BMW 7er, Modell E32 |
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31.03.2004, 01:37
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#1
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Erfahrener Ahnungsloser
Registriert seit: 18.03.2004
Ort: Altdorf bei Nürnberg
Fahrzeug: G31 540i, Z4 M40i
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Klimaanlage, Umrüstung...
Ich habe, nachdem mir BMW mitteilte, dass die Klima aktualisiert werden sollte mit neuen Kompressor - und dies 800 EUR kosten soll, dem Meister den Beitrag von Ralph735iA auf http://www.7er-forum.com/forum/viewthread.php?tid=26007 mitgeteilt. Nach einiger Zeit rief er an und teilte mir mit, dass der Inhalt richtig ist und dass das grundsätzlich geht. Aber: Dies geht nur bei einem Kompressor, der von Nippon... (mehr habe ich nicht verstanden, also was japanisches) stammt und nicht von Bosch. Für Bosch steht in den BMW-Handbüchern, dass dies nicht für Bosch möglich ist. Jo, der Meister teilte mir mit, dass man das auch bei Bosch-Kompressoren machen kann, dann ich aber etwas unterschreiben müsste, dass es auf meinen Wunsch hin gemacht wird und BMW sämtliche Gewährleistungen und Garantien ablehnt.
Ausserdem gehe ich die Gefahr ein, dass der Bosch-Kompressor dadurch kaputt geht und mir dann die Sache doch wieder teurer wird. Was dabei kaputt geht, konnte er mir nicht genau sagen.
Also, Ihr könnt dem Ahnungslosen mal wieder Eure Infos geben.
Bis Freitag muss ich definitiv wissen, was ich mache. Denn am Montag geht der Wagen für 2 Tage zu BMW. Dann wird alles gemacht. Hat jemand von Euch eine Kreditkarte, die er mir leihweise zur Verfügung stellt?
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31.03.2004, 05:52
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#2
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Nippon... ist sicherlich Nippon Denso.
Schau mal hier auf die Seite von Johan, der das sehr gut beschrieben hat. Dort steht auch, dass nur aeltere E32 Modelle das Problem haben.
Diese sind wohl von Kiki Diesel Zexler fuer Bosch als auch Behr gemacht worden.
Schau Dir die Nummern in Johan's Seite an und dann vergleiche mit Deinem eingebauten, es muss ein Schild dran sein.
Klick hier
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31.03.2004, 06:19
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#3
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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hier noch weitere Infos. Getauscht werden muss wohl nur bei Herstellung zwischen 09/1987 und 06/1989.
Details mit Nummern auch hier.
Klick hier
Wenn Du nicht genau weisst, wann Deiner hergestellt wurde
hier die letzten 7 Nummern deines Fahrzeuges eintippen
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31.03.2004, 08:09
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2002
Ort: Wunstorf
Fahrzeug: E32-735iA (88), E30-320i Cab, E39-520i, E87-116i, F23-220i Cab
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@ahnungslos
Ich weiß nicht, wo genau Du wohnst, aber Bayern sollte nicht so weit von der Schweiz weg sein. Dort kann man noch legal das alte R12 Kühlmittel einfüllen lassen. Kostenpunkt ca. 80 EUR. So habe ich es letzten Herbst gemacht. Außerdem ist die Kühlleistung mit R12 besser.
Grüße, RR
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31.03.2004, 08:20
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Köln
Fahrzeug: 735i, E32; Ford Fiesta; Honda NSR50
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Hallo,
wie ich schon in einem anderen Thread mitgeteilt habe, mußte bei mir auch die Klimaanlage umgerüstet werden. Die alte Anlage lief mit R12 (was mittlerweile verboten ist) wurde dann mal mit einem Ersatzmittel (ich glaube R413 ) befüllt, und 2 Wochen später hat der Kompressor in Form einer Rauchwolke auf der Autobahn seinen Dienst quittiert . Das Ende vom Lied war dann doch der Tausch des Kompressors....... Jetzt werde wieder einige sagen: jaja, von wegen R12 verboten und der Nette an der Ecke befüllt trotzdem noch alte Kühlschränke und der könnte ja.......bla bla bla.....
Es ändert nichts an der Tatsache das R12 VERBOTEN ist !!!! Was die Umrüstung betrifft: Soweit ich das noch im Kopf habe muß der Kompressor, die Füllstutzen und die Entfeuchterpatrone ??? getauscht werden.
Gruß
Rantaplan
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31.03.2004, 08:46
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#6
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www.draos.de
Registriert seit: 28.05.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW 750 iA V12 E32 Calypsorot ; MB Sprinter 318 Hartmannumbau ; E46 320d T in Cosmosschwarz ; Schwalbe Kr51/1 in Calypsorot voll Restauriert
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und hier is die EBA zum umrüsten
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gruß David
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31.03.2004, 09:21
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2002
Ort: Wunstorf
Fahrzeug: E32-735iA (88), E30-320i Cab, E39-520i, E87-116i, F23-220i Cab
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Also um das nochmal klarzustellen:
Der Betrieb von Anlagen mit R12 ist nicht verboten ,
Verboten sind in Deutschland nur Wartungsarbeiten, bei denen der Kühlmittelkreislauf geöffnet werden muß.
Äußerliche Wartungsarbeiten sind in D ebenfalls nicht verboten .
In der Schweiz ist die Befüllung mit R12 übrigens noch ganz legal.
Die Kombination in der Schweiz befüllen / in Deutschland fahren ist also völlig in Ordnung.
Grüße, RR
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31.03.2004, 10:49
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Köln
Fahrzeug: 735i, E32; Ford Fiesta; Honda NSR50
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Hallöle,
Mal was zum Thema Kältemittel:
Allen gemeinsam ist (außer Wasser), daß sie bei Raumtemperatur und Druck Gase sind, sie werden erst bei tiefen Temperaturen zu Flüssigkeiten oder bei Raumtemperatur, wenn man den Druck erhöht. Die Auswahl ist je nach chemischen und physikalischen Eigenschaften sehr reichlich, wobei auch Umweltaspekte dazugekommen sind:
Kältemittel R12, R11, R13, R113 usw. (FCKW)
Diese Kältemittel sind Alkane, wie Methan oder Äthan, wo die Wasserstoffatome durch Fluor und vor allem Chloratome ersetzt sind. Insbesondere der Klassiker R12, auch als Frigen oder Freon bekannt, ist typisch dafür, weil man es in jedem alten Kühlschrank findet. Die Kühleigenschaften sind teilweise sehr gut, sie sind unbrennbar und ungiftig. Aber leider auch ganz schreckliche Ozonkiller. Wenn solche Stoffe in die Luft gelangen, so steigen sie in Jahren bis in die Ozonschicht auf, wo sie sich im UV-Licht der Sonne zersetzen und atomares Chlor frei wird. Das knackt Ozon-Moleküle auf, wobei das VChlor selbst sich nicht verbraucht: Schon ein Chloratom kann sehr viele Ozonmoleküle zerstören, un damit den UV-Schutz der Erde zerstören. Weil man das erkannt hat, daß die Zerstörung der Ozonschicht lebensgefährlich werden kann, hat man diese chlorhaltigen Kältemittel 1996 verboten . Wenn man noch einen alten Kühlschrank mit R12-Füllung hat, darf man ihn legal bis zum Kaputtgehen betreiben, aber es gibt (offiziell )kein R12 mehr zum Nachfüllen. Wenn er hin ist, muß man ihn geordnet entsorgen (= leersaugen) lassen, wenn man ansonsten erwischt wird, setzt es eine ziemlich saftige Ordnungsstrafe .
R134a und R404a (HFKW)
Diese beiden Kältemittel sind neuentwicklungen, die keine Wirkung auf die Ozonschicht haben, weil sie kein Chlor enthalten. Sie sind beide unbrennbar und ungiftig - ideal gerade für Bastler. Und vor allem in beliebigen Mengen verfügbar.R134a ist ein Mitteldruckkältemittel, es siedet bei einem Bar Druck bei -26.3 Grad und selbst bei Raumtemperatur erreicht dr Innendruck einer Kälteanlage im Stillstand nur Druck von etwa 12 Bar - alles also beherrschbar, zudem sind die Kälteeigenschaften in etwa die vom lange bewährten R12. Deshalb ist R134a das Kältemittel der Wahl für Kleinanlagen wie in Autoklimaanlagen, Prometia, et al, Haushaltskühlgeräten etc. Leider hat auch R134a einen Nachteil: es ist ein extrem starkes Treibhausgas, etwa 3500mal wirksamer als Kohlendioxid. Global Warming mit allen Stürmen, El Nino, Fluten läßt grüßen. Allerdings erst dann, wenn R134a in die Luft entweicht - das sollte ja nicht sein. Gerade zu OC-Zwecken und zum Selbermachen ist R134a ideal, weil die Mengen halt sehr klein bleiben.Wichtig ist hier, daß der Kompressor ein Öl auf Estherbasis enthält, daß sich mit R134a verträgt, ansonsten würds nämlich schnell einen Kolbenfresser geben. Speziell für R134a gebaute Kompressoren tun das schon von sich aus. Für Selbermacher sind diese beiden Kältemittel empfehlenswert - einziger Nachteil ist die Treibhauswirkung.
Soviel zum Thema R12 sei nicht verboten :zwink
Gruß
Rantaplan
[Bearbeitet am 31.3.2004 um 10:50 von Rantaplan]
[Bearbeitet am 31.3.2004 um 10:53 von Rantaplan]
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31.03.2004, 10:54
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.08.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: E66 760Li 05/2004 -:- MB: R 320 -:-´94er E32 750iL FL Individual LAGERFELD EDITION, fast Highline, in Mica-Schwarz ;E32 730i V8 12/1993 in Fjordgrau
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@ ahnungaslos!
Bei der Umstellung auf R134a ist ea möglich, nur ein anderes Kältemittel einzufüllen.
Aber es sollte auf jeden Fall das Öl im Kompressor gewechselt werden.
Allerdings ist das nicht die Optimale Variante.
@ RoadRunner!
Da hast du recht es ist nicht verboten das Kältemittel zu fahren, solange die Anlage dicht ist.
Ein erneutes befüllen schon(in D).
GRuß
Axel
__________________
So verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Axel
WOLLT IHR? MEHR ENERGIE --- MEHR RENTE --- BESSERE GESUNDHEIT
PASSIVES EINKOMMEN Dann fragt mich!
Tun Sie alles, was Sie tun können, und Sie werden alles erreichen! ARTHUR L. WILLIAMS
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31.03.2004, 12:56
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2002
Ort: Wunstorf
Fahrzeug: E32-735iA (88), E30-320i Cab, E39-520i, E87-116i, F23-220i Cab
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@Rantaplan:
Abgesehen von Deinen detailierten Ausführungen hast Du doch genau dasselbe geschrieben wie ich: Es ist erlaubt Anlagen mit R12 zu betreiben, aber eben nicht (in D) nachzufüllen.
@Axel:
Genau deshalb hatte ich ja den Vorschlag gemacht, in die Schweiz zu fahren.
Solange die Anlage wirklich Dicht ist, habe ich da umwelttechnisch auch keine Bedenken.
RR
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