Sie sind nicht angemeldet! Jetzt kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
dies wird hier kaum einer haben da es verboten ist die Scheiben zu tönen vor allem die Frontscheibe. Es gab früher firmen wie G L A S T O N E die dies angepriesen hatten (das es legal wäre) dem ist aber nicht so da deine Scheiben Serien schon eine gewisse Tönung haben.
Nur zur Info. es ist definitiv verboten also hat auch kaum einer hier Bilder.
seitenscheiben war die zulässige tönung meiner erkenntniss nach im einstelligen bereich.
Da hab ich doch lieber meine rollos hinten nach bedarf, ist immerhin wichtig für die kommunikation mit anderen verkehrsteilnehmern das vorne alles frei ist.
P.s. schonmal mit den tönungsfolien im dunklen und in engen begebenheiten rückwärts ausgeparkt?
bei der Frontscheibe, maximal 10cm. im oberen Bereich und maximal 10% der Scheibenfläche.
Bei den vorderen Scheiben muss die Lichtdurlässigkeit über 70% liegen, mit der Voraussetzung, dass die Scheibe Glassklar sei.
Abnahme durch den TÜV notwendig.
Es gibt anscheinend Ausnahmen, bei gesundheitlichen Problemmen, wie z.Bsp.: einer Krebsgefährdung durch die UV-Strahlung durch einen Arzt bescheinigt, da gilt dann auch die Lichtdurlässigkeit von 70%.... ebenfalls TÜV Abnahme.
-------------------------------------------------------------------------
Die Vorteile einer Folie sind: deutlich spürbare Wärmerückweissung, UV- Schutz, geringere Blendung durch Sonne, bei getönten Vorderscheiben kann die Sonnenblende an ihrem Platz bleiben
natürlich keine dunkle Folie und nicht unter 50% Lichdurchlass, da man sonst Nachts und bei Regen nicht viel sehen wird, geschweige es passiert etwas, dann ist evtl. auch der Versicherungschutz weg.
Muss man sich also ganz genau überlegen.....