich erloschener Betriebserlaubnis bei einem von diesem verursachten Schaden Vorkasse und nehmen den VN möglichweise in Regress, aber nur bis zu einem gedeckelten Höchstbetrag (= 5.000 Euro):

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verkehrslexikon.de/Module...Begrenzung.php
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2015, 14:14   #89
Stadtbewohner
Mitglied
 
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Fahrzeug: 5er E34, 7er E38
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Danke, das ist doch mal ein Statement.
Die Ausführungen vom AvD (who the fuck is AvD??? - ich weiß, allgemeiner Automobil-Dingsda) hatte ich auch irgendwo gelesen und es keimte in mir halt die Frage auf: Das mag jetzt zwar eine kluge Person beim AvD so schreiben (die im Falle eines Irrtums dafür nicht gerade zu stehen hat), aber ob ein Richter das im konkreten Fall auch so sehen mag...?

Wohl allgemein bekannt ist der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See... - daher meine Skepsis.

Die zweite Quelle hilft mir da schon e t w a s weiter.

Mal sehen, ob noch Beiträge in anderem Sinne kommen (es kommt bei den Juristen ja immer so gerne auf den Fall "drauf" an... - hier haben wir einen). Bin gespannt.


MfG
Stadtbewohner
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Alt 30.09.2015, 14:48   #90
Claus
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Eine 100%ige Aussage wirst Du im Moment definitiv nicht bekommen können, auch Volljuristen sprechen von "unwahrscheinlich" und "eigentlich". Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte sich an VW oder eine VW-Niederlassung zwecks einer Kostenübernahmebescheinigung erkundigen. Das ist das Einzige, was ein Kunde derzeit tun kann, bis eine offizielle Rückrufaktion zwecks Anpassung der Soft- und/oder Hardware läuft! Dieser hat der Kunde dann in einem bestimmten Zeitfenster Folge zu leisten.

Es ist übrigens höchst unwahrscheinlich, dass das KBA nun die Typzulassung/Betriebserlaubnis entzieht, es sind ja nicht einmal alle relevanten Daten bekannt. Nach meinem Dafürhalten wäre es erst dann "unverantwortlich", ein betroffenes Fahrzeug zu fahren, wenn das KBA so handeln würde oder diesbezüglich offizielle Anschreiben an die einzelnen Halter rausgehen würden. Bis dahin würde ich mir keine Gedanken um das Sofageschwätz der DUH (= Deutsche Umwelthilfe, ohnehin alles Autohasser) machen und ruhigen Gewissens meinen TDI starten.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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