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Alt 07.12.2011, 22:41   #101
Anostra
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.08.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E46
Standard

Ok, fein, wollte das nur klarstellen, bevor der Fred "entstellt" wird, entschuldige für die Unterstellung.

Ich meine lediglich, egal ob ausschaltbar, oder im Gegensatz dazu, nur schwer rückrüstbar, sobald man sich in einem anderen Land aufhält, muss das Fahrzeug den dortigen Gegebenheiten entsprechen in einer Fahrzeugkontrolle. (meinem Verständnis nach)

Dabei bezog ich mich hierauf:

Zitat:
Ein Fahrzeug mit schweizer Zulassung unterliegt der schweizer Gesetzgebung - und wenn sich die Herren vor Wut die Fußnägel abkauen - können machen = NICHTS !!
Anostra ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2011, 22:47   #102
Puck
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Puck
 
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Lübeck
Fahrzeug: Opel Adam Rocks S
Standard

Super - dann haben wir uns ja wieder l...

Auch hier gilt: Deutsche Zulassung (Halter in D gemeldet) - entspricht der in Deutschland genehmigten Ausführung, also gute Weiterfahrt .

Wäre ja echt der Hammer, wenn die von Dir verlangen vor Ort die Neblis raus zu bauen. (Es sei denn - die brauchen selber Neue - ein Schelm, der Böses dabei denkt !)

LG Guido
__________________
Wer sich verschlechtern will, muss ja erst mal auf ein Niveau kommen, ab dem es wieder abwärts gehen kann..
Puck ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2011, 23:21   #103
Anostra
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.08.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E46
Standard

Neeeein, ausbauen doch nicht, aber erwischen sie dich mit angeschalteten Nebelscheinwerfern, wird eine Strafe verhängt, eben weil sie an waren und es wird verlangt, dass du sie ausschaltest-so stell ich mir das zumindest vor.


Und nach diesem Prinzip müsste auch ein Schweizer mit getönten Scheiben vorne seine Folie abziehen, wenn er in D dafür angehalten wird.
Anostra ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2011, 07:52   #104
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Jungs ich hab hier mal aufgeräumt...
__________________
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warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2011, 09:56   #105
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Guter Mann !
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2012, 04:56   #106
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Puck Beitrag anzeigen
Ein Fahrzeug mit schweizer Zulassung unterliegt der schweizer Gesetzgebung - und wenn sich die Herren vor Wut die Fußnägel abkauen - können machen = NICHTS !!

Der war gut, konnteste bringen.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2012, 18:35   #107
at4wobe1
Viel hilft viel!
 
Benutzerbild von at4wobe1
 
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
Standard

Zum Vergleich:
In USA gibt es auch verschiedene gesetzliche Regelung zur Scheibentönung.

Allerdings passiert mir mit der Florida Tönung in New York nichts, auch wenn die Gesetze in NY praktisch keine Tönung erlauben.

Gruß,
Wolfi

.
__________________
.
at4wobe1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2012, 19:48   #108
Marcus0911
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Also ich hab die problematik schon im fernsehen gesehen, dort hat ein lkw fahrer seine scheiben tönen lassen, hat 2pkt und eine geldstrafe bekommen, er ist dann vor gericht mit einem anwalt gegangen weil er die punkte nicht gebrauchen kann .
Er musste dann beweisen das die tönung keine gefahr für andere teilnehmer darstellt, er hat sich dann die folie nochmal gekauft mit beschreibung und hat dann dem gericht erläutert das die tönung noch licht durchlässiger ist als die sonnenbrille, also die sonnenbrille ist dunkler als die tönung. Und mit sonnenbrille zu fahren ist ja nicht verboten soweit ich weiß =P. er hat dann keine pkt. bekommen und musste verwarngeld bezahlen, wenn ich mich recht erinnere.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2012, 03:16   #109
Mean Machine
Built to go not to show!
 
Benutzerbild von Mean Machine
 
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
Standard

Sorry aber die Geschichte mit der Sonnenbrille ist ja totaler Blödsinn!
Eine Brille kann man bei Dunkelheit abnehmen, aber willst du mir erzählen daß einer im tiefsten Winter die Fenster offen läßt wenn es dunkel ist?
Das ist echt Blödsinn und wenn das im Fernsehen gekommen ist, dann wohl beim Quatsch-Comedy-Club...
__________________
Gruß Sven

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Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
Mean Machine ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2012, 11:39   #110
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Marcus0911 Beitrag anzeigen
Also ich hab die problematik schon im fernsehen gesehen, dort hat ein lkw fahrer seine scheiben tönen lassen, hat 2pkt und eine geldstrafe bekommen, er ist dann vor gericht mit einem anwalt gegangen weil er die punkte nicht gebrauchen kann .
Er musste dann beweisen das die tönung keine gefahr für andere teilnehmer darstellt, er hat sich dann die folie nochmal gekauft mit beschreibung und hat dann dem gericht erläutert das die tönung noch licht durchlässiger ist als die sonnenbrille, also die sonnenbrille ist dunkler als die tönung. Und mit sonnenbrille zu fahren ist ja nicht verboten soweit ich weiß =P. er hat dann keine pkt. bekommen und musste verwarngeld bezahlen, wenn ich mich recht erinnere.
Das halte ich für eine erfundene Geschichte.
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