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Alt 11.10.2011, 19:30   #51
REDRUM
Mitglied
 
Benutzerbild von REDRUM
 
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
Standard

Leute, ich bin kein pickliger Bubi, dessen Horizont nicht reicht um euch zu folgen bzw. bin ich nicht beschränkt und weiß sehr gut was ihr meint. Glaubt ihr, ihr könntet jetzt mit etwas gutem Willen verstehen, was ich meine?
REDRUM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2011, 19:33   #52
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
Standard

Zitat:
Zitat von REDRUM Beitrag anzeigen
Woher soll ich denn bitte wissen, wenn etwas eingetragen ist, ob diese Eintragung i.O. ist oder nicht?
Du informierts dich umfassend, wie es deine Pflicht ist.
Das gilt für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht dem Serienzustand entsprechen.
Auch beim Gebrauchtkauf.
Du bringst schliesslich als Halter aus Eigeninteresse das Fahrzeug in den Strassenverkehr ein, damit sind Pflichten verknüpft. Was der Vorbesitzer gemacht hat, ist dabei erstmal egal.

Was die Folie im vorliegenden Fall angeht, haben wir dich hier auf etwas aufmerksam gemacht.
Jetzt ist es an dir, dies durch einen pflichtbewussten, unabhängigen Prüfingenieur (der nicht aus Gefälligkeit handelt) bestätigen zu lassen.
Der Fall ist aber recht einfach, da wird dir jeder nicht Bestochene das Gleiche sagen.

Zitat:
Zitat von REDRUM Beitrag anzeigen
Glaubt ihr, ihr könntet jetzt mit etwas gutem Willen verstehen, was ich meine?
Ich glaube, wir verstehen schon, was du sagen möchtest, aber das spielt letztlich keine Rolle.
Das ist die Rechtslage, ob du daran Gefallen findest, oder nicht.

Du musst sie auch nur kennen und dir des Riskos bewusst sein.
Wenn du dann den Entschluss fällst, trotzdem die Folie dran zu lassen ist es halt so, ist ja kein Schwerverbrechen.
Nur die Konsequenzen stehen eben im Raum, und wenn/falls sie eintreten, darfst nicht jammern.


Gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (11.10.2011 um 19:39 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2011, 19:33   #53
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Wir verstehen alle was du uns sagen willst. Aber das interessiert keinen. Kein TÜV, keine Polizei oder sonst jemand.

Mit der Ausrede: "Den hab ich so gekauft und ist eingetragen" kommst numal nicht weit.

Wie schon zigmal geschrieben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
__________________
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Code YRGJHSDTHILK
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2011, 19:41   #54
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von REDRUM Beitrag anzeigen
Und auch Nochmal: Es ist eingetragen, Fertig Aus! Nun müsste das Fahrzeug erstmal untersucht werden, ob die Eintragung illegal war. Dann kann diese aberkannt werden, sollte etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das kostet den Tüver seinen Job und mich dann natürlich eine Strafe, das ist mir schon klar. Glaube mir, ich habe schon ganz andere Sachen gefahren und weiß wie das mit dem Tüv läuft. Dieses Foliengedöns ist Pillepalle, wie ein fehlendes Katzenauge bei schwarzen Rücklichtern oder Xenonlook-Standlichtbirnchen...
Nö.
Und Pillepalle ist das auch nicht, es führt zum Erlöschen der BE.
Und ich garantiere Dir, das die Eintragung unwirksam wird .
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Alt 11.10.2011, 19:45   #55
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von REDRUM Beitrag anzeigen
Fangen wir mal ganz vorne an...Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug, alles wie es ist, ist eingetragen. Bin ich nun dafür verantwortlich, ob alle Eintragungen regulär erfolgten? Soll ich beim Tüv anrufen und um eine Eidesstattliche Erklärung bitten, dass die Eintragungen wirklich alle ihre Richtigkeit haben? Die würden sich freuen, wenn zigtausend neue Halter dort aufschlagen und Eintragungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Demnach muss man mittlerweile nicht nur checken, ob alles eingetragen ist, sondern auch noch ob die Eintragungen Rechtens sind?
DU bist als HALTER für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.

Lektüre für Dich:
ECE-Regelung 43; Kommentierungen zu § 31 StVZO; Kommentierungen zu § 30 StVZO, hier Hentschel "Straßenverkehrsrecht" 40. Auflage

Reicht für's erste, gell?!

Glaube mir, ich KENN mich damit aus, ich unterrichte auf diesem Rechtsgebiet.
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Alt 11.10.2011, 19:47   #56
REDRUM
Mitglied
 
Benutzerbild von REDRUM
 
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
Standard

So und jetzt gerade hatte ich mir alte Unterlagen angesehen. Ich hatte folgenden Fall: Mein ehemaliges Fahrzeug wurde nachträglich mit einem Turbo nachgerüstet und alles eingetragen. Nach Monaten stellte sich heraus, dass der Gutachter eine gewisse Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hatte. Die komplette Eintragung wurde aberkannt, das Fahrzeug fuhr also Monate ohne Zulassung. Der Tüv hatte damals ca.10 Fahrzeuge so stillgelegt. Eine Strafe gab es für niemanden, da dies nicht Sache des Halters ist, dies zu überprüfen. Viel mehr lag hier die Beweispflicht bei Tüvinternen Audit, die das festgestellt haben. Kurz gesagt, der Tüvbeamte hatte geschlampt und hätte den Umbau so nicht abnehmen dürfen. War nicht mein Problem. Ich bekam sogar die Gebühr für die Eintragung zurück und musste natürlich alles neu eintragen lassen.

Aber ich verstehe schon was ihr meint...
REDRUM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2011, 19:49   #57
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von REDRUM Beitrag anzeigen



Es ist doch eingetragen, ich meine jetzt und aktuell steht im Schein:" Scheibentönungsfolie VO und HI ohne Einschränkung"
Drin stehen müsste: Einzelabnahme und Eintragung erf. i.S.v.§ 11 FzTVO; auch gen. Scheibenfolie (Wellenlinie von 3 Perioden) Dxxxx Marke x.
Steht das so drin? Na siehste

Zitat:
Zitat von REDRUM Beitrag anzeigen

Aber ich verstehe schon was ihr meint...
Das solltest Du, wir meinen es nur gut.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2011, 19:54
haasep
Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht. Grund: OT. Unangemessene Ausdrucksweise.
Alt 11.10.2011, 19:55   #58
REDRUM
Mitglied
 
Benutzerbild von REDRUM
 
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
Standard

@John McClane,

wenn du magst, schicke mir deine Emailadresse per U2U, dann schicke ich dir gerne meinen KFZ-Schein. Wenn du dich damit auskennst, wirst du sicher was dazu sagen können.
REDRUM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2011, 20:01   #59
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Zitat:
Zitat von Mean Machine Beitrag anzeigen
Genau so ist es! Du als Fahrzeughalter bzw. Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat.

Natürlich ist klar, dass er, wenn dann festgestellt wird dass die Eintragung nicht rechtens ist, dass er die Folie entfernen muss. Aber bei einem Widerspruch gegen das Bußgeld sowie die Punkte denke ich stehen die Chance in dem vorliegenden Falle doch eher gut.

Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.

Was anderes ist es natürlich wenn ich selber die Folie habe kleben lassen und dann illegal eingetragen wird. Da kann man von mir erwarten dass ich mich erstmal informiere ob das zulässig ist.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2011, 20:05   #60
REDRUM
Mitglied
 
Benutzerbild von REDRUM
 
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat.

Natürlich ist klar, dass er, wenn dann festgestellt wird dass die Eintragung nicht rechtens ist, dass er die Folie entfernen muss. Aber bei einem Widerspruch gegen das Bußgeld sowie die Punkte denke ich stehen die Chance in dem vorliegenden Falle doch eher gut.

Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.

Was anderes ist es natürlich wenn ich selber die Folie habe kleben lassen und dann illegal eingetragen wird. Da kann man von mir erwarten dass ich mich erstmal informiere ob das zulässig ist.
Endlich normale Leute!

Genau so habe ich es gemeint, DANKE!
REDRUM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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