VIN Decoder |
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Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
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03.09.2007, 16:50
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#1
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ehemals Gerard_Dirks
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: Knonau (Schweiz)
Fahrzeug: BMW 750iL (E38, 06/2001) 181tKm
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Fahrzeugschein v.v. Fahrzeugbrief
Hallo zusammen
Dumme Frage von ein Ausländer :-)
Vor 4 Jahre habe ich mein BMW in Stuttgart gekauft und in die Schweiz importiert. Habe glaube alle Dokumenten erhalten.
Jetzt habe ich ein Problem. Ich muss wegen ein Bestellung in Deutschland meine KBA-Nummer von mein Fahrzeugschein abgeben. Ich habe leider nur ein Fahrzeugbrief. Wie komme ich an diese Nummer. Ich sehe keine Ahnliche Bezeichnung auf meine Papieren.
Was ist der Unterschied zwischen zu ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief?? Nicht böse werden, aber "Ihr" seit wirklich Weltmeister in Bürokratie :-)
Wer kann mir hier weiter helfen
Gérard
Geändert von alphornblaeser (03.09.2007 um 17:14 Uhr).
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03.09.2007, 17:10
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#2
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Individualist
Registriert seit: 28.08.2005
Ort: Weißwurstäquator
Fahrzeug: E38 740iA Individual Highline Carbon 07/2000 & G05 45e 03/2023 & Renault Talisman Grandtour 02/2022
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Deine KBA´s sind 0005 546 sind im KFZ-Brief unter zu2 und zu3 zu finden.
Hier noch ein Bild wo diese Nummern im "alten" KFZ-Brief zu finden sind.
Gruß Robert
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03.09.2007, 18:47
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von Gerard_Dirks
Was ist der Unterschied zwischen zu ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief?? Nicht böse werden, aber "Ihr" seit wirklich Weltmeister in Bürokratie :-)
Wer kann mir hier weiter helfen
Gérard
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Fahrzeugschein ist quasi die amtliche Kopie des Fahrzeugbriefes und stellt die Besitztumsverhältnisse sicher. Eigentümer am Fahrzeug ist jedoch der Besitzer des Fahrzeugbriefes. Das führt zu so manch prekären Situation, alsdass Eigentum und Besitz zwei grundsätzlich verschiedene Dinge sind (BGB lässt grüßen).
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03.09.2007, 19:03
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#4
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Umsteiger
Eigentümer am Fahrzeug ist jedoch der Besitzer des Fahrzeugbriefes.
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Nööö.....nicht ganz.
Die Tatsache, daß man im Besitz des Briefes ist, bedeutet nicht automatisch,
daß man die Eigentumsrechte am Fahrzeug und/oder Brief hat...
Gruß
Knuffel
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03.09.2007, 19:24
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#5
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Umsteiger
Eigentümer am Fahrzeug ist jedoch der Besitzer des Fahrzeugbriefes.
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Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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03.09.2007, 20:26
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
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Jap, mein Fehler, habe das oben tatsächlich falsch geschrieben... Aber gedacht war eben dein Satz
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04.09.2007, 00:23
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#7
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
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Jooo....und noch einen :
Das muss auch nicht automatisch bedeuten, daß er auch alle Rechte hat...
(Finanzierungen etc.)
Gruß
Knuffel
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05.09.2007, 19:43
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: Kreis Neu-Ulm / Bayern
Fahrzeug: F01-740d xdrive (08.2011), 911 (997) Cabrio (05.2009)
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Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat (bei geleasten Fahrzeugen ist das die Bank). Besitzer ist derjenige, der z.B. das Fahrzeug nutzt (der hat in der Regel auch den Fahrzeugschein).
Siehe auch: http://www.jurawiki.de/Besitz
__________________
Gruß
MrOsprey
Geändert von MrOsprey (05.09.2007 um 22:58 Uhr).
Grund: Auf Hinweis von E66-Fan korrigiert
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05.09.2007, 20:14
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#9
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von MrOsprey
Eigentümer ist, wer den Fahrzeugschein hat (bei geleasten Fahrzeugen ist das die Bank).
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Du meinst den FahrzeugBRIEF...
...der FahrzeugSCHEIN ist im jeweiligen Fahrzeug immer mitzuführen...
Grüße!
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05.09.2007, 22:57
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: Kreis Neu-Ulm / Bayern
Fahrzeug: F01-740d xdrive (08.2011), 911 (997) Cabrio (05.2009)
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Du meinst den FahrzeugBRIEF...
...der FahrzeugSCHEIN ist im jeweiligen Fahrzeug immer mitzuführen...
Grüße!
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Natürlich, Du hast recht. Das wollte ich eigentlich auch schreiben. Der Fahrzeugbrief wird zu Hause sicher verwahrt und belegt, daß man Eigentümer ist, der Fahrzeugschein ist im ... (s.o). Ich werde es korrigieren.
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