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Nein 8 15,09%
warum nicht, mal was anderes. 25 47,17%
sehr gerne 20 37,74%
Teilnehmer: 53. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmenUmfrageergebnis anzeigen

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Alt 28.10.2019, 00:00   #31
Ulrich51
Individualist
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Ort: Niederheimbach
Fahrzeug: E38 750iL Individual (12.98)
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Glück gehabt!
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Alt 28.10.2019, 11:34   #32
bubu
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Registriert seit: 24.07.2003
Ort: zuhause
Fahrzeug: F02/760Li (12.09) Individual/Dark Graphite Metallic /G-Power-Tuning (Kennfeldoptimiert)
Standard

Zitat:
Zitat von Ulrich51 Beitrag anzeigen
Genau dies ist der Grund für mein "Niemals!".

...aber ich habe von extremen Durchgreifen der Schweizer Polizei gegenüber ausländischen Fahrern insbes. LCD's (luxury car driver) gehört, die selbst bei geringstem Vergehen nicht nur im Gefängnis landeten, sondern dort sogar totgeprügelt wurden!!
Ja wusstest du denn nicht, dass die Schweiz dafür extra eine Spezialeinheit hat, die nur auf solche wie von dir genannte Fahrer warten?
Die Schweiz ist ja bekanntlich eines der gefährlichsten Länder der Welt..
__________________
Ich möchte so ruhig und friedlich Sterben wie mein Grossvater und nicht so kreischend wie sein Beifahrer...
bubu ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 14:17   #33
roland1
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 03.09.2004
Ort: hörstel
Fahrzeug: 750IA bj 98 Merzedes W 140 300se
Standard ulrich

Ich weis auch nicht woher du diese infos hast ----richtig ist .Die Schweiz geht hart vor wenn Geschwindigkeiten massiv überschritten werden --Also lässt man es .

Das es aber darüber hinaus von dir geschilderte Übergriffe geben soll dafür fehlt jeglicher Beleg . Geblitzt wurde ich auch schon in der Schweiz bezahlt und fertig ...Ge*schwin*dig*keits*ü*ber*schrei*tung in der Schweiz Bu*ße/ Stra*fe Fahr*ver*bot & wei*te*re Fol*gen

in*ner*orts
1-5 km/h 37 €
6-10 km/h 110 €
11-15 km/h 229 €
16-20 km/h un*be*stimm*te hohe Bu*ße Ver*war*nung
21-25 km/h un*be*stimm*te hohe Bu*ße bis Frei*heits- o*der Geld*stra*fe (1 Monat)
Über 25 km/h An*zei*ge (3 Monate)

außerorts
1-5 km/h 37 €
6-10 km/h 92 €
11-15 km/h 147 €
16-20 km/h 220 €
21-25 km/h un*be*stimm*te hohe Bu*ße Ver*war*nung
Über 25 km/h un*be*stimm*te hohe Bu*ße bis Frei*heits- oder Geld*stra*fe (1-3 Monate)

Autobahn
1-5 km/h 18 €
6-10 km/h 55 €
11-15 km/h 110 €
16-20 km/h 165 €
21-25 km/h 239 €
Über 25 km/h un*be*stimm*te hohe Bu*ße bis Frei*heits- o*der Geld*stra*fe (Verwarnung bis hin zu 3 Monaten)

Autofahrern, die in einer 30er Zone 70 km/h, in einer 50er Zone 100 km/h fahren, ein Limit von 80 km/h um 60 km/h überschreiten oder die bei höheren Maximalgeschwindigkeiten 80 km/h zu schnell fahren, wird ein strafrechtliches Vergehen zur Last gelegt. Sie gelten gesetzlich dann als Raser. Es folgt eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren, eine Entziehung des Führerscheins von mindestens zwei Jahren sowie unter Umständen die richterliche Einziehung und Beschlagnahmung des Fahrzeugs, sodass der Betreffende vorerst nicht mehr Auto fahren kann.
Weiterführende Ratgeber zum Thema:

Schweiz und die Bussen auf der Autobahn In Holland sind die Strafen ähnlich aber verprügelt wird man auch dort nicht
__________________
Datum : 2004-09-04 19:47
Willkommen im 7er-Forum! 19 Jahre schon,freut mich !
roland1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 14:42   #34
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
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Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
Standard

Zitat:
Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Und da sehe ich eben heute nicht, dass man 50 Schweizer 7er-Fans samt 7er in der Schweiz zusammen bekäme.
Das ist eine Rechnung die nicht aufgehen kann - die Schweiz hat fast 10x weniger Einwohner als Deutschland (und ausserdem nicht alle Deutschsprachig und daher nicht in diesem Forum vertreten).
Klar verdienen die Schweizer fast das Doppelte und können sich leichter ein 7er leisten aber trotzdem scheint mir eine Zahl von 50 für ein so kleines Land illusorisch.
8 Schweizer am Bodensee sind nicht weniger repräsentativ als 85 (hauptsächlich Deutsche) in Bielefeld.
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 15:14   #35
roland1
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 03.09.2004
Ort: hörstel
Fahrzeug: 750IA bj 98 Merzedes W 140 300se
Standard danke

Zitat:
8 Schweizer am Bodensee sind nicht weniger repräsentativ als 85 (hauptsächlich Deutsche) in Bielefeld.

Ich teile Deine Antwort
roland1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 15:53   #36
bubu
V12 Geniesser
 
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Ort: zuhause
Fahrzeug: F02/760Li (12.09) Individual/Dark Graphite Metallic /G-Power-Tuning (Kennfeldoptimiert)
Standard

Zitat:
Zitat von Captain_Slow Beitrag anzeigen
...aber trotzdem scheint mir eine Zahl von 50 für ein so kleines Land illusorisch.
8 Schweizer am Bodensee sind nicht weniger repräsentativ als 85 (hauptsächlich Deutsche) in Bielefeld.
....Hmmm, alleine nur E38 Besitzer werden mit 300(!) angemeldeten Deutschschweizer hier im Forum vertreten..... Somit müssten 16.5% am Treff teilnehmen, um die Quote von 50 zu erreichen...Echt ne harte Nummer

Btw:
Obgenannter Vergleich in Deutschland ergäbe:
Es sind 11'694 E38 Besitzer hier im Forum angemeldet. 16.5% ergäben somit 1'929 und so viel ich weiss, wurde eine solche Quote noch nie an irgend einem Treffen erreicht! Aber ist mir schon klar, dass es um die Anzahl per se geht.

Nur, uns Schweizer aufgrund der kleineren Anzahl Mitglieder geringe Anteilnahme an hauptsächlichst Deutschen Treffen "vorzuwerfen" empfinde ich etwas unfair..
bubu ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 18:11   #37
Puddlejumper
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Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
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Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht...in-haft-23610/

26.04.2018

Ein Deutscher Raser wurde wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das OLG Stuttgart entschied nun, dass das Urteil auch in Deutschland vollstreckt werden kann.

Mit Beschluss vom 25. April 2018 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart die Vollstreckung gegen einen deutschen Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aus einem Urteil des Geschworenengerichts des Kantons Tessin (Schweiz) vom 20. Februar 2017 für zulässig erklärt, soweit der Verurteilte darin zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen u.a. im Gotthard-Tunnel nach schweizerischem Strafrecht wegen „Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln“ verurteilt wurde (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2018, Az. 1 Ws 23/18).

Der heute 43 Jahre alte, im Kreis Ludwigsburg wohnhafte Verurteilte wurde in der Schweiz rechtskräftig zu der Freiheitsstrafe von dreißig Monaten unter Abzug der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. Hiervon wurde ein „bedingter Strafvollzug von 18 Monaten in einer Probezeit von drei Jahren gewährt“.Der Rest der Strafe ist nach dem schweizerischen Urteil zu verbüßen.
Worum ging es?

Am 14. Juli 2014 war der Verurteilte mit seinem BMW Z4 bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 135 km/h durch den Gotthard-Tunnel gerast und hatte dabei zehn Überholmanöver von insgesamt fünfzehn Fahrzeugen durchgeführt. Weitere fünf Überholmanöver führte er kurz darauf im Piottino-Tunnel durch. Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h fuhr er – trotz des Tempolimits von 120 km/h auf schweizerischen Autobahnen – weiter, auch um der Polizei, die seine Verfolgung aufgenommen hatte, zu entkommen. Zu diesem Sachverhalt kamen drei weitere erhebliche Geschwindigkeitsverstöße am 12. Juli 2014 auf schweizerischen Autobahnen hinzu.
Wie urteilten die Vorinstanzen?

Da der Verurteilte seinen Wohnsitz in Deutschland hat, stellte das Schweizerische Bundesamt für Justiz bei den deutschen Behörden den Antrag, die Strafe gegen den deutschen Staatsangehörigen in Deutschland zu vollstrecken. Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte dies mit Beschluss vom 15. März 2018 mit der Begründung abgelehnt, dass ein solches Verhalten in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit zu werten sei, wegen der nur eine Geldbuße verhängt werden könnte. Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sei im Hinblick darauf unverhältnismäßig. Die Vollstreckung des in der Schweiz ergangenen Urteils widerspreche wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung.
OLG Stuttgart hält Vollstreckung der Freiheitsstrafe für zulässig

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart diesen Beschluss nun aufgehoben und die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten in der Bundesrepublik Deutschland für zulässig erklärt. Der Vollstreckung stehe nicht entgegen, dass das schweizerische Urteil in Abwesenheit ergangen sei; der Verurteilte habe Kenntnis vom Verfahren gehabt, er habe vom schweizerischen Gericht Ladungen unter Hinweis auf die Folgen seines Nichterscheinens erhalten, dennoch habe er unentschuldigt bei Gericht gefehlt. Ein Pflichtverteidiger des Verurteilten habe an den Verhandlungen in der Schweiz teilgenommen und einen Schlussvortrag für den Verurteilten gehalten. Es sei somit nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EGMR) verstoßen worden.

Weiter verweist der Senat auf den eindeutigen Wortlaut von § 49 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), wonach auch dann eine im Ausland verhängte Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden kann, wenn hier aufgrund des geahndeten Verhaltens nur Ordnungswidrigkeiten vorlägen.

Es komme dabei auf die beiderseitige Sanktionierbarkeit, nicht auf die beiderseitige Strafbarkeit an. Die Vollstreckbarerklärung sei auch nicht unverhältnismäßig, da im Hinblick auf das festgestellte Verhalten des Verurteilten eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten möglicherweise zwar als hart angesehen werden könne, jedenfalls aber nicht als „unerträglich und in keiner Weise vertretbar“ zu beurteilen sei. Auch liege kein Verstoß gegen den deutschen „Ordre Public“ und die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung vor.Hierfür spreche im Übrigen bereits, dass der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 13. Oktober 2017 in Deutschland § 315d Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt habe, der die Nachstellung eines Autorennens in der Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit durch (auch nur) eine einzelne Person nunmehr ebenfalls unter Strafe stelle.

Die Übernahme der Vollstreckung der vom schweizerischen Gericht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von weiteren achtzehn Monaten hat das Oberlandesgericht hingegen in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart für unzulässig erklärt, da die Übernahme der Bewährungsaufsicht bei einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe vom IRG hier nicht vorgesehen sei.

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
__________________
Gruß Achim
Ich liebe dieses Video: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=Do3PM5a3Rxs
Puddlejumper ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 18:13   #38
altbert
alszus was annersders…
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: 728iA E38 Bj. 11/96 mit LPG-Anlage Vialle LPI
Standard

Zitat:
Zitat von bubu Beitrag anzeigen
....Hmmm, alleine nur E38 Besitzer werden mit 300(!) angemeldeten Deutschschweizer hier im Forum vertreten..... Somit müssten 16.5% am Treff teilnehmen, um die Quote von 50 zu erreichen...Echt ne harte Nummer
...
Dann versuch doch erst mal, wie @Christian empfohlen hat, ein regionales Treffen auf die Beine zu stellen.
Da kann man dann ja sehen, wie überhaupt die Resonanz ist.

Und sowas zu organisieren und auch weiterhin am Laufen zu halten, das ist schon Hausnummer genug...
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
altbert ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 20:03   #39
wolfgang
Jedem das Seine
 
Benutzerbild von wolfgang
 
Registriert seit: 17.09.2002
Ort:
Fahrzeug: G11 740xD, Maserati Quattroporte V, Bentley Flying Spur W12 6,0, Mercedes Viano 3,0 CDI
Standard

Zitat:
Zitat von altbert Beitrag anzeigen
Dann versuch doch erst mal, wie @Christian empfohlen hat, ein regionales Treffen auf die Beine zu stellen.
Da kann man dann ja sehen, wie überhaupt die Resonanz ist.

Und sowas zu organisieren und auch weiterhin am Laufen zu halten, das ist schon Hausnummer genug...
So würde ich das auch erstmal tun, vllt. in der nähe vom Bodensee, wo man auch ohne Autobahn anreisen könnte und ein tolles Lokal mit Parkplatz und Nebenzimmer sollte doch zu finden sein.
wolfgang ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2019, 22:26   #40
dansker
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dansker
 
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
Standard

Diese Frage erübrigt sich ja wohl. In der "Forumssatzung" heisst es ausdrücklich, das die Forums-Jahrestreffen, nur innerhalb der Landesgrenzen der BRD abzuhalten sind. Wir wurden in der Vergangenheit ja auch von einigen Mitgliedern gefragt, ob wir nicht ein Jahrestreffen hier in Dänemark veranstalten könnten. Hier habe ich diese Frage auch ablehnend gegenüber gestanden, weil, wie gesagt, diese Jahrestreffen nur in Deutschland abgehalten werden dürfen.
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
dansker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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