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28.04.2004, 10:41
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#1
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Gast
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BMW E38, irreparabel
Hallo!
Ich besitze einen BMW E38 Baujahr 1997, den ich im Alter von 3 Jahren mit 20.000 km übernommen habe.
Praktisch unmittelbar nach Übernahme (es muss also davon ausgegangen werden, dass der Fehler vielleicht sogar ab Werk bestand) trat immer wieder folgendes auf: Im Stand, bei langsamer Fahrt oder beim Abbremsen aus hohen Geschwindigkeiten schüttelte der Motor derart stark, dass das gesamte Auto vibrierte. Der Fahrkomfort ist gleich 0.
Seit 4 Jahren wurden nun Reparaturversuche durch mehrere BMW-Werkstätten unternommen (eine Werkstatt hat vor kurzem den Wagen für irreparabel erklärt - man weiss einfach nicht, wo der Fehler liegt). Vor ca. 2 Jahren habe ich mich direkt bei BMW beschwert, auch eine Reaktion erhalten, bis heute ist jedoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden. Ebenfalls habe ich mich an die Autobild gewendet, die sich auch tatsächlich eingeschaltet hat (deswegen ist wohl überhaupt eine Reaktion von BMW erfolgt), allerdings hat man mich nie direkt kontaktiert.
Wie ihr seht, die Geschichte ist absolut unvorstellbar. BMW hatte mir zwischenzeitlich sogar schriftlich die Zusage gemacht, dass alle Kosten für die Instandsetzung des Wagens übernommen werden würden. Nachdem der Wagen nun für irreparabel erklärt wurde, sieht man bei BMW allerdings trotzdem keinen Handlungsbedarf mehr.
Im Prinzip hätte ich den Wagen schon längst verkauft, allerdings ist der Restwert nahe 0, da wohl niemand einen Wagen mit diesem Fehler übernehmen möchte.
Falls jemand von euch einen ähnlich gelagerten Fall hatte, Kontakt zur Presse hat oder Jurist ist und die exakte Rechtsprechung dazu kennt, dann würde ich euch bitten, mich zu kontaktieren. Ich bin für jede Art von Hilfe dankbar, da ich nicht weiss, wie ich weiter vorgehen soll.
Viele Grüße
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29.04.2004, 14:07
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Hallo,
da Du es schriftlich von BMW hast, dass alle Kosten übernommen werden, würde ich eine große Niederlassung von BMW oder BMW direkt anschreiben und um einen Reparaturtermin unter Hinweis auf die jahrelangen Probleme bitten.
Das Problem ist, dass Du Dich 4 Jahre mit dem Problem herumgeschlagen hast. Deshalb ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag (früher Wandelung) nicht mehr möglich. Auch hätte eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch den Verkäufer, der ja den Fehler sicherlich kannte, innerhalb eines Jahres erfolgen müssen.
Viele Grüße
Klaus
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17.04.2006, 23:23
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.01.2006
Ort: Neuhausen a.d.F
Fahrzeug: BMW E12 525
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nicht reparabel gibts nicht
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