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BMW 7er, Modell E38
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Alt 04.08.2007, 17:32   #1
NBA
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NBA
 
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Forchheim
Fahrzeug: E38/740i Bj.5/98 und E38 740 Bj.10/97
Standard Frage zur Gebrauchtwagengarantie

Hab mal ne Frage zur Gebrauchtwagengarantie,
wielange muss der Händler Garantie geben,
auf was alles,
wäre schön wenn mich da jemand aufklären könnte,weil
ein Sohn von mir ist mit nen E38,740 ins Fettnäpfchen getreten
(Er hat den Wagen seid einer Woche:Ölverlust,verkauft wurde er als Facelift,ist aber Bj.5/98,hat zwar FL Scheinwerfer,aber laut ETK die alten noch,Scheinwerferreinigungsanlage wirkungslos,usw. Navi geht nicht usw.
muss mal gucken ob die Reifen nicht steinalt sind
gruß
Tobias
P.S.der Händler hat auf den Kaufvertrag 12 Monate Garantie geschrieben und mein Sohn hat noch so ein Procarvertrag,ob der Händler jetzt oder Procar
Garantie gibt weiß ich nicht
Am besten wie vorgehen?
NBA ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 18:22   #2
stevenB12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von stevenB12
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: W8 Variant
Standard

Der Händler muss Gewährleistung geben, aber keine Garantie. Das ist ein himmelweiter unterschied. Aber es scheint das der Händler eine Garantie-Versicherung für deinen Sohn abgeschlossen hat.
Da muss man sich die Garantiebestimmungen genau durchlesen, es kann sein das einige Bauteile ausgeschlossen sind, oder nur gegen eine Selbstbeteiligung bezahlt wird.

Gruß
stevenB12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 18:40   #3
Da Grunzl
Durchputzer, kg CO²/km
 
Benutzerbild von Da Grunzl
 
Registriert seit: 02.04.2007
Ort: WIEN 10
Fahrzeug: ...................... E66-750LI (6.3.2007); .......... Suzuki GSX 1340 R (07/2008)
Standard

Würde mal mit dem Händler reden und nachfragen,vll.tauscht er Dir ja eh die Teile die defekt sind.
__________________

Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfliessen.

BM54 back (SW-Update),DSP 2,PI-Wechsler,DVD-Player,Hybrid VM,16:9,MK 4, Glasschiebedach,M8-Enzo 9Uhr-Tacho,Tri-Color-Umbau (Braun-Schwarz-Beige),
Bi-Color-Lenkrad,20" Alpina´s,
LCM IV (Danke Mike-@Straubinger),
Steptronic,Phase V+ (Danke Karl-@Scharly)

Interner Link) Meine Alben
Besonderer Dank auch an:
BMW-Spezi in WIEN
Fa.KARRER
Oberlaaer Straße 230
1100 WIEN
Tel.:01/606 50 35
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.karrer-kfz.at/
Da Grunzl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 19:10   #4
elvir
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von elvir
 
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Hamm
Fahrzeug: 750Li Bj.02.2006 Twingo Bj.12.2008
Standard

der erste schritt sollte immer zum händler sein. ihn vernünftig darauf ansprechen, und seine reaktion abwarten. probiert das erstmal.


gruß
elvir
elvir ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 19:53   #5
mmsbii
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mmsbii
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Der Weg zum Händler is der beste!

Und wenn es hart auf Hart kommt, der Händler muss Dir 24 Monate Gewähleistung geben. Und das gute ist der Händler ist in der Beweispflicht die ersten 6 Monate!
mmsbii ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2007, 08:41   #6
dieselspaß
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dieselspaß
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
Standard

Das ist der Nachteil von einem schönen Auto: Es blendet und man verliert allzuleicht seine Objektivität.

Nun zur sache:
Ich würde erst mal eine "Bestandsaufnahme" machen und feststellen, ob hier wesentliche zugesicherte Eigenschaften nicht vorliegen. Z.B. FL <-> VFL. Es geht dabei ja nicht nur um die Scheinwerfer. Wenn diese Eigenschaften fehlen -> wandeln, d.h. zurückgeben.

Der undichte Motor wäre zu prüfen, ob es ein Fall für die Zusatzgarantie ist.

"Alte" Reifen sind kein Mangel, die waren ja beim Kauf bereits erkennbar (es sei denn, sie haben sich bei den ersten km als defekt herausgestellt)

SRA sollte der Händler auf Gewährleistung in Ordnung bringen.

Viel Glück .... und gute Nerven bei der Abwicklung

Gruß Reiner
__________________
Ich liebe die Momente - vor allem die Drehmomente meines Diesels
dieselspaß ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 07:36   #7
christian850
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von christian850
 
Registriert seit: 21.05.2007
Ort: Weinitzen / Graz
Fahrzeug: E38-740i (03.99), E31-850i (05.91), E31-850i(04.92), E34-525iX (10.95)
Standard

Das wichtigste für dich ist im Moment die Gewährleistung wobei die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Händler liegt. Auch bei einer Gebrauchtwagengarantie keinen Selbstbehalt zahlen!

Fahre z.B. zum ADAC, Tüv etc. (kenn mich da in Deutschland nicht so aus) und lass eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit allen Mängeln machen.

Dann zum Händler und ihn damit konfrontieren.

Wenn er darauf nicht eingeht ab zum Anwalt.

lg Christian
christian850 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 07:57   #8
MP75
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von MP75
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Ebermannsdorf
Fahrzeug: E38-735iA (07/99);
Standard

Jetzt frage ich mich aber!!! Gilt in Deutschland nicht ein 14. Tägiges Rückgaberecht??? Ist das nicht auch bei einem Kfz so?

Bitte nicht steinigen... War nur eine Frage... ( Oder doch - Feststellung!?!?)
MP75 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 08:26   #9
mvlcek
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mvlcek
 
Registriert seit: 15.06.2004
Ort:
Fahrzeug: E46 2004, E65 2002
Standard

Es gibt nicht, wie vielfach angenommen, ein generelles 14-taegiges Rueckgaberecht. Nur bei Fernabsatzgeschaeften (Onlinehandel, Telefonkauf usw) gibt es ein generelles 2 woechiges Rueckgaberecht. Aber Vorsicht auch da gibt es Ausnahmen (z.B. speziell hergestellte Waren). Das Rueckgaberecht kann aber auch 4 Wochen oder 2 Jahre betragen... ich kann da nur mal die Lektuere Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) dieses Wikipedia-Artikels empfehlen.
Wobei eben wegen dieses Rueckgaberechtes im Onlinehandel wird auch vielfach im Offlinehandel eine Rueckgabefrist gewaehrt aber dies nur aus Kulanz des Haendlers - meistens um mit dem Onlinehandel konkurrieren zu koennen.

Michael
mvlcek ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 13:28   #10
NBA
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NBA
 
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Forchheim
Fahrzeug: E38/740i Bj.5/98 und E38 740 Bj.10/97
Standard

Hallo,
habe gerade mit den Händler telefoniert!
Er sagt es ist ein fast 10 Jahre altes Auto,da muss man mit Kleinigkeiten rechnen!
Beim Navi sagt er es ist ein Softwareproblem,allerdings ist lt. BMW die neueste Software drauf,und bei ihn wie er den Wagen gebracht hat das Navi
hervoragend gegangen,auf die anderen Sachen ließ er sich gar nicht ein,weil es kein Neuwagen ist!
Da müsse er auch keine Gewährleistung geben!
Diese Versicherung schließt natürlich Elektrik aus!
So und wie jetzt weiter?
gruß
Tobias
NBA ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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