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02.08.2006, 20:14
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#11
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Geistiger Tiefflieger
Registriert seit: 28.05.2006
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: 750D
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Zitat:
Zitat von wolf3011
Hallo Stefan,
kann dir als Trost nur meinen MK 2 anbieten.Als Geschenk natürlich. Bei Interesse bei mir melden.
Gruß
Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
na das nenne ich ein mehr als freundlichen Angebot. Vielen vielen Dank!!
Aber es soll auf jeden Fall wieder der MKIII sein. Meinen MKII habe ich, weil er mir viel zu lahm war, selber hier an einen netten Forianer verschenkt.
Ich warte jetzt auch erst einmal diesen Freitag ab. Die Polizei sucht ein Gerät welches am 22.06. gestohlen wurde. Mein Gerät habe ich aber schon am 01.06. gekauft....
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02.08.2006, 20:40
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#12
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von wolf3011
Hallo Stefan,
kann dir als Trost nur meinen MK 2 anbieten.Als Geschenk natürlich. Bei Interesse bei mir melden.
Gruß
Wolfgang
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hallo,
*WOW* respekt, da sieht man mal, wie mancher als 7er-kollege "mitleidet" wenn einem sowas widerfährt...
grüsse
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02.08.2006, 21:01
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#13
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xDriver
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: Arsbeck
Fahrzeug: X5 4.4 Bj. 2004; e23 745iA (halb)
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Rechtsanwalt?
Hi,
ich würde mal einen Rechtsanwalt befragen, meines erachtens gibt es nämlich den Erwerb in gutem Glauben, soll heissen, wenn Du nicht ahnen konntest, dass das Gerät gestohlen ist und es keine offensichtlichen Anzeichen dafür gab, Du in gutem Glauben gehandelt hast.
Habe mal einen solchen Fall im TV gesehen, wo einer ein gestohlenes Auto gekauft hat und der es behalten durfte, weil er beim Erwerb nicht erkennen konnte, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelte. Der Bestohlene hatte das nachsehen.
Gruß und Beileid
Andre
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02.08.2006, 22:29
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#14
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2005
Ort: Schleitheim/Schweiz
Fahrzeug: MB E 420 CDI 10/2006 und MB ML 420 CDI 7/2007 und M3 E36 3.2 Cabrio 1998
eBay-Name: streunekater
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Eigentum
@Herby 7 - Dein Wunsch in Ehren, aber die Rechtslage ist etwa so formuliert "..... an gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben..." also ob gewusst oder nicht, es bleibt stets das Eigentum des beklauten Autobesitzers bzw. desjenigen, der von diesem eine Abtretungserklärung besitzt (also wahrscheinlich dessen Kasko-Versicherung.
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03.08.2006, 09:05
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#15
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xDriver
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: Arsbeck
Fahrzeug: X5 4.4 Bj. 2004; e23 745iA (halb)
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Zitat:
Zitat von fullspeedy
@Herby 7 - Dein Wunsch in Ehren, aber die Rechtslage ist etwa so formuliert "..... an gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben..." also ob gewusst oder nicht, es bleibt stets das Eigentum des beklauten Autobesitzers bzw. desjenigen, der von diesem eine Abtretungserklärung besitzt (also wahrscheinlich dessen Kasko-Versicherung.
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ich meinte diesen §
§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Gruß
Andre
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03.08.2006, 09:15
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.07.2006
Ort:
Fahrzeug: E65 730D (11/04)
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§ 935 geht aber vor...
§ 935 BGB
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
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03.08.2006, 09:59
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Schulle
besorg dir schnell ein anderes und nimm doch das mit zu der Polizei! Was kannst du denn dafür ....
Ja ja ich weiß das macht mann nicht, ... ich lach mich jetzt schon schlapp. Ich würd das Gerät net mehr zurückgeben ...
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Dir ist aber schon klar, daß Du mit Deinem "Rat" zu einer Unterschlagung (§ 246 StGB) anstiftest, oder? Ggf. gefolgt von (un)eidlicher Falschaussage, §§ 153 ff. StGB.
Mag ja sein, daß Dein Rat von Deiner bisherigen (Neben-)Tätigkeit für eine Versicherung beeinflußt worden ist. Auf jeden Fall zeugt er nicht gerade von Fingerspitzengefühl oder Lebenserfahrung.
Was meinst Du blüht dem OP, wenn später festgestellt wird, daß er das gestohlene Gerät doch besitzt, z.B. anläßlich einer Reparatur des Geräts? Und das Risiko eingehen, wg. vll. 250 EUR Verlust??
Zitat:
Zitat von jom
§ 935 geht aber vor...
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So isses. An gestohlenem Gut ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.
Greets
RS744
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03.08.2006, 10:04
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#18
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Gast
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Name des Verkäufers bei ebay?
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03.08.2006, 10:29
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#19
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Geistiger Tiefflieger
Registriert seit: 28.05.2006
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: 750D
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Zitat:
Zitat von John McClane
Name des Verkäufers bei ebay?
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Kann ich hier im Büro im Moment nicht nachsehen (eBay etc. durch Webblocker gesperrt), liefere ich aber heute Abend gerne nach!
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03.08.2006, 11:21
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
Zitat von Hisholy
Hallo Wolfgang,
na das nenne ich ein mehr als freundlichen Angebot. Vielen vielen Dank!!
Aber es soll auf jeden Fall wieder der MKIII sein. Meinen MKII habe ich, weil er mir viel zu lahm war, selber hier an einen netten Forianer verschenkt.
Ich warte jetzt auch erst einmal diesen Freitag ab. Die Polizei sucht ein Gerät welches am 22.06. gestohlen wurde. Mein Gerät habe ich aber schon am 01.06. gekauft....
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Ich würde das MKII nehmen und anstelle des MKIII abgeben, kann mir nicht vorstellen, das es bemerkt wird, wenn doch, hat Dich der eBay-Verkäufer über´s Ohr gehauen. Wer dann wohl glaubwürdiger ist?
MfG
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