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23.03.2016, 13:40
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#11
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2015
Ort:
Fahrzeug: 740iA BJ 95
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Hallo.
Da war ich zu langsam.
Und habe was gelernt.
Die Sternenkreuzer mit B7 konnten jedenfalls nicht so zulassen.
Gibts da einen Unterschied?
Als Grund wurde damals genannt,nur wenn du nachweisen kannst,dass die Schutzklasse benötigt wird,dann darf er genutzt werden.
Klärt mich auf!
Gruß
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23.03.2016, 13:42
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#12
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von stabro-blofeld
Die gepanzerten Versionen sind nicht einfach so zulassbar.
Das Problem hatten einige im Benzforum für den W140 und W126 z.B.
Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand,lasse mich aber gerne aufklären.
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Doch, sie sind "einfach so zulassbar", wenn sie z.B. vorher schon eine deutsche Zulassung hatten. Probleme könnte es eventuell mit importierten Fahrzeugen geben, aber nicht mit deutschen gepanzerten Limousinen mit Werksumbau. Wenn die Jungs da Probleme hatten, dann war etwas anderes nicht in Ordnung.
Gehen wir mal den umgekehrten Weg: Zeige mir einen Paragraphen in der StVZO, der die Zulassung einer gepanzerten Limousine einschränkt. Wenn Probleme auftauchten, war irgendetwas mit dem Auto nicht in Ordnung.
Das steht übrigens in Wikipedia darüber:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderschutzfahrzeug
"Gerüchte, Fahrzeuge der höchsten Widerstandsklasse seien von Privatpersonen nicht käuflich zu erwerben, lassen sich nicht mit Quellen belegen. Auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind derartige Fahrzeuge in ansehnlicher Stückzahl – auch von staatlichen Stellen – für jedermann verfügbar. So befindet sich beispielsweise heute ein ehemaliges Dienstfahrzeug von Hans-Dietrich Genscher in den Händen eines privaten Sammlers."
Eventuell einfach auch mal den Verkäufer anschreiben, der wird den Wagen mit Sicherheit auf Wunsch auch zulassen können.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (23.03.2016 um 13:48 Uhr).
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23.03.2016, 13:45
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Man braucht für sondergeschützte Fahrzeuge keinen Bedürfnisnachweis.
Wenn die für den Straßenverkehr zugelassen sind (d.h. deutsche Papiere haben), darf die jeder fahren.
Was die Polizei (oder die Rettungsdienste) damit im Falle eines Falles machen, ist deren Problem.
Zulassungsprobleme gibts mit ausländischen Fahrzeugen, solchen mit Behördenumbau mit Sonderzulassung etc.
Das hat aber nicht speziell mit der Schutzklasse zu tun.
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23.03.2016, 13:49
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.01.2014
Ort: Hamburg - Allermöhe
Fahrzeug: VW Golf 4 2.3 V5
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Hm, meld ich das Ding halt im Ausland auf jemanden an  
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Matthias
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23.03.2016, 13:50
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#15
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Man braucht für sondergeschützte Fahrzeuge keinen Bedürfnisnachweis.
Wenn die für den Straßenverkehr zugelassen sind (d.h. deutsche Papiere haben), darf die jeder fahren.
Was die Polizei (oder die Rettungsdienste) damit im Falle eines Falles machen, ist deren Problem.
Zulassungsprobleme gibts mit ausländischen Fahrzeugen, solchen mit Behördenumbau mit Sonderzulassung etc.
Das hat aber nicht speziell mit der Schutzklasse zu tun.
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Danke für die Bestätigung! Da sind wirklich die wildesten Gerüchte im Umlauf, z.B. das Auto wiege ja 4 Tonnen und dafür bräuchte man einen speziell geschulten Chauffeur und anderen Blödsinn.
Aber Gerüchte halten sich bekanntlich und es wird wohl noch in 10 Jahren behauptet, man dürfe solche Autos nicht fahren, kaufen oder zulassen.
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23.03.2016, 13:50
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#16
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2015
Ort:
Fahrzeug: 740iA BJ 95
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Hallo.
OK,dann wirds wohl so sein.
Begründung damals wie geschrieben,Nachweis über den Bedarf eines geschützen Fahrzeugs,sonst müßten z.B. die Scheiben raus,damit man im Notfall ins Fahrzeug kommt und nicht jeder "Kriminelle" sich nen gepanzerten Bomber zum fahren besorgt.
Mehrfach hatten sich Forumsmitglieder um so ein Fahrzeug und die Zulassung bemüht,ohne Erfolg und daher das jeweilige Fahrzeug nicht gekauft.
Bin aber kein Fachmann und kann nur wiedergeben,was ich im Laufe der Jahre im Forum mitgelesen habe.
Insofern Danke für die Aufklärung! 
Gruß
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23.03.2016, 13:56
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#17
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SA 944
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
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Ein normaler E38 750IL kann einem schon die Haare vom Kopf fressen. Ein gepanzerter E38 kann einen wohl in die Privatinsolvenz bringen.
Würd gern das Gesicht eines Versicherungsangestellten sehen, wenn der eine Windschutzscheibe wegen "Steinschlag" abrechnen soll. Der fällt wohl um... 
__________________
BMW Individual
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23.03.2016, 13:57
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Müsste aber auch ein dicker Stein gewesen sein.....
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23.03.2016, 14:12
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#19
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Quertreiber
Registriert seit: 15.01.2013
Ort:
Fahrzeug: E23-728i M30-Schalter (10.84), E32-730i M30-Schalter (09.92), F10 535i N55-Schalter (10.10)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Müsste aber auch ein dicker Stein gewesen sein.....
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oder einer von der Autobahnbrücke... 
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23.03.2016, 14:20
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.01.2014
Ort: Hamburg - Allermöhe
Fahrzeug: VW Golf 4 2.3 V5
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Das wäre dann der Stein der Stein :-)
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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