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BMW 7er, Modell E38
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Alt 07.05.2004, 09:11   #1
sunshine
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Nieder-Olm
Fahrzeug: 760i E65 BJ 2003, 745i Turbo E23
Standard Felgen E65 auf E 38 Nr. 2

Hallo

bestimmt hat einer von euch schon einmal Erfahrungen bzgl.
Eintragung beim Tüv (von E65 Felgen auf dem E38) gemacht.

Wie sieht das denn aus wenn ich zwar ein Festigkeitsnachweis/
Gutachten vom E65 habe aber nichts für den E 38.

Bzw. was kostet so eine Vollabnahme oder was da gemacht wird.

Dachte an 19 oder 20 Zoll. Sind dann auch schon mit den richtigen Reifen für den E38
bezogen. Geht nur um die Eintragung.

Gruß

sunshine
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Alt 07.05.2004, 12:37   #2
Ener
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 20.02.2004
Ort: Goch
Fahrzeug: VW Typ 155 / 523iA Bj00
Standard

Zitat:
Original geschrieben von sunshine
Wie sieht das denn aus wenn ich zwar ein Festigkeitsnachweis/
Gutachten vom E65 habe aber nichts für den E 38.
sunshine
Im Festigkeitsgutachten gehts um den Nachweis, das die Felgen die entsprechneden Achslasten aushalten.
Dauerfestigkeit nicht nur statisch (drauf stellen und gut is) sondern auch dynamisch (der Wagen bewegt sich ja auch). Ich weiss nicht ob der E65 leichter ist, wenn das so sein sollte kannst du mit dem Gutachten natuerlich nichts anfangen.

Gruss,
Rene

[Bearbeitet am 7.5.2004 um 12:38 von Ener]
Ener ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2004, 13:59   #3
sunshine
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Nieder-Olm
Fahrzeug: 760i E65 BJ 2003, 745i Turbo E23
Standard

Nein der E 65 ist meines wissens schwerer. Die Felgen kann man ja auch auf einem 760 IL fahren,
und der ist 100 pro schwerer als mein I.

Das müsste gehen
sunshine ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2004, 14:56   #4
Ener
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 20.02.2004
Ort: Goch
Fahrzeug: VW Typ 155 / 523iA Bj00
Standard

Zitat:
Original geschrieben von sunshine
Nein der E 65 ist meines wissens schwerer. Die Felgen kann man ja auch auf einem 760 IL fahren,
und der ist 100 pro schwerer als mein I.

Das müsste gehen
Jo dann schnapp dir noch die Reifenfreigabe, falls es sich um andere Reifen handelt als im Brief deines E38 eingetragen sind. Fahr zum Tuev. Wenn der kompetent ist (nicht jeder Tuev), kann er das eintragen.
Ist dann eine Abnahme nach §21, mit ABE waere es nach §19


Wen es interessiert:


Paragraph 21 ist eine Sonderabnahme die nur der TÜV machen kann ( bei uns Rheinland ) und sonst keiner. In Berlin geht es auch mit der Dekra soweit ich weiß.Hier wird das Anbauteil letzendlich erst an deinem Fahrzeug beurteilt. Deswegen kommst du mit einer Briefkopie von einem anderen Fahrzeug meist schneller zu einer Eintragung. Der Prüfer kann sich ( wenn er will )aufgrund des Stempels auf die damaligen Prüfkriterien etc. beziehen ( ist alles hinterlegt ! ).
Meist hat man, wie in diesem Fall nur ein Festigkeitsgutachten ( z.B. Felgen ) oder ein Material"gutachten" welches z.B. das hier erwähnte Splitterverhalten des Teils beschreibt.
Diese Eintragungen kosten mehr als solche nach §19 !

Paragraph 19 ist eine " normale " Abnahme mit Mustergutachten, bei der vorher schon ein Prüfer die jeweiligen erforderlichen "Grund"prüfungen an einem Musterfahrzeug des Artikelherstellers übernommen hat.

Gruss,
Rene
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