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Alt 01.09.2004, 20:20   #11
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
Standard

Zitat:
Zitat von nob
Schlimm ist doch das die Eltern ja Versicherungsprämien für Ihre Racker zahlen, und dennoch nicht versichert sind...

Denke es kommt nun darauf an wie gut Du mit den Eltern stehst und ob die Dauererärger mit einem Nachbarn wollen.

Genau das ist es:
Hören die Eltern nicht hin wenn der Vermittler was sagt oder erklärt der Vermittler es nicht weil er dazu kein Angebot hat.
Oder Interessiert es schlichtweg niemanden solange dieser Fall nicht Eintritt.

@möchte gern

viel Glück
__________________
Gandalf
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2004, 20:38   #12
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Welcher Versicherungsfuzzi erklärt denn dem Kunden daß er hier eine Versicherung unterschreibt die zwar was kostet aber mangels Haftung von Kindern bis 7 Jahren sogut wie nie bezahlt?

Da braucht man schon einen fairen Vertreter der mehr Geschäft mit Dir macht, oder eigenen Durchblick. Ein Jura-Studium wäre vielleicht für den Alltag auch ganz brauchbar...
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 08:51   #13
stocki
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Was ich nicht verstehe ist, wie man zu dem Schluss kommt, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, obwohl das Auto ausgedehente Beschaedigungen erlitten hat, woraus abgeleitet werden kann, dass die Kinder sich offensichtlich doch fuer eine laengere Zeit unbeaufsichtigt an dem Kfz austoben konnten?

Vielleicht koennte dieser Gedanke von einem der Rechtskundigen hier aufgenommen werden, und erklaert werden, ob und wie ich hier falsch liege.

Gruss

Martin
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Alt 02.09.2004, 10:15   #14
7er Fan
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7er Fan
 
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
Standard

Hmm, also ich glaub, wenn sich so ein paar früh-pubertierende Bengel an meinem Bimmer zu schaffen machen würden, würden die von mir mal ganz ordentlich den Ar... versohlt bekommen und sich so ne Aktion das nächste mal gaaaaaaaanz genau überlegen



Grüße

7er Fan
__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
7er Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 10:29   #15
Gekko
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 13.03.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 728iA
Standard

Genau 7er Fan,

muss ja nicht gleich Auge um Auge sein, aber die würd ich mir auch mal
zur Brust nehmen.

Was sind denn das für bekloppte Gören. Einen Wagen komplett zu demolieren und das in dem Alter. Was machen die bitteschön erst wenn sie 16 sind.
Brennen dann Häuser ab, oder was.

Scheinen ja ziehmlich Gestörte zu sein.
Mein Tip: ERZIEHUNGSHEIM für 12 Monate.
Gekko ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 10:36   #16
Andreas69
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.10.2003
Ort:
Fahrzeug:
Ärger

stand vor ca. 2 Wochen in einer Münchener Zeitung (tz):



"Nicht immer haften Eltern für das,
was ihre Sprösslinge anstellen.
In zwei Instanzen haben Münchner Gerichte jetzt die Klage eines Autobesitzers
abgewiesen, dessen Auto von einem Achtjährigen zerkratzt worden war.

Der Bub war kurz nach der Tat vom Wageninhaber gestellt worden.
Dieser wollte vom Vater des Kratzers den Schaden,
rund 3000 Euro, beglichen haben.
Die Eltern boten an, den Betrag in Raten abzustottern,
was der Wageninhaber ablehnte und die Summe einklagte.

Die Richter entschieden:
Die Eltern müssen GAR NICHTS zahlen,
weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Das Schuldanerkenntnis des Vaters sei unwirksam,
da der Bub nicht strafmündig ist."



Andreas69 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 11:24   #17
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
Standard

Sagt mal Ihr redet über 6 Jährige Kinder die Mist gebaut haben, leider ist es nicht eine Glasscheibe sondern ein Schaden über mehrere Tausend €.
Was ist wenn eine Mutter mit Kind auf dem Gehweg geht sich das Kind losreist und ein Auto ausweicht und dann ein schlimmer Unfall passiert. Kommt dann 30 Tage Dunkelhaft für das Kind und Lebenslänglich für die Mutter

Ihr ward wohl niemals Kinder und habt immer alles so gemacht wie Papa gesagt hat.

Am besten sperren wir alle Kinder ein und holen sie wieder raus wenn sie arbeiten bzw bezahlen können.

Man sollte doch bitte einmal darüber nachdenken (wie es der Gesetzgeber auch gedacht hatte) das Kinder trotz bester Erziehung/Kontrolle aus Unwissendheit Fehler machen und nicht mit Schulden ins Leben gehen müssen. Es geht hier um Kleinkinder nicht vergessen.
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 12:10   #18
christian d
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von christian d
 
Registriert seit: 13.02.2003
Ort: München
Fahrzeug: 730i V8 (E32), 735i(E32), 750i(E32)
Standard

Hallo,

tja, das ist leider wirklich ärgerlich. Und es ist tatsächlich so, dass Kinder unter einem bestimmten Alter nicht haftbar gemacht werden können, wenn den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Was ich von einer solchen Regelung halte, will ich hier gar nicht ausführen.
Aber ich finde es prima von den Eltern, dass sie sich gemeldet haben und versucht haben, den Schaden über die Versicherung zu begleichen. Wenn das allerdings nicht klappt, dann würde ich auch nochmal mit den Eltern sprechen, und nach einer Lösung suchen. Vielleicht kann man den Vorgang ja eben doch so schildern, dass eben diese Aufsichtsverletzung eingetreten ist. Vor allem, wenn bei den Eltern nichts zu holen ist, dann tut man denen und den Kindern trotz ihres guten Willens keinen Gefallen, wenn man die langwierig verklagt. Ich finde, dass sollte gerade in einem solchen Fall erst der allerletzte Schritt sein.

Und @Knuffel:
Toll, dass Du in einem solchen Fall nichts zahlen musstest. Kannste echt stolz drauf sein. Für mich wäre das keine einzige Diskussion wert. Wenn meine Lütten was beschädigen, dann ersetze ich den Schaden, versichert oder nicht. Das ist einfach eine Frage des Anstands und der Einstellung, wie man mit fremdem Eigentum umgeht. Und das können auch die Lütten gar nicht früh genug lernen. Und denen passieren halt mal Missgeschicke, na und? Kann man alles in Ordnung bringen.
Ich wünsche echt keinem was schlechtes, aber hoffentlich tritt Dir auch mal ein Kind unter 8 Jahren eine richtig teure Beule ins Auto. Hoffentlich gelingt es den Eltern dann auch, sich um den Schaden zu drücken.
Echt Klasse !!!

Gruß,
Christian.
christian d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 14:38   #19
7erAce
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erAce
 
Registriert seit: 16.08.2004
Ort: Köln
Fahrzeug: F01-730d (09.13)
Standard

Also ich denke auch, dass hier die Auslegung der "Aufsichtspflicht" eine entscheidende Rolle spielt, bzw. spielen muß! Wenn sich ein Kind auf dem Gehweg plötzlich von der Hand der Aufsichtsperson losreißt, auf die Strasse rennt und dadurch einen Unfall verursacht, wurde sicher nicht die Aufsichtspflicht verletzt.

Wenn da aber 6jährige über einen längeren Zeitraum (und den dürfte es bei dem Schaden wohl gebraucht haben) eine Sache beschädigen, dann haben die Erziehungsberechtigen wohl eindeutig ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Was bitte schön haben 6jährige auch ohne Begleitung auf der Straße zu suchen? Da sollten sogar die Eltern noch einen extra für dran kriegen! Was denn z.B. wenn das Kind unter eine vielleicht gerade geparktes Auto kriecht und sich schwere Verbrennungen am Kat zuzieht?

Ich finde, dass derart sorglose Eltern viel zu sehr durch diese Altersgrenze geschützt werden!
7erAce ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 17:02   #20
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von christian d
Hallo,

Und @Knuffel:
Toll, dass Du in einem solchen Fall nichts zahlen musstest. Kannste echt stolz drauf sein. Für mich wäre das keine einzige Diskussion wert. Hoffentlich gelingt es den Eltern dann auch, sich um den Schaden zu drücken.
Echt Klasse !!!

Gruß,
Christian.
Ähhh.....Christian.....

Liest Du bitte meinen obigen Beitrag nochmal genau???

Dort steht NICHTS davon,daß ich den Schaden NICHT aus meiner eigenen Tasche reguliert habe.
NUR,daß meine Versicherung wegen der Nichtverletzung
der Aufsichtspflicht nicht zahlen wollte....

Also bitte keine voreiligen Rückschlüsse und Unterstellungen,
nur weil es so Deine Art ist,oder Du zu früh in die Tasten haust !

Frag mich doch einfach mal,wie´s gelaufen ist,wenn Du Deine Neugierde
nicht im Zaum halten kannst.............


Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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