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13.07.2004, 15:26
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#1
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Ebay - Privatkauf - Gew.-leistungsauschluss-Formulierung ??
Hallo
hat mal Jemand bit die Forumulierung für den Haftungsauschluss bei Privatverkauf - Mit EU Recht usw...
Danke
Philipp
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13.07.2004, 15:39
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2003
Ort: Florida
Fahrzeug: E38 750iL '01
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Hi,
du bist ja ne Nase, also als angehender Jurist solltest du es schon hinbekommen, oder?
Ein Beispiel:
Wegen des neuen EU-Rechts beachten Sie bitte die folgenden, zusätzlichen Bedingungen:
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft,
dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie und Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus
dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Gruss Sven
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13.07.2004, 15:45
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#3
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Danke Sven -
EU-Recht kommt leider erst noch - außeredem wollte ich mich hier mal absichern, nicht, dass die Theorie in der Praxis versagt
Gruß Philipp
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13.07.2004, 21:31
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#4
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nina gari mzee
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: bei Karlsruhe
Fahrzeug: MB 560 SEC
eBay-Name: Schlafzimmerbett
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Neiiiiin!
a) es gibt kein EU-Recht
b) "gesetzlich zustehende Garantie" - falsch, eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.
Ich habe es so formuliert unter jeder Auktion:
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Privatauktion. Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.
Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.
Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.
Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der Höchstsummen).
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Nähere Infos zum Thema Ebay und Gewährleistungsausschluß
gibt es hier
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15.07.2004, 13:56
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
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Zitat:
Zitat von HC6666
Ich habe es so formuliert unter jeder Auktion:
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Privatauktion. Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.
Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.
Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.
Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der Höchstsummen).
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
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Die Klausel wird grundsätzlich ihren Zweck erfüllen. Nur eines ist etwas mißverständlich: Du schließt mit dem zweiten Satz nur bei Gebrauchtwaren die Gewährleistung aus. Im nächsten Satz erklärst Du, dass der Verkäufer damit auf die gesetzliche Gewährleistung verzichtet, ohne dies jedoch auf Gebrauchtwaren zu beschränken. Willst Du mit dem dritten Satz die Gewährleistung auch für Neuwaren ausschließen?
Da könnte man sich auf den Standpunkt stellen, da die Gewährleistung nach dem zweiten Satz ja nur für Gebrauchtwaren ausgeschlossen sein sollte, sich die Erläuterung im nächsten Satz damit eben auch nur auf Gebrauchtwaren bezieht.
Wenn Du also auch gelegentlich neue Waren bei ebay privat verkaufst, und auf diese keine Gewährleistung geben willst, dann würde es sich im Interesse einer klaren Regelung anbieten, den zweiten Satz allgemeiner zu fassen, z.B. durch Streichung der Worte "Bei Gebrauchtwaren gilt:".
__________________
Gruss
Beatsurfer
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15.07.2004, 22:49
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#6
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nina gari mzee
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: bei Karlsruhe
Fahrzeug: MB 560 SEC
eBay-Name: Schlafzimmerbett
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@Beatsurfer
Nein, genau das ist ja bezweckt. Bei Gebrauchtwaren schließe ich die Gewährleistung als Privatverkäufer aus, weil die Gefahr zu hoch ist, daß etwas doch nicht so funktioniert wie es soll.
Bei Neuwaren brauche ich keine Gewährleistung ausschließen, warum auch? Neu hat zu funktionieren, das kann man als Käufer erwarten!
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16.07.2004, 11:10
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
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Zitat:
Zitat von HC6666
Nein, genau das ist ja bezweckt. Bei Gebrauchtwaren schließe ich die Gewährleistung als Privatverkäufer aus, weil die Gefahr zu hoch ist, daß etwas doch nicht so funktioniert wie es soll.
Bei Neuwaren brauche ich keine Gewährleistung ausschließen, warum auch? Neu hat zu funktionieren, das kann man als Käufer erwarten!
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Das ehrt Dich als Verkäufer!
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