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Alt 29.05.2012, 13:14   #1
Big_K
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Big_K
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Fulda
Fahrzeug: E65 - 745d LCI (06.2007) NP 114.780 € (Vollausstattung), MB GL 500 (Bj. 2008)
Frage Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Ich habe eine Frage bezüglich des Verkaufs eines Autos.

Müssen sowohl Fahrzeugschein als auch Fahrzeugbrief an den Käufer abgegeben werden? Oder reicht wenn der Käufer "nur" den Fahrzeugbrief bekommt? Auto wurde abgemeldet.
__________________
BMW - Freude am Fahren


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Big_K ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 13:23   #2
boxerheinz
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von boxerheinz
 
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
Standard

Bei der neu Anmeldung braucht man beides,sonst kostet das unnötig Geld.
etwar.30.-Euro für eine Erklärung das der Fahrzeugschein Verloren ging.
boxerheinz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 14:06   #3
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers "Schein verloren" genügt auch. Gibt Vordrucke dafür...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 17:08   #4
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Big_K Beitrag anzeigen
Ich habe eine Frage bezüglich des Verkaufs eines Autos.
Müssen sowohl Fahrzeugschein als auch Fahrzeugbrief an den Käufer abgegeben werden? Oder reicht wenn der Käufer "nur" den Fahrzeugbrief bekommt? Auto wurde abgemeldet.
Bei einem zuvor abgemeldeten inländischen Kfz bekommt der Käufer nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgehändigt und die Abmelde- bzw. Stillegungsbescheinigung sowie einen Nachweis der gültigen HU/AU. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) braucht der Käufer nicht für die Ummeldung des Kfz auf sich, und bekommt er auch nicht.

-----------
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.strassenverkehrsamt.de/up...uchtwagens.pdf
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Sapienti sat.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 18:28   #5
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers "Schein verloren" genügt auch. Gibt Vordrucke dafür...
Denkste, das hab ich gerade durch.
Als ich den MX gekauft habe, hatte die Frau des Besitzers den Schein mit im Urlaub.
Somit hat er mir auf dem Vertrag versichert, dass der Schein nicht übergeben wurde und ich bin dann mal auf die Zulassungsstelle (NU).

Man kann weder ab- noch anmelden ohne Schein, auch nicht ummelden.
Gar nix geht.
Er müsse auf seine Zulassungsstelle, dort eine Erklärung über den Verlust des Scheins (ZulBest.I) abgeben, dann einen Ersatzschein bekommen und mir den zusenden...
Willkommen in Deutschland.
Alternativ hätte ich noch nach Böblingen (daher kommt der Wagen) fahren können, um dort vor Ort die Abmeldung zu beantragen...

Wir haben uns dann drauf geeinigt zu warten bis seine Frau wieder da ist.

Fazit: Ohne Schein oder Ersatzschein (Teil I) geht mal GAR NIX.
__________________
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The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 18:43   #6
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Was soll ich dazu sagen, ich habe es nahezu wöchentlich das wir finanzierte Autos abmelden müssen ohne Schein aber mit dem Schrieb in der Hand...

Du glaubst gar nicht wie viele Leute die Zulassung "verlieren"
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 20:56   #7
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Es mag sein, dass das in Euerm Fall eine Sonderreglung ist wegen der vermutlich nicht ausgeprägten Mithilfe der Ex-Halter

Meins ist ein Erfahrungsbericht von vor 2 Wochen.....
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 22:24   #8
Big_K
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Big_K
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Fulda
Fahrzeug: E65 - 745d LCI (06.2007) NP 114.780 € (Vollausstattung), MB GL 500 (Bj. 2008)
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Bei einem zuvor abgemeldeten inländischen Kfz bekommt der Käufer nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgehändigt und die Abmelde- bzw. Stillegungsbescheinigung sowie einen Nachweis der gültigen HU/AU. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) braucht der Käufer nicht für die Ummeldung des Kfz auf sich, und bekommt er auch nicht.

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vielen Dank, mehr wollte ich nicht wissen
Big_K ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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