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Betreff: Ihre Anfrage an den eBay-Kundenservice, bitte sorgfaeltig lesen (KMM123571454V56574L0KM) Erhalten: 13.08.05
Von: Kundenservice Verfällt am: 12.10.05
Sehr geehrtes Mitglied,
vielen Dank, dass Sie sich an eBay gewandt haben.
Eine unerlaubte Gebotsruecknahme ist ein schwerwiegender Verstoss gegen
unsere AGB. Daher werden wir Ihrem Hinweis sobald wie moeglich
nachgehen.
Wenn wir aufgrund unserer Ermittlungen feststellen, dass das von Ihnen
genannte Mitglied unerlaubt Gebote zurueckgenommen hat, werden wir
entsprechende Massnahmen ergreifen.
Unter gewissen Voraussetzungen ist es erlaubt, Gebote zurueckzunehmen:
- Die Angebotsbeschreibung wurde wesentlich geaendert.
- Der Gebotsbetrag wurde versehentlich falsch eingegeben.
Im Falle einer ungerechtfertigten Gebotsruecknahme hat ein Verkaeufer
die Moeglichkeit, alle Gebote zu streichen, sein Angebot vorzeitig zu
beenden und das Angebot wiedereinzustellen.
Um weitere Informationen zur vorzeitigen Beendigung eines Angebot zu
finden, nutzen Sie bitte die folgende Hilfeseite:
Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir aus datenschutzrechtlichen
Gruenden keine Auskunft darueber geben koennen, welche Massnahmen wir in
Bezug auf Ihren Hinweis unternommen haben.
Diese Nachricht ist eine Bestaetigung, dass Ihre E-Mail bei uns
eingegangen ist. Sollten Sie weitere Fragen haben, antworten Sie nicht
auf diese Benachrichtigung, da Ihre Nachricht uns nicht erreichen
wuerde.
Nutzen Sie statt dessen unser Kundenserviceformular:
Wir danken Ihnen fuer Ihre Bemuehungen.
Mit freundlichen Gruessen
eBay-Kundenservice
************************************************** ******
Bitte beachten Sie auch unsere Hilfeseiten:
Dort erhalten Sie Antworten auf viele Fragen. Ausserdem koennen Sie
themengenau Fragen stellen.
__________________ Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Hi wer zofft sich hier?
@Kramer,
meiner Meinung nach ist ami-raser nicht raus. Siehe AGB's:
Online-Auktionen
§ 9 Vertragsschluss
Punkt 3.
Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.
Ami-raser ist durch die (u.U.) erlaubte Rücknahme
Zitat:
(Ein Gebot darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. EUR 1000 statt EUR 10,00. (In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.)
des Gebotes durch Mahoo63 Höchstbietender geworden. Da er ja ohnehin bis zu dieser Summe mitbieten wollte, kommt er meiner Meinung nach nicht raus. Er stellt sich jetzt quer (verständlicher Weise) weil er ohne den Eingriff seitens Mahoo63 die Felgen wahrscheinlich deutlich billiger bekommen hätte.
Trotzdem ist er einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Leider geben zu einem solchen Fall die AGB's von ebay nicht viel her. Es müsste also nachgewiesen werden dass hier manipuliert wurde.
Mahoo63 hat übrigens nur positive Bewertungen (wenn auch nur 23)!
Falsch finde ich seitens ebay, dass die Auktion nicht beim vorherigen Gebot weitergeht. Aber da die Säcke so mehr verdienen werden sie es nicht ändern.
Eine Klärung wie es sich nun tatsächlich verhält wäre wünschenswert und würde mich auch interessieren.
@DD:
Wie groß ist den der Unterschied zwischen den beiden Geboten von ami-raser? Könnt ihr euch nicht einigen? Denn hätte mahoo63 nicht geboten hättest Du die Felgen zu dem Gebot von ami-raser evtl. abgeben müssen.
Andererseits hätte auch noch jemand anderes bis kurz unter das Höchstgebot von ami-raser bieten können, dann hätte er die Felgen auch nehmen müssen.
Hier sollte doch wohl eine Einigung auf vernünftigem Wege möglich sein.
P.S. Ich denke die Mail bestätigt meine Ansicht (sofern es eine erlaubte Rücknahme war).
Es war ja keine erlaubt rücknahme!
Mahoo63 hat 1020€ geboten und hätte so mit 1010€ den zuschlag erhalten so sind es jetzt 1000€ aber dieser Ami-raser sagt er wurde überboten und muss den Artikel nicht nehmen (wo er scheinbar recht hat)
Egal wenigstens hat sich claus jetzt mit Ami-Raser so geeinigt das die Ebaygebühren nicht anfallen und ab heute 20Uhr startet die Auktion neu!Hoffentlich diesmal nicht wieder mit einem sollchen Ar....spassbieter wie Mahoo63
Gruss dd
Warum war keine Rücknahme erlaubt?
Wenn er einen falschen Betrag eingegeben hat, bzw. sich vertippt hat kann er sein Gebot zurückziehen (s. Auszüge aus den AGB's in meinem vorigen Betrag.)
Nur wenn das Gebot zu manipulatorischen Zwecken eingesetzt wurde ist die Rücknahme nicht erlaubt. Das wird kaum zu beweisen sein. Ich finde das Verhalten von ami-raser nicht in Ordnung, da er ja damit rechnen mußte 1000 Euro zu bezahlen. Die hat er ja schließlich auch eingesetzt.
Durch das (erstmal rechtmäßige) zurückziehen des Gebotes ist er wieder Höchstbietender geworden. Damit muß er eigentlich die Felgen abnehmen.
Wo stand den das Gebot vor mahoo63 Gebot?
Allerdings würde ich mir den Streß auch nicht machen, aber ami-raser von der erneuten Auktion ausschließen.
bei dem Betrag ab 1000€ sind es 10€ gebotschritte somit wäre ein Falscher Gebotsbetrag 10200€ aber er hat 1020€ eingegeben wollte also nur abchecken oder hochtreiben!Da die Auktion bei 1000€ stand hat er Geboten und zwar unterm strich nur einen Schritt das war volle absicht!
Aber unterm strich ist es jetzt zu müssig Ebay zu erklären er hätte zum beispiel sofort nach Gebotsrücknahme wieder bieten müssen hat er nämlich auch nicht getan und hat somit ein zweites mal verstoßen!
Gruss DD
Hast ja recht,
aber wenn die Auktion bei 1000 Euro stand, verstehe ich nicht warum ami-raser die Felgen nicht nehmen will für 1000 Euro.
Hätte mahoo63 nicht geboten wäre er ja auch dran gewesen. Wer weiß ob er nicht mit einem Kumpel manipuliert hat um die Felgen doch nicht nehmen zu müssen. Denn für ihn hatte sich ja nichts geändert.
Aber egal, nur wie geschrieben ich würde ihn ausschließen.
Du hätest ja auch enra2000 ( 162) <--- ebay Nick, die Felgen anbieten können, der hat ja auch 1000 geboten. Ich dachte immer, man kann ein Gebot nur zurück ziehen, wenn die Auktion mind. noch 12 Stunden läuft.
Wenn man sich anschaut, was mahoo63 so verkauft hat, glaube ich kaum, dass er ein Gebot falsch eingegeben hat.
Denke ami-raser vermutet nur, dass bei der Auktion etwas nicht mit rechten dingen zuging, hätte ich an seiner Stelle aber auch vermutet.
Naja auch egal, bin gespannt wer die nun bekommt bei der erneuten Auktion und zu welchem Preis