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BMW 7er, Modell E32 |
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26.08.2013, 22:13
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#1
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Gast
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Nicht bei einer Nachrüstung. Wenn damals ab Werk ja, bei einer Nachrüstung reicht eine Niveauregulierung nicht aus.
Ihr seid alt genug, wenn jemand meint, er müsse das trotzdem machen, bitte  .
Ahnung von der Materie hab ich mehr als dem Verkehrsteilnehmer lieb ist...
Zitat:
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
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Komisch, das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor.
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26.08.2013, 22:14
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#2
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Vor allem ist das preislich einigermassen irrwitzig - man kann schon fast besser einen mit (Serien-) Xenon suchen.
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26.08.2013, 22:20
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Doch, es reicht aus!
Es weiß nur kaum einer!
Anbei das dazu passende Zitat von JohnMastrovolta aus diesem Thread:
e34.de - Forum | E34 Allgemein | E32 Hella Xenon
Zitat:
Noch mal zum Verständnis:
Die Wirkungsweise der Leuchtweiteregelung war noch nie in der StVZO vorgegeben sondern kommt aus der 76/756/EWG. Da gab es das Ding schon in den 80er Jahren aber Deutschland hat es erst 1990 umgesetzt!
Es steht nirgendwo, dass eine Leuchtweiteregelung zwingend vorgeschrieben ist!
Eine Leuchtweiteregelung darf verwendet werden, damit die Neigung der Abblendlichtbündel innerhalb der Grenzwerte bleibt! Das ist der Unterschied.
Und wenn dann eine Leuchtweiteregelung dafür erforderlich sein sollte, dann muss sie bei Xenon-Scheinwerfern automatisch sein!
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26.08.2013, 22:22
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Achso ja , weil ECE-R-48 gefallen ist:
6.22.6.2.1. Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, um den Vorschriften des Absatzes 6.22.6.1.2 zu
entsprechen, so muss sie automatisch arbeiten.
6.22.6.2.2. Bei Ausfall der Leuchtweitenregelung darf sich die Lage des Abblendlichtbündels nicht so
verändern dass seine Neigung geringer ist als zum Zeitpunkt des Ausfalls.
Welchen dieser Punkte erfüllt die Niveauregulierung nicht genauso wie elektrische aLWR ?
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26.08.2013, 22:24
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#5
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Gast
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In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.
Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.
Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).
ratbaron: genau das ist beim Ausfall der Niveauregulierung nicht gewährleistet. Leuchtet ein, woll?
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26.08.2013, 22:27
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von John McClane
In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.
Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.
Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).
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Die Anforderungen an eine aLWR sind doch egal.
Es steht nämlich nirgends, dass eine solche gefordert wird! Wenn du DAZU Quellen hast, freue ich mich darüber.
Stefano hat das ausführlichst behandelt und vor allem - auch belegt!
LKWs und Busse sind ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs - legal ab Werk...
Markus
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02.09.2013, 10:46
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E32 730i 1991
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Infos
Kurzer Schwank aus meiner Xenon umrüst Zeit:
Tendentiell kein Problem zu allererst.
Legal ist schwiriger aber interessiert kaum einen.
-Was solltest du haben damits nicht gleich auffällt:
Frontschürze mit Reinigungsanlage für die Schwinwerfer (SRA)
-Zu beachten:
Da du in die Deckel der Schweinerfer (Abdeckung) Löcher bohren musst, brauchst du zwecks Rückrüstung für den Tüv 2 intakte Deckel ohne Löcher.
Ausserdem sollten die Stahler nicht mehr als 8000 Celvin haben da es sonst auffällig Blau wird.
- Und geht´s auch legal?:
Klar! Kauf die die original E32 Xenon Scheinwerfer und bau sie ein.
Brauchst allerdings eine automatische Leutweichenregulierung (wenn dann Serienmäßig) und natürlich die SRA.
-Zu beachten ist das die regulären Schwinwerfer zwar Linsenscheinwerfer sind jedoch keine Xenon. Dies drückt sich lediglich durch einen Stempel im Glas mit einer anderen Bezeichung aus.
-Fakt:
Ich habs mir damals nachgerüstet. SRA hatte ich schon und mit 8000 Celvin sah es wirklich stark aus und war auch wirklich hell.
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02.09.2013, 23:26
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von homer2906
Kurzer Schwank aus meiner Xenon umrüst Zeit:
-Zu beachten ist das die regulären Schwinwerfer zwar Linsenscheinwerfer sind jedoch keine Xenon. Dies drückt sich lediglich durch einen Stempel im Glas mit einer anderen Bezeichung aus.
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Stimmt so nicht. Streuscheibe meinetwegen fast gleich bis auf Stempel, ABER:
Linsen sind anders, Reflektor ist anders, Blende ist anders
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27.08.2013, 19:31
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#10
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
SWRA war auch erst seit 2001 Pflicht - wurde aber schon beim E32 immer bei Xenon verbaut.
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Nein, es bestand keine Zwangskopplung ("nur in Verbindung mit..").
Selbst bei frühen E 38 noch nicht.
Nur das Niveau des Lichtkegels (ganz richtig) musste gehalten werden, also in Form echter Niveauregulierung an der HA oder die aLWR.
Reicht.
Mein 740 hat Niveau ab Werk, kein Xenon, keine SWRA.
Ich könnte dort morgen originale E 32-Xenonlampen incl. aller Original-Elektronik drantackern und würde dann den quasi-ab-Werk-Zustand von 93 haben; die Frage, wie man das (spätere - genaue?) Datum des Umbaus im Zweifelsfall nachweisen will.. bei Verwendung von 20 Jahre alten Lampen, Brennern und Kabeln.., wartet ja bereits auf Antwort.
Vielleicht kommt noch eine.
Die SWRA-Pflicht gibt es seit 1996. Siehe http://www.7-forum.com/forum/4/xenon...ml#post1489237
Einen E 34 mit E 32-Xenon ab Werk per Individualwunsch halte ich weiterhin für eine Legende - sicher nicht alle, aber doch extrem viele außergewöhnliche VINs sind über all die Jahre bekannt geworden, es war nie Xenon dabei. Bei keinem 40er, bei keinem M 5.
Ein komplettes M 5 EDC-Fahrwerk im 40er, oder die BMW-Zubehör Kühlbox-Mittelarmlehne ab Werk - all das gab es, nachweislich...
Olli
Geändert von Olli (27.08.2013 um 19:35 Uhr).
Grund: 94er E 38 Preisliste als Anhang hinzugefügt
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