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BMW 7er, Modell E38 |
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04.06.2012, 17:23
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.07.2011
Ort:
Fahrzeug: E38 750i BJ. 05/95
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Ja habe ich, aber ich bekomme nicht auf den Sack, da die Auto.LWR erst ab 97´Pflicht ist und meiner ist Mai 95.
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04.06.2012, 17:26
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Blecha
Ja habe ich, aber ich bekomme nicht auf den Sack, da die Auto.LWR erst ab 97´Pflicht ist und meiner ist Mai 95.
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Wenn der Kontroletti kommt und feststellt dass das bei Dir ab Werk nicht verbaut war (was ja leicht ist) und Du ihm nicht nachweisen kannst dass es vorher schon umgebaut wurde, dann hast Du definitiv ein Problem ! Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist dass das passiert lassen wir aber mal dahingestellt.
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04.06.2012, 17:28
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#3
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'The Perforator'
Registriert seit: 16.05.2011
Ort: Seeheim-Jugenheim
Fahrzeug: Ka eF Zett
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lass dir doch einfach mal hier im forum deine ausstattungsliste geben, da steht ja drin was ab werk verbaut war.
ist aber echt interessant, mein Schlacht-7-er von 9/94 (!) hat xenon UND eine ALWR.
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04.06.2012, 17:32
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.07.2011
Ort:
Fahrzeug: E38 750i BJ. 05/95
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Ich habe mir das mit der LWR und alles vom KBA bestätigen lassen.
Und das Xenon beim Tüv Nord eingetragen
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04.06.2012, 17:52
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.01.2010
Ort: F-Kilstett (Strasbourg)
Fahrzeug: 740 dA (e38) '00 , X5 Individual "maritim" '04 , MG F vvc '98 , MG F vvc '97
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ALWR und Scheinwerferreinigung ist meines Wissens immer Pflicht bei Xenon. Egal ob "ab Werk" oder nachgerüstet...
Und ich meine sogar beim 750 Serie gewesen zu sein... (also Xenon-Licht)
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04.06.2012, 17:55
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#6
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'The Perforator'
Registriert seit: 16.05.2011
Ort: Seeheim-Jugenheim
Fahrzeug: Ka eF Zett
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Zitat:
Zitat von Blecha
Ich habe mir das mit der LWR und alles vom KBA bestätigen lassen.
Und das Xenon beim Tüv Nord eingetragen
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na dann bist du ja auf der sicheren Seite 
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04.06.2012, 18:36
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#7
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Gast
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Zitat:
Zitat von Blecha
Ja habe ich, aber ich bekomme nicht auf den Sack, da die Auto.LWR erst ab 97´Pflicht ist und meiner ist Mai 95.
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Falsch, wenn Du das nachrüstest, ist es verpflichtend das nachzurüsten.
Zitat:
Zitat von Blecha
Ich habe mir das mit der LWR und alles vom KBA bestätigen lassen.
Und das Xenon beim Tüv Nord eingetragen
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Das wage ich zu bezweifeln.
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04.06.2012, 18:48
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 21.10.2010
Ort: H-Town
Fahrzeug: E38-728i (03.96)
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Also scheinwerferreinigung ist nicht zwingend pflicht es gibt eine Ausnahme Genehmigung die da besagt" Fahrzeuge die vor 2000 mit Xenon werkseitig ausgerüstet worden sind brauchen keine Scheinwerferreinigungsanglage zu haben."
klingt komisch is aber so 
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04.06.2012, 19:12
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#9
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Gast
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Zitat:
Zitat von Balu80
Also scheinwerferreinigung ist nicht zwingend pflicht es gibt eine Ausnahme Genehmigung die da besagt" Fahrzeuge die vor 2000 mit Xenon werkseitig ausgerüstet worden sind brauchen keine Scheinwerferreinigungsanglage zu haben."
klingt komisch is aber so 
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Ist bekannt, darum geht es hier nicht.
Klingt nicht komisch, das hat etwas mit den sich ändernden Bestimmungen zu tun.
Da DU mir aber ein Experte zu sein scheinst, weißt Du sicher auch so, wo das im Gesetz zu finden ist  .
Geändert von John McClane (04.06.2012 um 19:17 Uhr).
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05.06.2012, 08:16
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Smartyy86
lass dir doch einfach mal hier im forum deine ausstattungsliste geben, da steht ja drin was ab werk verbaut war.
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Brauchen wir nicht mehr. Da er das Einstellrad für die manuelle LWR drin hat wird er wohl kaum ab Werk eine ALWR gehabt haben - oder glaubst Du das die Karre einer von ALWR auf LWR zurück gerüstet hat ?
Zitat:
Zitat von Blecha
Ich habe mir das mit der LWR und alles vom KBA bestätigen lassen.
Und das Xenon beim Tüv Nord eingetragen
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Ach ja ? Na dann poste doch mal Bilder der Bestätigung und der Eintragung.
Aber selbst wenn es der TÜV (ohne ALWR) eingetragen hat, dann ist es eine nicht zulässige Eintragung somit nichtig mit alle Rechtsfolgen.
Kommt ein böser Kontroletti der sich auskennt bist Du fällig.
Zitat:
Zitat von Balu80
Also scheinwerferreinigung ist nicht zwingend pflicht es gibt eine Ausnahme Genehmigung die da besagt" Fahrzeuge die vor 2000 mit Xenon werkseitig ausgerüstet worden sind brauchen keine Scheinwerferreinigungsanglage zu haben."
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Ist schön und bekannt... ABER das tut hier gar nichts zur Sache denn das fragliche Fahrzeug war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ab Werk NICHT mit Xenon ausgerüstet.
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