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Ort: Bad Zwischenahn
Fahrzeug: 750ia e32 04-92 150TKm
Felgenfrage
Ich habe mir diese Felgen ersteigert und auch geliefert bekommen,
wie findet Ihr die für meinen 750il , ich finde ich habe ein Schnäppchen
gemacht, denn die Bereifung ist auch absoluter Neuzustand.
Bei der Reifengröße dürfte es doch auch keine Probleme bei der
Tieferlegung geben, oder?
Es sind 8x17 Felgen mit ABE für 750i !
Gruß
Carsten
__________________
«7er Perfekt in Form und Funktion.»
ja der Preis ist okay. Sind aber keine H&R Felgen sondern das AD-Cuprad von RH-Alurad. Und ABE ist auch keine dabei. Lediglich ein Teilegutachten was du für eine Abnahme beim TÜV vorlegen musst. Für Winterreifen sind die Felgen eine echt gute Wahl. Sind sehr leicht zu reinigen.
Ort: Bad Zwischenahn
Fahrzeug: 750ia e32 04-92 150TKm
Hm,
wie recht Du hast!
Ich habe im Moment noch die
87er Schundfelgen drauf.
Ich finde die neuen Felgen, auch für den Sommer eine gute
Wahl, mir reichen die erst mal.
Ort: Bad Zwischenahn
Fahrzeug: 750ia e32 04-92 150TKm
Doofe Frage von Carsten
Was ist denn der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten,
in den Brief eingetragen werden müßen die Felgen doch so oder so,
oder nicht?
Und habe ich mit Teilegutachten mehr Kosten beim Tüv als mit ABE ?
Wenn ja, was kostet die Eintragung mit einem Teilegutachten.
Danke
Carsten
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Re. » Felgenfrage »
Zitat:
Original geschrieben von 716iFahrer
Was ist denn der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten,
in den Brief eingetragen werden müßen die Felgen doch so oder so,
oder nicht?
Hallo ...
Eine ABE - Allgemeine Betriebs Erlaubnis - kann bei einigen Umbauten ausreichend sein und eine Eintagung in den Fahrzeugpapieren ersparen ... Dies gild aber nicht für Rad/Reifenkombinationen oder Tieferlegungen oder,sonst Technischrelevantenteile,die "tiefst" in die Fahrzeugtechnik eingerifen - Da muss der Prüfer sich von dem ordnugsgemässen Einbau der Teile und der Beschaffenheit der Teile Überzeugen bzw. dies Abnehmen ...
Ein Teilegutachten dient als Info bzw. als Unterlage für den Prüfer,was Informationen über die Beschaffenheit und Masse des zu Begutachtendenteils bzw. des Teils,was eingetragen werden soll ...
Bei beiden Unterlagen stehen Informationen für den Prüfer - und,auch für den,der das Teil einbaut - wie das Teil (in diesem fall rad/reifenkombi) sich auf das Fahrverhalten des Fahrezug auswirken,was an dem Fahrzeug verändert werden muss,was sich an dem Fahrzeug nicht verändert werden darf,dass sich eben nichts auf das Fahrzeug negativ auswirkt
Bei einer ABE ist dies schon abgenommen (also,eine eintragung ist in die fahrzeugpapiere nicht mehr nötig) und bei einem Teilegutachten ist dies unumgänglich...
Ich hoffe,ich habe es "verständlich" schreiben können
Gruss @freak ...
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Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Re. » Felgenfrage »
Zitat:
Original geschrieben von 716iFahrer
Vielen Dank für diese aussagekräftige Antwort
Hallo @716iFahrer
Sorry - Aber,die Preise schwanken Regional sehr stark und da ich die letzte Zeit nichts eintragen lassen hab,kann ich Dir keine Summe nennen ... Vielleicht kann Dir aber mal ein anderer User aus dem Forum ne aussagekräftige Antwort geben :zwink ...