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BMW 7er, Modell E38 |
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06.11.2009, 16:47
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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Zitat:
Zitat von Muellermilch
Definitiv Teilschuld bzw. sogar Strafzahlung und Hochstufung. Wäre ich vorsichtig mit. Hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.
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Das glaube ich jetzt nicht.
Dafür müßte er grob fahrlässig handeln und als Unfallursache müßten seine Reifen in Frage kommen.
Wenn nur der Querschnitt nicht stimmt aber die Traglast i.O. ist passiert da nix (Geschwindigkeit ist bei Winterreifen ja nicht das Problem).
Und wo kein Kläger da kein Richter.
Ich glaube nicht das bei einem Unfall die Reifengröße kontrolliert wird.
Der Polizist müßte die ABE beim KBA nachschauen, da ja meist nur noch eine Größe eingetragen ist. Er ist in der Beweispflicht.
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06.11.2009, 16:54
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#2
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Was mich noch interessieren würde wie hoch ist die Traglast der Falschen Reifen den da wird denke Ich keine 98 oder 100 stehen.
Mfg DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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06.11.2009, 16:57
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von carmesita
Das glaube ich jetzt nicht.
Dafür müßte er grob fahrlässig handeln und als Unfallursache müßten seine Reifen in Frage kommen.
Wenn nur der Querschnitt nicht stimmt aber die Traglast i.O. ist passiert da nix (Geschwindigkeit ist bei Winterreifen ja nicht das Problem).
Und wo kein Kläger da kein Richter.
Ich glaube nicht das bei einem Unfall die Reifengröße kontrolliert wird.
Der Polizist müßte die ABE beim KBA nachschauen, da ja meist nur noch eine Größe eingetragen ist. Er ist in der Beweispflicht.
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Er fährt mit einem Fahrzeug ohne ABE. Da gibt es keine Diskussion. Die Versicherung wird nicht zahlen-im Übrigen würde ich Fahren mit der wissentlich falschen Reifendimension schon grob fahrlässig nennen. Die Reifengröße wird bei Erstellung eines Gutachtens geprüft, sollte ein Unfall mit Personenschaden vorliegen-Prost Mahlzeit....
Lass die Finger von solch heissen Sachen, da spart man schnell am falschen Ende. In den sauren Apfel beissen, Neue kaufen(oder Versuch einer Einzelabnahme), die Falschen verkaufen... und fürs nächste Mal die Lehren ziehen
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06.11.2009, 17:08
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#4
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Die Idee mit den Sommerrädern und dem TÜV sollte erstmal als Sofortmaßnahme durchgeführt werden.
Ansonsten solltest du - wie @DD schon gesagt hat - den Tragfähigkeitsindex checken.
Wenn der passen sollte, könntest du dir eine ABS-soundso-Bescheinigung vom Reifenhersteller geben lassen und eine §21er-Abnahme zu etwa 100 Euro machen lassen, die dann für weitere 20 Euro in den Fahrzeugschein einzutragen ist.
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06.11.2009, 17:10
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Halle
Fahrzeug: E38-740iA (06/00)
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@DD: also der Tragfähigkeitsindex ist 99, wäre kein Problem.
Interessant ist aber ein Urteil von einem Landgericht was ich beim Stöbern gefunden hab. Danach erlischt nicht generell bei nicht eingetragenen Reifen die Betriebserlaubnis sondern nur wenn durch die Reifen eine Gefahr ausgeht und zu erwarten wäre...
Und ich find das Fahrverhalten mit denen sogar eher besser als mit den zugelassenen 65ern.
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06.11.2009, 17:21
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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So isses.
Ich mach mit meinen Winterreifen immer HU, ein Schelm der Böses dabei denkt.
Geändert von knuffel (06.11.2009 um 17:27 Uhr).
Grund: Unnötiges Zitat entfernt.
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06.11.2009, 19:42
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Zitat:
Zitat von medianus
Danach erlischt nicht generell bei nicht eingetragenen Reifen die Betriebserlaubnis sondern nur wenn durch die Reifen eine Gefahr ausgeht und zu erwarten wäre...
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Dann ist es nur seltsam, weshalb man bei einer Verkehrskontrolle mit nicht abgenommenen Rad-REifen-kombinationen 175 € berappen und noch 3 Punkte bekommt, für "Fahren ohne Betriebserlaubnis"
Ich denke ich hab den Bußgeldbescheid und Widerspruchsbescheid noch zu liegen.
Und meine Räder sind so wie sie mich angehalten haben ohne Auflagen oder Änderungen (Bördeln etc.) durch die Abnahme gegangen. Obwohl ich die Karre noch tiefer gelegt hab, nachdem die Bullen mich hochgezogen haben.
Sicher ist es ärgerlich mit den Falschen Reifen, Versuch bei der Dekra oder wer bei Euch zuständig ist für §21 Gutachten, die haben eine Liste und können nachschauen ob die evtl. doch gefahren werden dürfen.
Ansonsten verticken bei E-bay. So eine ungewöhnliche Größe ist es nun doch nicht , Sharan, Galaxy, Alhambra haben die drauf. sollteste auf alle Fälle losbekommen.
Und sowiel Verlust machst Du dann auch nicht, da die Einzelabnahme ja auch min. 80 Euronen kostetet zuzüglich der Rennerei und evtl. Tachoangleichung da die Abweichung über 3 % zur Serienbereifung beträgt.
Gruß M
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06.11.2009, 20:04
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#8
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Dipl. Terrorist
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Chrzanów/Dingolfing
Fahrzeug: 728I BJ 07/95 DJ00028 nach diversen Reps zum Toyota Corolla Verso 04 2,0 D4D zusammen geklopft :)
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@mm.dicker
Dann ist es nur seltsam, weshalb man bei einer Verkehrskontrolle mit nicht abgenommenen Rad-REifen-kombinationen 175 € berappen und noch 3 Punkte bekommt, für "Fahren ohne Betriebserlaubnis"
Sag mal was hattest du denn fuer ne Reifenkombi drauf, dass die so auffaellig waren? Die "Hirnlosen" merken ja meistens nichts, wenn nicht uebertrieben wird.
An TE
Wuerde auch sagen, mach die SR drauf, fahr zum TUEV und bau wieder um, kann mir nicht vorstellen, dass da beim Unfall noch gegnau nach der Reifengroesse geschaut wird. Glaube es reicht, wenn es im Winter WR sind.
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06.11.2009, 21:16
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Zitat:
Zitat von psycho path
Sag mal was hattest du denn fuer ne Reifenkombi drauf, dass die so auffaellig waren? Die "Hirnlosen" merken ja meistens nichts, wenn nicht uebertrieben wird. 
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war nicht an meinem 7er, sondern an nem 3BG Passat Variant. Und da fallen 10x18 mit frisch poliertem 10cm Tiefbett doch schon auf.
Hab mit Widerspruch versucht irgendwie rauszukommen, die SBin war aber so hartnäckig, dass ich nur noch mit Anfechtungsklage hätte weiter machen können, da ich aber kurz vor den Prüfungen stand, hatte ich dazu keinen Bock und hab die 3 Punkte und das Bußgeld in Kauf genommen.
Musste mich dann zwar für 2 Jahre zurückhalten, wegen Flensburg. War aber schon ärgerlich.
Die Traglast der 215/60 sollte nicht dass Prob.sein, aber die Abrollumfangabweichung zum 215/65 liegt bei 3,13 %.
Ich würd bei TÜV bzw.Dekra mal anrufen.
Auf die Aussagen, dass die Betriebserlaubnis bzw.Versicherungsschutz nicht erlischt würd ich mich jedenfalls nicht verlassen. Sollte es zu einem Unfall kommen und die Vers.zahlt nicht, sammelt hier auch keiner mit dem Spendeneimer um den Schaden auszugleichen.
Beim Moped reicht schon ein offener Auspuff, um die Betriebserlaubnis zum erlöschen zu bringen, und man steht an der Autobahn und kann nicht weiterfahren, da die das Ding zur Überprüfung einsacken. Selbst erlebt.
Gruß M
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06.11.2009, 20:09
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#10
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Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: BMW
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Zitat:
Zitat von mm.dicker
Dann ist es nur seltsam, weshalb man bei einer Verkehrskontrolle mit nicht abgenommenen Rad-REifen-kombinationen 175 € berappen und noch 3 Punkte bekommt, für "Fahren ohne Betriebserlaubnis"
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Dann hast halt gewaltigst Pech gehabt! Ich bin auch mal aufgehalten worden mit einer nicht eingetragenen Rad-Reifen-Kombi, und hab lediglich 'ne Verwarnung bekommen. Ebenso kenne ich einige Leute, die nur 30,- EUR berappen mussten.
Das hängt immer vom jeweiligen Polizisten ab, und wie er die Sache auslegt...
Und eine Teilschuld kriegt er bei einem Unfall definitiv nicht! Die gibt's erst, wenn nachgewiesen ist, dass der Unfall durch korrekte Bereifung hätte vermieden werden können! Bei 'nem Unfall durch einen Reifenplatzer könnte es auf eine Teilschuld hinauslaufen, oder wenn die Felge sehr breit ist und der Reifen sich zu viel zieht...
Aber das sind alles nur Möglichkeiten, ein wirkliches Ergebnis hat man erst bei einem Unfall, und den wüsche ich dem TE nicht!
Schau einfach ob der Abrollumfang noch innerhalb der Toleranz liegt, wenn er es tut, dann lass die Bereifung eintragen und fertig! Weiß jetzt nicht, warum da so'n Drama draus entsteht!?
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