BMW 7er, Modell E32 |
|
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
16.03.2005, 05:52
|
#11
|
Testbeifahrer
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: E32 735i
|
Zitat:
Zitat von king_Neco
...Also Gnarf du kannst mich ja auf deine Ignorier-Liste setzen ...
|
Wenn ich jetzt jeden in meinem ganzen Leben (also nicht nur in diesem Forum) auf eine persönliche Ignorierliste setzen wollte, mit dem ich einmal unterschiedlicher Meinung war, dann wäre ich ein verdammt einsamer Mensch
Stell dir aber mal vor was passiert wäre, wenn irgendjemand leichtgläubig deine Tipps in der ursprünglichen Version in die Praxis umsetzt. Dass er sich beim Nachfragen vor den Polizisten zum Affen gemacht hätte, wäre sicher noch das kleinste Problem. Aber sich mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug in den öffentlichen Strassenverkehr zu wagen ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Das zieht mächtig Ärger nach sich. Und wenn dann noch etwas passiert, dann wirst du deines Lebens nicht mehr froh.
Deine aktuelle Schilderung kann ich jetzt schon eher nachvollziehen, weicht sie doch auch deutlich von der ersten Version ab, nur das Statement der Versicherung nicht. Meinst du die hätten auch nur einen Cent bezahlt, wenn irgendetwas passiert wäre?
Irgendwo meine ich mich aber zu erinnern mal gelesen zu haben, dass ein abgeschlepptes Auto nicht zugelassen sein muß. Von daher würde die Aussage der Polizei für deinen Fall ja zutreffen. Beschwören würde ich deren Richtigkeit allerdings nicht.
Viele Grüsse
Micha
__________________
Lieber einmal feige als immer tot!!!
|
|
|
16.03.2005, 09:16
|
#12
|
domestizierter Neo Hippie
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
|
Zitat:
Zitat von gnarf
Irgendwo meine ich mich aber zu erinnern mal gelesen zu haben, dass ein abgeschlepptes Auto nicht zugelassen sein muß.
|
Das gilt nur in Verbindung mit einer Schleppstange, dann wird das abgeschleppte Auto wie ein Anhänger behandelt. Jedoch muß der Fahrer im Zugfahrzeug dann auch die Erlaubnis haben einen solchen zu ziehen.
Zu den anderen Dingen: Ich hab auch schon einige Kilometer ohne Versicherungsschutz zurückgelegt. War mir dessen aber wenigstens bewußt.
Hatte mal das gleiche Problem, auch 600 m zur Werkstatt. Rote Schilder drauf und dann abgeschleppt. Und prompt waren die Bullen hinter mir! Schwein gehabt
__________________
|
|
|
16.03.2005, 10:55
|
#13
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2004
Ort: Garching b. München
Fahrzeug: ehemals 750i E32 (August 1996 bis Mai 2007)
|
Ich kann nur raten, die Hinweise von gnarf ernst zu nehmen. Hier in Deutschland gibt es meines Wissens nur drei legale Möglichkeiten, die 600m zurückzulegen:
1. Rote Kennzeichenschilder von einem Händler. Wichtig: Ein Händler darf seine roten Kennzeichen nicht verleihen - er darf lediglich jemanden beauftragen, in seinem Namen eine Überführungsfahrt durchzuführen und diesem dazu die roten Schilder in die Hand drücken. Aber das stellt(e) ja nicht wirklich ein Problem dar, wenn man einen guten Draht zu einem Händler hat (hätte). Übrigens: Vor Fahrtantritt muss die Fahrgestellnummer samt Datum etc. in das rosa Begleitheft zur roten Nummer eingetragen werden - sonst kann es böse Ärger geben.
2. Gelbe 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen. Diese bekommt man als Privatmann problemlos bei der Zulassungsstelle, aber: Man braucht dazu eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung, und die ist teuer! Habe mal gehört, dass da insgesamt locker 60-100 Euro für Versicherung plus Schilder zusammenkommen. Wenn jemand Erfahrungen damit hat: Bitte posten, interessiert mich auch!
3. Autotransportanhänger. Wenn auf den 5 Metern, die das Auto aus eigener Kraft auf den Hänger fährt, ein Unfall passiert, sollte das durch die Haftpflichtversicherung des Hängers abgedeckt sein (Oder? ).
Über die Sache mit der Abschleppstange weiß ich nichts rechtsverbindliches - könnte da mal jemand recherchieren?
Kennt jemand zufällig einen Händler in München oder Umgebung, der mal gegen kleines Trinkgeld seine roten Schilder zwecks Überführungsfahrt herleiht? Ein Händler zahlt für seine roten Schilder pro Jahr ca. 700 Euro (Versicherung+Steuer), wie ich aus recht zuverlässiger Quelle weiß, wenn da einer für sagen wir mal 20EUR pro Tag seine Schilder "ausleiht", könnte er doch ein Bombengeschäft machen.
|
|
|
16.03.2005, 11:00
|
#14
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.02.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 3.0 Bj. 04, Jaguar XK 120 FHC Bj. 53, Opel Kadett-B-Coupe Bj 68, Hudson Pacemaker Bj 52
|
Also das was Beatnix sagt, stimmt nicht ganz.
Bin Versicherungskaufmann und kenn die Problematik...
Man darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit der Stange schleppen. Gilt dann als Anhänger... Soweit ich weiß richtig... Aber das ist ein 2-Achsiger Anhänger! Das heisst für den Fahrer des Zugfahrzeugs Führerscheinklasse 2 (LKW) da man diesen zum ziehen 2-Achsiger Anhänger braucht.
Ausnahme besteht natürlich bei Pannenhilfe, bis zur nächsten Ausfahrt einer Autobahn bzw. nächstgelegene Werkstätte, etc. etc., weiß auch jeder.
Am besten ist es ohnehin, man klatscht eine rote Händlernummer drauf, dann gibt's nie Probleme... Dann besteht Versicherungsschutz und erlaubt ist es auch... Kann nämlich passieren, daß nicht mal die grünen Männchen die einen vielleicht kontrollieren, das gar nicht so genau wissen und dann erst mal Schwierigkeiten machen.
Freundliche Grüße und bewegt Euch nicht auf so ein Glatteis, Schwierigkeiten mag doch keiner...!
Tom
|
|
|
16.03.2005, 11:01
|
#15
|
domestizierter Neo Hippie
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
|
Mittlerweile macht das fast kein Händler mehr. Ich hatte mal ein paar an der Hand bei denen ich das rote Kennzeichen bekommen hab, aber die machen das alle nichtmehr. Weil's einfach zu viele Probleme nach sich zieht.
Mit 20 Euro wird man da höchstens noch ausgelacht
|
|
|
16.03.2005, 11:08
|
#16
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
Also noch mal:
Fahrzeug läuft nicht & ist abgemeldet........
Pannenhilfe JA .... aber doch nicht bei einem abgemeldetem Fahrzeug
Auch wenn ich eine rote Nummer habe, muss ich den Fuffi schleppen
Darf ich das Fahrzeug ohne Nummer schieben?? Wohl nicht
Gruß
|
|
|
16.03.2005, 11:20
|
#17
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.02.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 3.0 Bj. 04, Jaguar XK 120 FHC Bj. 53, Opel Kadett-B-Coupe Bj 68, Hudson Pacemaker Bj 52
|
Pannenhilfe natürlich nicht bei abgemeldetem Fahrzeug, hab ich nur der Vollständigkeit halber hingeschrieben. Aber wenn er eine rote Nummer draufhat, wirds genauso gehandhabt als wär er angemeldet.
2. Möglichkeit wäre eine Tageszulassung, kostet normalerweise bei der Versicherung nix, aber unser lieber Fiskus berechnet 1 Monat Steuer...
Oder noch was, aufn Hänger stellen und aufm Hänger hinfahren... Is aber ein Riesenaufwand für 600 m...
Also was tun?
Schieben darfst Du auch nicht, weil das genauso eine Verkehrsteilnahme darstellt wie fahren...
Sonst fällt mir dazu nix mehr ein... alles andere ist halt ein Risiko
|
|
|
16.03.2005, 12:06
|
#18
|
domestizierter Neo Hippie
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
|
Warmlaufen lassen, warten bis Straße frei, ASC aus (wegen Spaßfaktor), und dann pedal to metal!
|
|
|
16.03.2005, 12:09
|
#19
|
domestizierter Neo Hippie
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
|
Zitat:
Zitat von beatnix
Warmlaufen lassen, warten bis Straße frei, ASC aus (wegen Spaßfaktor), und dann pedal to metal!
|
Ach so, läuft ja nicht
|
|
|
16.03.2005, 13:44
|
#20
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Marburg
Fahrzeug: 730i V8 , Bj. 92
|
mal ganz blöd gefragt, könnt ihr die Kiste nicht einfach schieben?
Oder eben an einen Traktor hängen, denn als Inhaber eines Führerscheins der Klasse3 darf man doch Traktoren inkl. 2-achsigem Anhänger fahren. Das sollte ja dann kein Problem, denn die Zugmaschine darf ja auch nicht mehr als 25 fahren (oder so).
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|