BMW 7er, Modell E38 |
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04.08.2007, 17:32
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Forchheim
Fahrzeug: E38/740i Bj.5/98 und E38 740 Bj.10/97
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Frage zur Gebrauchtwagengarantie
Hab mal ne Frage zur Gebrauchtwagengarantie,
wielange muss der Händler Garantie geben,
auf was alles,
wäre schön wenn mich da jemand aufklären könnte,weil
ein Sohn von mir ist mit nen E38,740 ins Fettnäpfchen getreten
(Er hat den Wagen seid einer Woche:Ölverlust,verkauft wurde er als Facelift,ist aber Bj.5/98,hat zwar FL Scheinwerfer,aber laut ETK die alten noch,Scheinwerferreinigungsanlage wirkungslos,usw. Navi geht nicht usw.
muss mal gucken ob die Reifen nicht steinalt sind
gruß
Tobias
P.S.der Händler hat auf den Kaufvertrag 12 Monate Garantie geschrieben und mein Sohn hat noch so ein Procarvertrag,ob der Händler jetzt oder Procar
Garantie gibt weiß ich nicht
Am besten wie vorgehen?
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04.08.2007, 18:22
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: W8 Variant
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Der Händler muss Gewährleistung geben, aber keine Garantie. Das ist ein himmelweiter unterschied. Aber es scheint das der Händler eine Garantie-Versicherung für deinen Sohn abgeschlossen hat.
Da muss man sich die Garantiebestimmungen genau durchlesen, es kann sein das einige Bauteile ausgeschlossen sind, oder nur gegen eine Selbstbeteiligung bezahlt wird.
Gruß
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04.08.2007, 18:40
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#3
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Durchputzer, kg CO²/km
Registriert seit: 02.04.2007
Ort: WIEN 10
Fahrzeug: ...................... E66-750LI (6.3.2007); .......... Suzuki GSX 1340 R (07/2008)
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Würde mal mit dem Händler reden und nachfragen,vll.tauscht er Dir ja eh die Teile die defekt sind.
__________________
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfliessen.
BM54 back (SW-Update),DSP 2,PI-Wechsler,DVD-Player,Hybrid VM,16:9,MK 4, Glasschiebedach,M8-Enzo 9Uhr-Tacho,Tri-Color-Umbau (Braun-Schwarz-Beige),
Bi-Color-Lenkrad,20" Alpina´s,
LCM IV (Danke Mike-@Straubinger),
Steptronic,Phase V+ (Danke Karl-@Scharly)
Meine Alben
Besonderer Dank auch an:
BMW-Spezi in WIEN
Fa.KARRER
Oberlaaer Straße 230
1100 WIEN
Tel.:01/606 50 35
http://www.karrer-kfz.at/
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04.08.2007, 19:10
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Hamm
Fahrzeug: 750Li Bj.02.2006 Twingo Bj.12.2008
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der erste schritt sollte immer zum händler sein. ihn vernünftig darauf ansprechen, und seine reaktion abwarten. probiert das erstmal.
gruß
elvir
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04.08.2007, 19:53
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.08.2007
Ort:
Fahrzeug:
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Der Weg zum Händler is der beste!
Und wenn es hart auf Hart kommt, der Händler muss Dir 24 Monate Gewähleistung geben. Und das gute ist der Händler ist in der Beweispflicht die ersten 6 Monate!
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05.08.2007, 08:41
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
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Das ist der Nachteil von einem schönen Auto: Es blendet und man verliert allzuleicht seine Objektivität.
Nun zur sache:
Ich würde erst mal eine "Bestandsaufnahme" machen und feststellen, ob hier wesentliche zugesicherte Eigenschaften nicht vorliegen. Z.B. FL <-> VFL. Es geht dabei ja nicht nur um die Scheinwerfer. Wenn diese Eigenschaften fehlen -> wandeln, d.h. zurückgeben.
Der undichte Motor wäre zu prüfen, ob es ein Fall für die Zusatzgarantie ist.
"Alte" Reifen sind kein Mangel, die waren ja beim Kauf bereits erkennbar (es sei denn, sie haben sich bei den ersten km als defekt herausgestellt)
SRA sollte der Händler auf Gewährleistung in Ordnung bringen.
Viel Glück .... und gute Nerven bei der Abwicklung
Gruß Reiner
__________________
Ich liebe die Momente - vor allem die Drehmomente meines Diesels
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06.08.2007, 07:36
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.05.2007
Ort: Weinitzen / Graz
Fahrzeug: E38-740i (03.99), E31-850i (05.91), E31-850i(04.92), E34-525iX (10.95)
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Das wichtigste für dich ist im Moment die Gewährleistung wobei die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Händler liegt. Auch bei einer Gebrauchtwagengarantie keinen Selbstbehalt zahlen!
Fahre z.B. zum ADAC, Tüv etc. (kenn mich da in Deutschland nicht so aus) und lass eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit allen Mängeln machen.
Dann zum Händler und ihn damit konfrontieren.
Wenn er darauf nicht eingeht ab zum Anwalt.
lg Christian
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06.08.2007, 07:57
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Ebermannsdorf
Fahrzeug: E38-735iA (07/99);
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Jetzt frage ich mich aber!!! Gilt in Deutschland nicht ein 14. Tägiges Rückgaberecht??? Ist das nicht auch bei einem Kfz so?
Bitte nicht steinigen... War nur eine Frage... ( Oder doch - Feststellung!?!?)
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06.08.2007, 08:26
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2004
Ort:
Fahrzeug: E46 2004, E65 2002
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Es gibt nicht, wie vielfach angenommen, ein generelles 14-taegiges Rueckgaberecht. Nur bei Fernabsatzgeschaeften (Onlinehandel, Telefonkauf usw) gibt es ein generelles 2 woechiges Rueckgaberecht. Aber Vorsicht auch da gibt es Ausnahmen (z.B. speziell hergestellte Waren). Das Rueckgaberecht kann aber auch 4 Wochen oder 2 Jahre betragen... ich kann da nur mal die Lektuere dieses Wikipedia-Artikels empfehlen.
Wobei eben wegen dieses Rueckgaberechtes im Onlinehandel wird auch vielfach im Offlinehandel eine Rueckgabefrist gewaehrt aber dies nur aus Kulanz des Haendlers - meistens um mit dem Onlinehandel konkurrieren zu koennen.
Michael
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06.08.2007, 13:28
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Forchheim
Fahrzeug: E38/740i Bj.5/98 und E38 740 Bj.10/97
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Hallo,
habe gerade mit den Händler telefoniert!
Er sagt es ist ein fast 10 Jahre altes Auto,da muss man mit Kleinigkeiten rechnen!
Beim Navi sagt er es ist ein Softwareproblem,allerdings ist lt. BMW die neueste Software drauf,und bei ihn wie er den Wagen gebracht hat das Navi
hervoragend gegangen,auf die anderen Sachen ließ er sich gar nicht ein,weil es kein Neuwagen ist!
Da müsse er auch keine Gewährleistung geben!
Diese Versicherung schließt natürlich Elektrik aus!
So und wie jetzt weiter?
gruß
Tobias
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