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Alt 05.06.2012, 08:50   #1
Balu80
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Benutzerbild von Balu80
 
Registriert seit: 21.10.2010
Ort: H-Town
Fahrzeug: E38-728i (03.96)
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Ist bekannt, darum geht es hier nicht.
Klingt nicht komisch, das hat etwas mit den sich ändernden Bestimmungen zu tun.
Da DU mir aber ein Experte zu sein scheinst, weißt Du sicher auch so, wo das im Gesetz zu finden ist .
Ich suche das morgen mal raus hab den ganzen wisch im Auto für die Rennleitung die Wissen das nämlich auch immer nicht.

Und alle die der Meinung sind das es nicht zum Thema gehört. Wer hat raus Posaunt das es immer nur in verbindung mit Scheinwerfer Reinigung geht ich war es nicht.

Aber wenn man hier gleich angemacht wird weil man worauf Antwortet bitte dann lasse ich das in Zukunft lieber sein.

Sowas hat mich schon immer in Foren angekotzt
Andi dich meine ich damit nicht
Balu80 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2012, 09:26   #2
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Balu80 Beitrag anzeigen
Aber wenn man hier gleich angemacht wird weil man worauf Antwortet bitte dann lasse ich das in Zukunft lieber sein.
Wenn Deine Antworten aus rechtlicher Sicht falsch und geeignet sind, den Laien zu verunsichern bitte ich sogar darum.
Und mit anmachen hat das dann nichts zu tun, eher mit einem Hinweis .

Nicht immer gleich angepisst sein .
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang darauf hin zu weisen, dass § 19 (2) StVZO nun endlich seit dem 01.06.2012 bußgeldbewehrt ist.

Ich vermute, Deine sogenannte "Bestätigung" wird das Ding hier sein:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf xenon-gutachten-k23-01.pdf (56,8 KB, 67x aufgerufen)

Geändert von John McClane (05.06.2012 um 09:37 Uhr).
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Alt 05.06.2012, 10:15   #3
fuscher
Mitglied
 
Benutzerbild von fuscher
 
Registriert seit: 13.06.2004
Ort: Bad Wünnenberg
Fahrzeug: 735i(E32) 760i(E65)740il(E38)M5(E34)B12(E38)
Standard

Jungs nicht immer Streiten wir sind doch schon Groß

Ich Vermute das Blecha Schon eine ALWR Verbaut hat, weil nach seiner Aussage die Scheinwerfer " Nach " dem Licht einschalten Hoch und Runterfahren !!!
bei Halogen machen sie dieses zwar auch aber mit Einschalten der Zündung
und eine SWR hat er ja nach seiner Aussage ja Auch, somit hat der Tüv keine Probleme Original Xenon Einzutragen

Das Gesetz sagt ja aus, Xenonnachrüstung nach dem 01.04.2000 nur mit Zugelassenen Scheinwerfer in Verbindung mit ALWR und SWR
wann der wagen von Band gelaufen ist, vor 2000 oder Danach ist Dabei Egal !
Es gild das Datum der Eintragung, da von uns Mit Sicherheit keiner eine Zeitmaschiene im Keller hat, dürfte das mit Eintragen vor 2000 Schwierig werden

Mein 740il von 10,94 hat auch Werksxenon ohne ALWR, dafür aber Niveauregulierung mit SWR das hat 94 gereicht !
wenn ich in meine alte Bestellliste Schau steht da zb 740i Xenon in Verbindung mit ALWR, SWR
740il Xenon in Verbindung mit Niveauregulierung, SWR, wurde Anscheinend beim il nichtmal eine ALWR Angeboten für Xenon !
Heute würd ich sie so nichtmehr Eingetragen Bekommen
LG
Karsten
__________________
Strom tut erst dann weh wenns riecht (Alte Elektriker Weisheit)
fuscher ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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