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Alt 15.03.2004, 09:25   #1
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard Fahrzeugprüfung gem. §19.2 STVZO

Hallo!

Im Zuge der letzten Umbau-Abnahmen bei meinem E38 hab ich u.a. ein Blatt vom TÜV (FSP) mit der Bezeichnung "Fahrzeugprüfung gem. §19.2 STVZO" bekommen.

Als Prüfergebniss steht da: An Ihrem Fahrzeug wurden zum Zeitpunkt der Untersuchung keine erkennbaren Mängel festgestellt"

Das ist auch schon alles was auf dem Blatt steht.

1. Was soll das Teil mir jetzt sagen? Wozu brauch ich das?

2. Ich habe ja keine neue TÜV-Plakette bekommen, hätte ich eine bekommen können gleichzeitig?

Aus dem einschlägigen § in der STVZO werde ich jetzt auch nicht schlauer, außer das es um die Betriebserlaubniss i.V.m. Anbauten geht?

Wer kennt sich aus und bring Licht ins Dunkel?
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2004, 22:49   #2
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard Was hast Du alles am Auto machen bzw. Eintragen lassen?

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2004, 23:57   #3
ASS
Schwarzfahrer
 
Benutzerbild von ASS
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
Standard

§19 bezieht sich nur auf Anbauteile wie Felgen, Fahrwerke, Räder oder Auspuffanlagen die laut Gutachten von eine Prüfstelle abgenommen werden müssen. Diese Teile werden immer speziell am jeweiligen Fahrzeug begutachten und ggf. werden die Auflagen der Hersteller kontrolliert.

Diese Prüfung hat aber nichts mit der Hauptuntersuchung zu tun. Deshalb bekommt man auch keine neue Plakette geklebt.

ASS
ASS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 10:02   #4
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i
Gruß
Morgen!

Also abgenommen bzw. eingetragen wurden (soweit erforderlich)

Rad-Reifen Kombination 295/35-19
Federwegbegrenzer
Ausstellen der Radkästen
Xenon
Standlichtringe (E39)
Chromolux

ich glaub das wars. Ringe waren wohl eine Einzelabnahme. Jetzt muß ich mit Brief nochmla zum TÜV und dann damit zur Zulassungsstelle. Mit Xenon hängt noch in der Luft, aus dein einen oder anderen Gründen...

[Bearbeitet am 19.3.2004 um 22:54 von TomS]
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 15:57   #5
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Hallo Toms,
den Aussagen von ASS ist nichts hinzuzufügen...
Gruß
Karsten
__________________
LG Karsten
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Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 23:21   #6
T-Bird
Engine Bay - Diving Co.
 
Benutzerbild von T-Bird
 
Registriert seit: 23.01.2004
Ort: Poppencity
Fahrzeug: 750iLA Highline, 730iA R6 PD02/93, EZ08/93 DA27556, E30 Cabrio, E36 Winterschlurren
Standard

Hallo!

ASS hat recht, denke ich. Habe das jüngst an einen *tschuldigung* SEAT Toledo mitgemacht, der wollte allerdings nur 255/35 18 Zoll eingetragen haben. Stand nicht im Gutachten, nur das die Felge prinzipiell auf das Auto darf, nur nicht mit dem Reifen, also §19.2.

Das Auto wurde extremen Situationen unterzogen und danach wurde befunden, das der Radkasten vorn innen gedängelt werden und dem Stoßfänger hinten seitlich distanzhülsen unterlegt werden mussten, damit kein Steinschlag nach hinten abgeht und vorn nichts schleift.

Wundert mich nur, das man dir das nicht vorher gesagt hat, war teuer die Aktion. Ich persönlich hätte da gerne mehr zu gehört von dem Ingenör! Vor allem wenn der mein Auto so quälen würde, wie er es mit dem SEAT getan hatte.

Gruß
DerT.
__________________
Gruß
Andreas

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