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BMW 7er, Modell E32
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Alt 26.08.2013, 22:13   #1
John McClane
Gast
 
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Nicht bei einer Nachrüstung. Wenn damals ab Werk ja, bei einer Nachrüstung reicht eine Niveauregulierung nicht aus.

Ihr seid alt genug, wenn jemand meint, er müsse das trotzdem machen, bitte .

Ahnung von der Materie hab ich mehr als dem Verkehrsteilnehmer lieb ist...

Zitat:
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
Komisch, das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor.
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Alt 26.08.2013, 22:14   #2
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Vor allem ist das preislich einigermassen irrwitzig - man kann schon fast besser einen mit (Serien-) Xenon suchen.
__________________
Komm zur Ruhr! Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Das Ruhrgebiet - Kulturhauptstadt Europas 2010
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Alt 26.08.2013, 22:20   #3
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Doch, es reicht aus!

Es weiß nur kaum einer!

Anbei das dazu passende Zitat von JohnMastrovolta aus diesem Thread:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) e34.de - Forum | E34 Allgemein | E32 Hella Xenon

Zitat:
Noch mal zum Verständnis:

Die Wirkungsweise der Leuchtweiteregelung war noch nie in der StVZO vorgegeben sondern kommt aus der 76/756/EWG. Da gab es das Ding schon in den 80er Jahren aber Deutschland hat es erst 1990 umgesetzt!

Es steht nirgendwo, dass eine Leuchtweiteregelung zwingend vorgeschrieben ist!

Eine Leuchtweiteregelung darf verwendet werden, damit die Neigung der Abblendlichtbündel innerhalb der Grenzwerte bleibt! Das ist der Unterschied.
Und wenn dann eine Leuchtweiteregelung dafür erforderlich sein sollte, dann muss sie bei Xenon-Scheinwerfern automatisch sein!
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 22:22   #4
ratbaron
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
Standard

Achso ja , weil ECE-R-48 gefallen ist:

6.22.6.2.1. Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, um den Vorschriften des Absatzes 6.22.6.1.2 zu
entsprechen, so muss sie automatisch arbeiten.
6.22.6.2.2. Bei Ausfall der Leuchtweitenregelung darf sich die Lage des Abblendlichtbündels nicht so
verändern dass seine Neigung geringer ist als zum Zeitpunkt des Ausfalls.


Welchen dieser Punkte erfüllt die Niveauregulierung nicht genauso wie elektrische aLWR ?
ratbaron ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 22:24   #5
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard



In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.

Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.

Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).

ratbaron: genau das ist beim Ausfall der Niveauregulierung nicht gewährleistet. Leuchtet ein, woll?
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Alt 26.08.2013, 22:27   #6
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen


In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.

Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.

Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).

Die Anforderungen an eine aLWR sind doch egal.

Es steht nämlich nirgends, dass eine solche gefordert wird! Wenn du DAZU Quellen hast, freue ich mich darüber.
Stefano hat das ausführlichst behandelt und vor allem - auch belegt!

LKWs und Busse sind ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs - legal ab Werk...

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 22:33   #7
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
Benutzerbild von Captain_Slow
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
Standard

Die originale E32-Xenonlampen haben doch eine KBA Nummer, diese ist doch noch immer gültig ?

AWLR gab es übrigens im E32 auch als extra - aber absolut NIE in Verbindung mit Xenonlampen

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Scheinwerfer-Leuchtweitenregulierung BMW 7' E32, 735i (M30) ? BMW Teilekatalog
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2013, 10:46   #8
homer2906
Mitglied
 
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E32 730i 1991
Standard Infos

Kurzer Schwank aus meiner Xenon umrüst Zeit:

Tendentiell kein Problem zu allererst.
Legal ist schwiriger aber interessiert kaum einen.
-Was solltest du haben damits nicht gleich auffällt:
Frontschürze mit Reinigungsanlage für die Schwinwerfer (SRA)
-Zu beachten:
Da du in die Deckel der Schweinerfer (Abdeckung) Löcher bohren musst, brauchst du zwecks Rückrüstung für den Tüv 2 intakte Deckel ohne Löcher.
Ausserdem sollten die Stahler nicht mehr als 8000 Celvin haben da es sonst auffällig Blau wird.
- Und geht´s auch legal?:
Klar! Kauf die die original E32 Xenon Scheinwerfer und bau sie ein.
Brauchst allerdings eine automatische Leutweichenregulierung (wenn dann Serienmäßig) und natürlich die SRA.
-Zu beachten ist das die regulären Schwinwerfer zwar Linsenscheinwerfer sind jedoch keine Xenon. Dies drückt sich lediglich durch einen Stempel im Glas mit einer anderen Bezeichung aus.
-Fakt:
Ich habs mir damals nachgerüstet. SRA hatte ich schon und mit 8000 Celvin sah es wirklich stark aus und war auch wirklich hell.
homer2906 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2013, 23:26   #9
ratbaron
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
Standard

Zitat:
Zitat von homer2906 Beitrag anzeigen
Kurzer Schwank aus meiner Xenon umrüst Zeit:

-Zu beachten ist das die regulären Schwinwerfer zwar Linsenscheinwerfer sind jedoch keine Xenon. Dies drückt sich lediglich durch einen Stempel im Glas mit einer anderen Bezeichung aus.
Stimmt so nicht. Streuscheibe meinetwegen fast gleich bis auf Stempel, ABER:
Linsen sind anders, Reflektor ist anders, Blende ist anders
ratbaron ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2013, 19:31   #10
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
Standard

Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
SWRA war auch erst seit 2001 Pflicht - wurde aber schon beim E32 immer bei Xenon verbaut.
Nein, es bestand keine Zwangskopplung ("nur in Verbindung mit..").
Selbst bei frühen E 38 noch nicht.

Nur das Niveau des Lichtkegels (ganz richtig) musste gehalten werden, also in Form echter Niveauregulierung an der HA oder die aLWR.
Reicht.



Mein 740 hat Niveau ab Werk, kein Xenon, keine SWRA.

Ich könnte dort morgen originale E 32-Xenonlampen incl. aller Original-Elektronik drantackern und würde dann den quasi-ab-Werk-Zustand von 93 haben; die Frage, wie man das (spätere - genaue?) Datum des Umbaus im Zweifelsfall nachweisen will.. bei Verwendung von 20 Jahre alten Lampen, Brennern und Kabeln.., wartet ja bereits auf Antwort.
Vielleicht kommt noch eine.

Die SWRA-Pflicht gibt es seit 1996. Siehe Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/4/xenon...ml#post1489237

Einen E 34 mit E 32-Xenon ab Werk per Individualwunsch halte ich weiterhin für eine Legende - sicher nicht alle, aber doch extrem viele außergewöhnliche VINs sind über all die Jahre bekannt geworden, es war nie Xenon dabei. Bei keinem 40er, bei keinem M 5.
Ein komplettes M 5 EDC-Fahrwerk im 40er, oder die BMW-Zubehör Kühlbox-Mittelarmlehne ab Werk - all das gab es, nachweislich...

Olli
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Auszug_Preisliste94_E38_Xenon.jpg (54,9 KB, 14x aufgerufen)

Geändert von Olli (27.08.2013 um 19:35 Uhr). Grund: 94er E 38 Preisliste als Anhang hinzugefügt
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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