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BMW 7er, Modell E38
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Alt 28.10.2002, 19:16   #1
Carbon
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Carbon
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Berliner Umland
Fahrzeug: Audi A6 3.0tdi quattro´04
Standard Sprachsteuerung oder NICHT

Hallo liebe Leute!

Bei einem persönlichem Problem mit meinem BMW-Händler bitte ich Euch um Euren Rat! Ich bin stinke sauer und möchte in diesem Zustand des Zornes keine voreilige Entscheidung von mir geben. Eure Meinung als 7er Fahrer liegt mir da sehr am Herzen.

Die Story: Laut Ausschreibung (Preisschild) besitzt mein E38 730D eine Sprachsteuerung. Die entsprechende Taste (Symbol: Kopf mit Echowellen) gibt es auch auf meinem M-Lenkrad. Doch funktioniert hat das noch nicht (richtig). Nun vertröstete mich meine Werkstatt schon mehrmals, den "Fehler" zu beheben, um mir heute mitzuteilen, daß ich gar keine Sprachsteuerung hätte!!!!!! Gut dachte ich, nicht MEIN Problem. Der (nicht kleine) Verkaufs-Preis war inklusive Sprachsteuerung, also möchte ich diese auch haben. BMW kann doch wohl Nachrüsten. Als Antwort kam ein "geht nicht"! Angeblich funktioniert die Sprachsteuerung nur mit einem Siemens-Telefon (welches ich dann wohl nicht habe) und somit läßt sich mein 7er nicht aufrüsten

Stimmt das? Warum habe ich denn diese Taste für die Sprachsteuerung auf dem MFL und kann im Telefon-Menü die Sprachversion der Sprachsteuerung einstellen? Wie soll ich mich gegenüber BMW verhalten? Voll auf Konfrontation oder soll ich einlenken auf Wandlung und Verrechnung mit z.B. Winterreifen oder Durchsicht? Rechtlich fehlt der Ware 7er eine zugesicherte Eigenschaft. Somit hätte ich ja alle Trümpfe in der Hand. Mich ärgert allerdings auch sehr das "geht nicht". Wollen die mich abspeisen oder haben sie mit der Aufrüstbarkeit recht?

Bin auf Eure Meinung gespannt.

Ein frustrierter Schulle
Carbon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2002, 19:31   #2
L7
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
Standard

Ist das erste, was ich höre!

Ich kann mich irren, aber mein Kenntnisstand ist der, daß die Sprachsteuerung ein Modul ist, das hinten links bei Wechsler und DSP sitzt und problemlos nachgerüstet werden kann, und zwar bei allen Telefonanlagen, die ab Werk vom Lenkrad bedienbar sind (Motorola "Fred Feuerstein", Motorola Handy, Siemens Drahtlos).

Grüßle,

L7
L7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2002, 20:41   #3
LEXX
Facelifter!
 
Benutzerbild von LEXX
 
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
Standard

Nun du hast für die Extras bezahlt,somit stehen sie dir auch zu.
Aber leider ist der Preis für ein inkludiertes Extra immer billiger kalkuliert als das besagte Extra nachzrüsten.
Ich bin mir nicht sicher wie hier die Rechtslage ist aber wenn du Vertraglich festgehalten hast das dieses Extra vorhanden ist, sind sie verpflichtet dafür ein zu stehen.

Ansonsten wird man dir eine andere Option vorschlagen aber gegen eine solche Firma wirst nie ankommen,diese erfahrung haben wir leider alle schon mal gemacht.

Gruß LEXX

[Bearbeitet am 28.10.2002 von LEXX]
__________________
Gruß LEXX

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LEXX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2002, 23:18   #4
Martin
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Martin
 
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: Edling
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
Standard

Hi,

Die Taste hat (zumindest bei dem Standard-Lenkrad) 2
Funktionen:
1.) Telefon freisprechen, mit R/T zwischen Radio und Telefon umschalten
Nummer mit den Sendertasten auswählen und Freisprechen drücken
oder bei Anruf einfach "kurz" drücken, ruf ist auf der Freisprechanlage

2.) Sprachsteuerung:
1 mal LANG drücken, ein Piepton kommt und die kommandos können
gesprochen werden (z.B. Hilfe ;-)

Was geht denn davon?

Gruß Martin
Martin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2002, 09:49   #5
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Die Taste mit dem Kopf ist nur dann im Lenkrad,
wenn auch Sprachsteuerung verbaut ist.

Nachrüstung geht für alle Telefone ab Phase V (Motorola ca. 98).
Bei älteren Fahrzeugen muß das Telefon getauscht werden (Riesenaufwand!).

Wenn das Fahrzeug mit Sprachsteuerung erworben wurde,
(zugesicherte Eigenschaft) muß der Händler das auch liefern!
Nachfrist setzten (mit Ablehnungsandrohung) und danach auf Kosten des Händlers bei
einem anderen Händler reparieren / nachrüsten lassen.
Das wird aber nicht ohne Anwalt gehen :-)

Die Sprachsteuerung ist nicht gerade preiswert :-)
Das Modul selbst sitzt auf der Halterung des CD-Wechslers. Ist nach Abnahme der
Verkleidung gut sichtbar.

Gruss
Daniel
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2002, 12:44   #6
Carbon
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Carbon
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Berliner Umland
Fahrzeug: Audi A6 3.0tdi quattro´04
Standard

Danke Leute!

Das Fahrzeug ist EZ 10-2000. Das Lenkrad ist farblich (kastanie hell) an die Lederausstattung angepaßt durch gleichfarbigen Einsatz und Nähte. Daher vermute ich keine Umrüstung. Momentan funktioniert diese Taste als Wahlwiederholung vom Telefon. Ob das Modul auch im Kofferraum verbaut wurde, muß ich noch checken. Beim Kauf hatte ich auch einen CD-Wechsler ausgehandelt, der nachträglich eingebaut wurde. Kann beim Einbau etwas schief gelaufen sein?

Ich meine das Alles ist ja schon eine Farce. BMW wimmelt mich mit einem "geht nicht" ab und von Euch muß ich erfahren, daß das nonsens ist. Sauerei!!!

Vielen Dank für Eure Infos! Ich werde also doch die Streß-Schiene fahren müssen.

Immer noch sauer: Schulle
Carbon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2002, 13:07   #7
L7
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
Standard

Mach das. Ist ja lächerlich. Und am Lenkrad mußt Du gar nichts ändern, das ist nur Kram links hinten - das Modul muß halt mit i-Bus, Stummschaltung und (in meinem Fall) DSP verbunden werden, das wars schon.

Laß Dich nicht unterkriegen,

L7
L7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2002, 13:19   #8
Bulldog
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 20.09.2002
Ort: In Deutschland
Fahrzeug: Frontera A Sport, E 400 CDI T-Modell als
Standard

Wenn du einen guten Anwalt und eine Rechtschutzversicherung hast, dann hast du gute Chancen gegen die Firma vorzugehen, B12 hat da mit der Vorgehensweise vollkommen recht.

Ich würde auch, natürlich in Rücksprache mit dem Anwalt, einen Sachverständigen bemühen, damit sich BMW mit dem "GEHT NICHT" vor Gericht nicht rausreden kann und ich würde mit dem Anwalt zusammen die Wandlung des Kaufvertrages androhen.

@Lexx

natürlich kommt man gegen solche Firmen an, ein guter Anwalt, eine gute Rechtschutz und dann vor Gericht. Ein wenig über den Anwalt mit der Öffendlichkeit drohen(negative Presse=negative Werbung=möglicher Kundenverlust). Du glaubst garnicht wie gut das geht. Zumal es in diesem Fall nicht nur um das BGB(nachgiebiges Recht), sondern wenn man es streng nimmt sogar gegen das StGB(unnachgiebiges Recht) geht.

Eine zugesicherte Leistung nicht erbracht aber bezahlt verstößt gegen § 263 StGB. Da durch den Verkauf des Wagen ein Vermögensvorteil entstanden ist, und die Sprachsteuerung durchaus als Kaufgrund angesehen werden kann.

Natürlich werden einige jetzt sagen das ein solches Vorgehen sehr hart und Erbsenzählerrisch sei, stimmt aber man will doch zu seinem Recht kommen. Wie heist es doch so schön" Im Krieg und in der Liebe ist ALLES erlaubt.

Viel Erfolg

Gruß
Bulldog

[Bearbeitet am 29.10.2002 von Bulldog]
Bulldog ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2002, 14:49   #9
LEXX
Facelifter!
 
Benutzerbild von LEXX
 
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
Standard

@ Bulldog

Diese Argument laße ich gelten dennoch sollte man erst versuchen das Problem vernünftig zu lösen bevor man auf Konfrontation geht.

Gruß LEXX
LEXX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2002, 15:03   #10
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

@Bulldog

ich verstehe deine Erregung, aber du schiesst ein wenig über das Ziel hinaus.

Wandlung ? Ok, wäre möglich. Aber warum ?
Nachrüsten auf Kosten der Händlers erfüllt doch den Wunsch von Schulle.
Sonst fängt er wieder an ein Auto zu suchen ...
Man kann das natürlich androhen, aber nur optional!

Das mit dem Stgb ist nicht so einfach.
Dazu gehört Vorsatz - der ist kaum zu beweisen.
Solche Strafanzeigen werden von der Staatsanwaltschaft regelmässig
ohne weitere Ermittlung eingestellt. Durchaus zu recht, denn es handelt sich
hierbei um einfaches Kaufrecht und dessen Erfüllung (oder Nichtwerfüllung).

Vorsatz ist schon deshalb nicht anzunehmen, weil das Fahrzeug ohne Sprachsteuerung
den selben Verkaufswert hat. Der Händler hätte die Zusicherung halt einfach nur wegzulassen
brauchen und das Fahrzeug zum gleichen Preis verkaufen können.
Hierin liegt keine Bereicherungsabsicht -> kein Straftatbestand.

Und das mit der Presse ist in einem solchen Fall auch nicht ganz der richtige Weg.
Das zieht eher, wenn Firmen wie BMW Mist bauen. Aber nicht, wenn in einem Gebrauchtwagen
eine Glühbirne durchbrennt ...

Selbverständich muss der Händler aber seinen Vertrag erfüllen,
d.h. die Sprachsteuerung instandsetzten oder nachrüsten.
Notfalls mit Anwalt und Gericht.

Ich vermute aber, daß beim Einbau des Wechslers das Kabel vom Sprachmodul abgerutscht ist
oder der Wiedereinbau schlicht vergessen wurde. (Das Modul sitzt auf der Halterung des Wechslers)
Das ist nun wirklich eine Kleinigkeit.

Gruss
Daniel
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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