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Alt 28.03.2012, 21:48   #1
csisec
Mitglied
 
Registriert seit: 29.05.2005
Ort: ulm
Fahrzeug: 750i (e38) Bj.98,323i,635CSI,560SEC
Standard BMW 323i angefahren

Hallo

Hatte vor eine weile Berichtet das ein Smart mein dreier und mein 7er geschrottet hat ,für den siebener habe ich mein Geld bekommen ,für den dreier wollte ich eine Reperaturfreigabe weil dieses Fahrzeug mit 07er Youngtimerkennzeichen läuft .Die Versicherung hat das aber abgewiesen weil Reperaturkosten um die 5000 euro rum kosten bezahlen wollen sie nur 750 euro Marktwert(Bj.85),welche möglichkeiten habe ich da ,schliesslich kann ich nicht jedes gekaufte Fahrzeug wieder mit 07 er Kennzeichen anmelden.Mfg CSISEC
csisec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2012, 22:10   #2
Diablo770
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Diablo770
 
Registriert seit: 29.10.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: E38 728i (03/98), E46 330xd, E36 325i Cabrio
Standard

Der Versicherer kommt natürlich erst mit dem Marktwert.
Das bieten sie Dir an. Ist das einfachste und günstigste für den Versicherer.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, hast Du das Recht ein Gutachten erstellen zu lassen.
Hierbei werden alle Rahmenbedingungen berücksichtigt und fällt dadurch meist zu deinen Gunsten aus.

Nachteil, Du musst es selber bezahlen.

Außer Du machst ne Rechtschutz-Sache draus.
Voraussetzung natürlich, Du hast einen Rechtschutz, sonst bringst ja nix.
__________________
Ich bin eine Mischung aus JUNG und ERFAHREN, so etwas findet man sonst nur auf dem Straßenstrich...!
Diablo770 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2012, 22:20   #3
csisec
Mitglied
 
Registriert seit: 29.05.2005
Ort: ulm
Fahrzeug: 750i (e38) Bj.98,323i,635CSI,560SEC
Standard

Leider habe ich keinen Rechtschutz,habe aber trotzdem ein Anwalt eingeschaltet weil ja gleich zwei Autos von mir Beschädigt worden sind .Ich werde den Anwalt sagen das ich darauf bestehe das der Wagen wieder Repariert wird ,warscheinlich wird es dann eine Gerichtliche entscheidung geben.Mfg CSISEC
csisec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2012, 22:44   #4
Diablo770
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Diablo770
 
Registriert seit: 29.10.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: E38 728i (03/98), E46 330xd, E36 325i Cabrio
Standard

Ja, aber da Du in der Beweispflicht bist, wird der Versicherer sagen,
so, beweisen Sie mal schön, dass das Fahrzeug mehr wert ist.

Und das geht nur in Form eines Gutachtens dass man erstellen lässt.

Genauso wird vor Gericht ein Gutachten benötigt,
woher soll ein Richter sonst auch wissen, was das Fahrzeug wert ist.

Andersrum hat der Versicherer genauso das Recht ein Gutachten erstellen zu lassen.

Musst halt mal durchrechnen, nicht dass Du unter Uständen mehr für den Rechtsstreit bezahlst als dann vom Versicherer für den Schaden bezahlt wird.
Diablo770 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2012, 08:12   #5
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erfly
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Wenn der andere eindeutig Schuld ist, dann muss seine Versicherung immer dir einen Gutachter deiner Wahl bezahlen! Und ein Gutachter wird dann immer auch den aktuellen Zustand des Autos miteinfliessen lassen.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2012, 08:26   #6
tövo83
Niederrheiner 4 Life
 
Registriert seit: 07.09.2010
Ort: Geldern
Fahrzeug: Skoda Superb 3V5 2.0 TDI 190 PS
Standard

Hatte ich damals auch bei meinem E34 Bj. 90.

Ein Gutachter (Bekannter vom Abschlepper, tolle Wurst) sagte: Laut DAT Liste 850 EUR.

Bin dann zu einem anderen Gutachter. Der war über diese Aussage total empört, schließlich ist bei solchen Autos der real gehandelte Marktwert interessant. Dieser lag bei 2100 EUR. Habe ich dann auch bekommen.
tövo83 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2012, 09:33   #7
Hamster1776
Ernteschädling
 
Benutzerbild von Hamster1776
 
Registriert seit: 20.12.2009
Ort: Wien
Fahrzeug: 750il (3/95), 850iA (3/91)
Standard

Bei der Abrechnung nach Marktwert bildet der Gutachter ja einen Durchschnitt - bei meinem Unfall hat der Gutachter diverse heruntergekommene Mängelkisten in den Schnitt mitein gerechnet (dagegen ist bei meinem 7er fast jedes Verschleissteil kürzlich erneuert worden). Was ist ein sanierter e30 323i denn wert?

LG
Hamster1776 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2012, 09:48   #8
tövo83
Niederrheiner 4 Life
 
Registriert seit: 07.09.2010
Ort: Geldern
Fahrzeug: Skoda Superb 3V5 2.0 TDI 190 PS
Standard

Zitat:
Zitat von Hamster1776 Beitrag anzeigen
Bei der Abrechnung nach Marktwert bildet der Gutachter ja einen Durchschnitt - bei meinem Unfall hat der Gutachter diverse heruntergekommene Mängelkisten in den Schnitt mitein gerechnet (dagegen ist bei meinem 7er fast jedes Verschleissteil kürzlich erneuert worden). Was ist ein sanierter e30 323i denn wert?

LG
Referenz war bei ihm mobile und autoscout, gleichwertige Ausstattung. Die spiegeln den Markt ganz gut wieder. Ob was kürzlich repariert oder besonders pfleglich behandelt wurde, ist uninteressant. Modell, Baujahr, Ausstattung und KM zählen.
tövo83 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2012, 23:24   #9
csisec
Mitglied
 
Registriert seit: 29.05.2005
Ort: ulm
Fahrzeug: 750i (e38) Bj.98,323i,635CSI,560SEC
Standard

Hallo

Danke für die Antworten

Dieses Auto von dem wir reden hat bestimmt nicht mehr wert als das was der Gutachter darstellt also 750 Euro,mir geht es nur darum das ich den Wagen wieder so haben will wie es mal war -mehr nicht, das muss doch mein gutes Recht sein oder nicht? und wenn die Reperatur das Fahrzeugwert übersteigt dann ist es halt dooooof,aber mir geht es auch um den 07er Kennzeichen ,ist das kein Argument für den Richter ??
csisec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2012, 23:49   #10
Claus
State of Independence
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von csisec Beitrag anzeigen
Dieses Auto von dem wir reden hat bestimmt nicht mehr wert als das was der Gutachter darstellt also 750 Euro,mir geht es nur darum das ich den Wagen wieder so haben will wie es mal war -mehr nicht, das muss doch mein gutes Recht sein oder nicht?
Wenn dieses Auto nur 750 Euro wert ist, hast Du mit Sicherheit keinen Anspruch auf Reparaturkosten von 5.000 Euro! Es gilt - zu Recht - die 130%-Regelung, also die zu zahlenden Reparaturkosten dürften in Deinem Fall 975 Euro nicht überschreiten.

Finde Dich also damit ab, dass Du ohne Rechtsstreit nicht mehr als einen wirtschaftlichen Totalschaden, also die 750 Euro, von der Versicherung bekommen wirst - eventuell ein paar Euro mehr durch einen wohlgesonnenen Gutachter. Dass Du das 07er-Kennzeichen verlierst, wenn Du das Auto aufgeben musst, dürfte wohl kein Argument sein, weiteren Schadensersatz geltend machen zu können.

Das alles müsste Dir aber auch Dein Anwalt mitteilen können, denn er ist der Fachmann. Lass Dir von ihm auch die 130%-Regelung erklären.

PS: Ganz davon abgesehen, halte ich ein 07er-Kennzeichen nun nicht gerade für erstrebenswert, da es an strenge Nutzungseinschränkungen gebunden ist.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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