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Alt 07.03.2005, 22:50   #11
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
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Kommt darauf an ob der Anbieter eine sogenannte "Freizeichnungsklausel" in seinem Angebot hat. dann ist er nämlich nicht an dessen Bedingungen gebunden.
Ansonsten kann ich es mir nicht vorstellen, daß der Händler haften müsste. Internetwerbung oder Prospekte sind kein Antrag zu einem Kaufvertrag, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Antrages (Invitatio ad offerendum).

Es kommt hierbei also zu keiner Rechtsbeziehung. somit kann sich ein Schadensersatz eigentlich nicht ableiten lassen. Schau halt mal auf der Homepage ob da eine Freizeichnungsklausel ist. Irgendwas von wegen "Angebot freibleibend" oder "...gilt bis...".

Bin zwar kein anwalt aber meine das mal so gelernt zu haben. Wenn ich jetzt aber alles durcheinander gwürfelt habe, dann belehrt mich bitte. Man lernt ja nie aus.
__________________
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Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2005, 22:57   #12
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
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Zitat:
Alle Informationen auf diesem Server erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
Damit hätte es sich wahrscheinlich erledigt.
Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2005, 23:01   #13
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
Standard

Nun, wie auch immer;
ich kenne es von früher nur wie folgt:

Wenn wir ein Prospekt mit unseren Angeboten verteilt hatten und ein Kunde aufgrund dieses Angebotes zu uns gekommen ist, dann mußten wir dem Kunden auch die Möglichkeit geben den gewünschten Artikel zum angebotenen Preis anzubieten.
Sollte das mal nicht (mehr) möglich gewesen sein, mußte ein wertigerer Artikel gleicher Bauart für den Werbepreis abgegeben werden!

Der Kunde wurde aufgrund unserer Werbung ins Haus "gelockt" - OK. Dann konnten wir nicht hergehen und sagen "Ätsch Bätsch" das Angebot war ein Irrtum. Ausnahme waren nur echte nachweisbare Druckfehler.
Es kam schon mal vor daß der Kunde einen Warengutschein bekommen hat nur weil er umsonst zu uns gekommen ist und auf eine Entschädigung bestanden hat.

Gruß aus Werne

Guido
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2005, 08:28   #14
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
Standard

Zitat:
Zitat von M8-Enzo
Nun, wie auch immer;
ich kenne es von früher nur wie folgt:

Wenn wir ein Prospekt mit unseren Angeboten verteilt hatten und ein Kunde aufgrund dieses Angebotes zu uns gekommen ist, dann mußten wir dem Kunden auch die Möglichkeit geben den gewünschten Artikel zum angebotenen Preis anzubieten.
Sollte das mal nicht (mehr) möglich gewesen sein, mußte ein wertigerer Artikel gleicher Bauart für den Werbepreis abgegeben werden!

Der Kunde wurde aufgrund unserer Werbung ins Haus "gelockt" - OK. Dann konnten wir nicht hergehen und sagen "Ätsch Bätsch" das Angebot war ein Irrtum. Ausnahme waren nur echte nachweisbare Druckfehler.
Es kam schon mal vor daß der Kunde einen Warengutschein bekommen hat nur weil er umsonst zu uns gekommen ist und auf eine Entschädigung bestanden hat.

Gruß aus Werne

Guido

Hallo,

das ist juristisch gesehen falsch. Ein Prospekt oder ein Inserat sind rechtlich kein Angebot, auch wenn sie so genannt werden. Es sind hingegen Einladungen an den potentiellen Kunden ein Angebot zum Kauf zu machen (lat. invitatio ad offerendum). Dieses Angebot zum Kauf kann der Verkäufer annehmen oder eben nicht. Im Falle der Nichtannahme wird der Verkäufer auch nicht verpflichtet.

Dies ist absolut herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung. Es ist mir bekannt, dass in der Öffentlichkeit andere Auffassungen herumgeistern. Aber diese sind eben falsch.

Der Händler der bewußt einen niedrigeren Preis angibt, um Kunden zu locken, ohne zu diesem Preise verkaufen zu wollen, macht sich jedoch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schuldig. Davon hat der Kaufinteressent jedoch nichts.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2005, 09:04   #15
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Homer76
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
Standard

Ein Kaufvertrag benötigt immer Antrag und Annahme. Ein Antrag zeichnet sich durch folgende Dinge aus:

- an eine bestimmte Person gerichtet
- empfangsbedürftige Willenserklärung
- Der rechtsbindungswille des Antragenden muss erkennbar sein.

Im Falle des Autohauses ist dir Voraussetzung des Rechtsbindungswillen nicht gegeben. Dies begründet sich aus der freizeichnungsklausel. es handelt sich also wie ich bereits in einem vorigen Post bemerkte lediglich um die Aufforderung zur Abgabe eines Antrags. Das bedeutet, daß der Kunde das Rechtsgeschäft einleitet, nicht der Verkäufer. Der Anbieter ist aufgrund der Freizeichnungsklausel nicht mehr an sein Angebot gebunden. Somit kein Schadensersatz für die Anfahrt.

Im Falle des Werbeprospekts sind ebenfalls die Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Prospekt ist nicht an eine bestimmte Person gerichtet und meistens als freibleibend ausgezeichnet. Somit kann sich hier keine Verpflichtung zur Leistung ergeben. Theoretisch hat der Kunde keinen Anspruch.
Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2005, 11:20   #16
Pressestelle
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Fehlerhafte Ratenberechnung ...

Sehr geehrte Userinnen und User,

im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Autohauses Keck in Paderborn bitte ich Sie an dieser Stelle um Entschuldigung dafür, dass die am 03.03.05 in diesem Forum geschilderte Verkaufsituation entstanden ist. Ihre Verärgerung ist verständlich.

Uns ist in diesem Fall ein Fehler bei der Kalkulation des Leasingangebotes für den BMW 530iA Jahreswagen unterlaufen. Die falschen Angaben sind nach Bemerken dieser Problematik umgehend korrigiert worden. Die elektronische Datenübertragung in die Börsen erfolgt nicht sofort nach der Eingabe, sondern generell nachts. Daher war das neu und richtig berechnete Angebot erst am Tag danach auf der Internetseite verfügbar. Kalkulationskonditionen seitens der Leasingbank unterliegen regelmäßigen Änderungen, die sich somit auch kurzfristig auf bestehende Angebote auswirken können. Selbstverständlich reagieren wir umgehend auf neue Kalkulationssituationen und geben diese so schnell wie möglich bekannt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns im Falle einer auftretenden Unklarheit direkt ansprechen. Gerne klären wir mit Ihnen auf der Basis eines persönlichen Dialogs – per Telefon, E-Mail oder vor Ort – die Situation. Wir verkaufen Qualität und haben keinerlei Interesse daran, Kunden zu verärgern. Unser Bestreben ist es stets, unsere Kunden zufrieden zu stellen und dies in besonderem Maße, wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat.

Geben Sie uns die Möglichkeit, Sie vom Gegenteil zu überzeugen!

Rainer Persigehl
Pressestelle/PR
Jahreswagen Jürgen Keck, Paderborn
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Alt 06.04.2005, 17:25   #17
JRAV
Auf Samtpfoten
 
Benutzerbild von JRAV
 
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2021 Tesla M3 LR, 2003 Porsche 986 S
Standard

Liebe Pressestelle,

das finde ich aber wirklich schön, daß sie reagieren und den Thread wieder nach oben schieben

Es freut mich auch, daß sie Verständnis für meine Verärgerung haben.

Ja, ich habe natürlich auch Verständnis dafür, daß Angaben im Katalog oder Web manchmal fehlerhaft sein können.

Mein Verständnis schwindet aber, wenn ich telefonisch zweimal vorher nachfrage und das Angebot zweimal bestätigt bekomme, und dann 300km Fahrt auf mich nehme, nur um festzustellen, daß das Angebot vor Ort auf einmal sehr viel teurer wird.

Wenn in meiner Firma ein Preis falsch ausgezeichnet wird und ein Kunde mich darauf hinweist, bekommt er selbstverständlich ohne Diskussion den günstigeren Preis. Vielleicht verlieren wir dadurch ein paar €, haben aber einen hochzufriedenen Kunden der uns auch gerne weiterempfiehlt.

Wären Sie bei ihrem Angebot gelieben, hätten Sie in mir einen zufriedenen Kunden, der in diesem Forum ihr Autohaus preist und potentielle Kunden zu Ihnen schickt. Stattdessen haben Sie nun einen unzufriedenen Nicht-Kunden, der seine Erfahrungen mit Ihrem Autohaus bereitwillig an alle weitergibt, die ein Fahrzeug aus Ihrem Hause in Erwägung ziehen.

>Geben Sie uns die Möglichkeit, Sie vom Gegenteil zu überzeugen!

Wenn sie mir die Fahrtkosten erstatten überleg ichs mir, ansonsten werde ich um das Autohaus Keck in Zukunft lieber einen großen Bogen machen und stattdessen bei Gelegenheit bei einem der lokal ansässigen Händler einen Neuwagen bestellen, der übrigens nur unwesentlich teurer wäre als das Angebot das man mir bei Ihnen vor Ort unterbreitet hat.

Regards,

John
JRAV ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2005, 19:59   #18
Pressestelle
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Hallo John!

Liebe Pressestelle,

das finde ich aber wirklich schön, daß sie reagieren und den Thread wieder nach oben schieben

Es freut mich auch, daß sie Verständnis für meine Verärgerung haben.

Ja, ich habe natürlich auch Verständnis dafür, daß Angaben im Katalog oder Web manchmal fehlerhaft sein können.

Mein Verständnis schwindet aber, wenn ich telefonisch zweimal vorher nachfrage und das Angebot zweimal bestätigt bekomme, und dann 300km Fahrt auf mich nehme, nur um festzustellen, daß das Angebot vor Ort auf einmal sehr viel teurer wird.

Die Daten in unserem System sind identitisch mit denen in den Autobörsen. Etwaige Fehler in den Börsen bedeutet im Umkehrschluß leider, dass die Daten in unserem System ebenso falsch waren.

Wenn in meiner Firma ein Preis falsch ausgezeichnet wird und ein Kunde mich darauf hinweist, bekommt er selbstverständlich ohne Diskussion den günstigeren Preis. Vielleicht verlieren wir dadurch ein paar €, haben aber einen hochzufriedenen Kunden der uns auch gerne weiterempfiehlt.

Wären Sie bei ihrem Angebot gelieben, hätten Sie in mir einen zufriedenen Kunden, der in diesem Forum ihr Autohaus preist und potentielle Kunden zu Ihnen schickt. Stattdessen haben Sie nun einen unzufriedenen Nicht-Kunden, der seine Erfahrungen mit Ihrem Autohaus bereitwillig an alle weitergibt, die ein Fahrzeug aus Ihrem Hause in Erwägung ziehen.

>Geben Sie uns die Möglichkeit, Sie vom Gegenteil zu überzeugen!

Wenn sie mir die Fahrtkosten erstatten überleg ichs mir, ansonsten werde ich um das Autohaus Keck in Zukunft lieber einen großen Bogen machen und stattdessen bei Gelegenheit bei einem der lokal ansässigen Händler einen Neuwagen bestellen, der übrigens nur unwesentlich teurer wäre als das Angebot das man mir bei Ihnen vor Ort unterbreitet hat.

Ich unterbreite Ihnen einen Gegenvorschlag: Schreiben Sie mir, welches Auto Sie suchen, was Sie an km jährlich fahren, welche Laufzeit und mtl. Leasingrate in Frage kommt und ich kümmere mich persönlich um Ihr Angebot!

Rainer Persigehl
Pressestelle/PR
Jahreswagen Jürgen Keck, Paderborn


Regards,

John[/quote]
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Alt 06.04.2005, 20:33   #19
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Homer76

ich sage weder etwas dafür noch dagegen, bin kein experte auf dem gebiet.

erinnere mich aber an ein Angebot eines kaufhauses/marktes?, der hatte die d-box?, na, jedenfalls eine Spielkonsole angeboten (scheinbar falsch ausgezeichnet u. deshalb etwas günstiger als normalerweise

plötzlich wollten 2000 leute das ding haben. gab einen fürchterliches hick-hack.

ausgeliefert hat er schließlich

gruß jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2005, 20:47   #20
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Pressestelle

quote
Kalkulationskonditionen seitens der Leasingbank unterliegen regelmäßigen Änderungen, die sich somit auch kurzfristig auf bestehende Angebote auswirken können. Selbstverständlich reagieren wir umgehend auf neue Kalkulationssituationen und geben diese so schnell wie möglich bekannt.
quote

netter Versuch, mehr aber nicht. Habe seit Jahren mit der BMW-Bank zu tun.
bei den gegenwärtigen Markt-Konditionen gibt es keine sofort wirksamen Änderungen diesen, v. JRAV geschilderten, Ausmasses.

Gruß JB 740
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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